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   FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18   

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https://dejure.org/2018,40338
FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18 (https://dejure.org/2018,40338)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.2018 - 1 K 1854/18 (https://dejure.org/2018,40338)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 1 K 1854/18 (https://dejure.org/2018,40338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15a Abs 1 S 1 UStG 2005, § 15a Abs 1 S 2 UStG 2005, § 15a Abs 8 S 1 UStG 2005, § 15a Abs 9 UStG 2005, § 3 Abs 1b S 1 Nr 1 UStG 2005
    Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund Einbringung eines Einzelunternehmens unter Zurückbehaltung des Betriebsgrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Berichtigung einesVorsteuerabzugs; Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuerpflichtige, zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG führende Entnahme der auf dem Ehegatten als Miteigentümern gehörenden Wohngrundstück befindlichen Werkstatträume bei Einbringung des bisherigen Einzelunternehmens des Ehemanns in eine GmbH, unentgeltlicher ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 21.05.2014 - V R 20/13

    Entnahme bei Betriebsaufgabe - Keine Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18
    Dies führt zu einer Entnahme i.S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG, denn die Beendigung der Unternehmereigenschaft hat zur Folge, dass die dem Unternehmen zugeordneten Gegenstände aus diesem Unternehmen für Zwecke entnommen werden, die außerhalb des Unternehmens liegen (BFH-Urteil vom 21. Mai 2014 V R 20/13, BStBl II 2014, 1029 Rn. 17 ff.).

    Eine bloße "Überführung" in Form einer Überlassung genügt nicht (BFH-Urteil vom 21. Mai 2014 V R 20/13, BStBl II 2014, 1029 Rn. 21).

  • BFH, 03.12.2015 - V R 36/13

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18
    Die Dauer des Mietvertrags und damit der Nutzungsüberlassung ist dabei nur insoweit zu berücksichtigen, als sich hieraus -was vorliegend aufgrund der unbefristeten Überlassung nicht der Fall ist- ein Hindernis für die dauerhafte Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeit ergibt (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2015 V R 36/13, BStBl II 2017, 563 Rn. 16 ff.).

    Zudem setzt eine Geschäftsveräußerung eine Unternehmensfortführung beim Erwerber voraus (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2015 V R 36/13, BStBl II 2017, 563 Rn. 15 und Rn. 23).

  • BFH, 04.07.2002 - V R 10/01

    Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18
    Soweit sich der Bevollmächtigte auf das BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01 (BStBl II 2004, 662) beruft, ergibt sich daraus nichts Abweichendes, denn im Urteilsfall übertrug der dortige Kläger sein bisheriges Einzelunternehmen auf eine GbR.
  • BFH, 02.10.1986 - V R 91/78

    Eigenverbrauch - Betriebsgrundstück - Unentgeltliche Übertragung - Übertragung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18
    Ein Verzicht auf diese Steuerbefreiung nach § 9 UStG ist nicht möglich (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BStBl II 1987, 44; vgl. Leipold in Sölch/Ringleb, UStG, Stand Oktober 2017, § 4 Nr. 9 Rn. 38), so dass im Dezember 2012 eine Änderung der Verhältnisse i.S.v. § 15a Abs. 1 und Abs. 8 Satz 1 UStG eintrat.
  • BFH, 26.11.1997 - X R 146/94

    Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18
    Der Senat kann es hingegen aufgrund des Verböserungsverbots offenlassen, ob der Beklagte den Berichtigungsbetrag für das Streitjahr i.H. von 230, 10 Euro zu Recht unter Anwendung von § 44 Abs. 2 UStDV nicht geltend gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1997 X R 146/94, BFH/NV 1998, 961 Rn. 19; Ratschow in Gräber, FGO, 8. Aufl., 2015, § 96 Rn. 51 f.).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 30/06

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18
    Obwohl der Kläger die Werkstatt nicht unmittelbar überlässt, kann sich eine wirtschaftliche Eingliederung zwar aus einer Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften ergeben (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BStBl II 2010, 863 Rn. 47 ff.).
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 43/08

    Zu den Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18
    Eine finanzielle Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG setzt sowohl bei einer Kapitalgesellschaft als auch bei einer Personengesellschaft als Organträger eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft an der Organgesellschaft voraus (BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 43/08, BStBl II 2011, 600).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-280/10

    Polski Trawertyn - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9, 168, 169 und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18
    Soweit der Kläger durch Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) - Polski Trawertyn vom 1. März 2012 C-280/10, ABl EU 2012, Nr C 118, 2 eine für ihn günstige Rechtsfolge ableitet, ist festzustellen, dass diese Entscheidung den Vorsteuerabzug für Investitionskosten, die vor der Gründung und Eintragung einer Gesellschaft von den Gesellschaftern für die Zwecke und im Hinblick auf die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft getragen wurden, betrifft.
  • BFH, 02.12.2015 - V R 67/14

    Keine Organschaft mit Nichtunternehmer - Zahlungen zur Deckung der Betriebskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18
    Die Unternehmereigenschaft des Organträgers gehört danach zu den Voraussetzungen, nicht zu den Rechtsfolgen der Organschaft (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2015 V R 67/14, BStBl II 2017, 560 Rn. 19).
  • BFH, 02.12.2015 - V R 25/13

    Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft - teleologische Extension

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18
    Zudem kann eine Personengesellschaft (hier die GbR) nur dann einer juristischen Person bei Anwendung von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG gleichgestellt werden, wenn zu den Gesellschaftern der Personengesellschaft nur der Organträger und die seinem Unternehmen finanziell eingegliederten Personen gehören (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2015 V R 25/13, BStBl II 2017, 547 Rn. 36).
  • BFH, 09.03.1989 - V B 48/88

    Kein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Gegenstandes, den ein Gesellschafter der

  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

  • BFH, 04.07.2013 - V R 33/11

    Aufwendungsersatz als Entgelt - Anwendungsbereich von § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG -

  • BFH, 11.06.2015 - V B 140/14

    Abgrenzung Leistungsaustausch zum Gesellschafterbeitrag

  • FG Saarland, 30.08.2017 - 3 K 1457/14

    Vorsteuerabzug des geschäftsführenden Gesellschafters einer --neuen--

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