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   FG Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 13 K 540/13   

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https://dejure.org/2015,9620
FG Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 13 K 540/13 (https://dejure.org/2015,9620)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.03.2015 - 13 K 540/13 (https://dejure.org/2015,9620)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. März 2015 - 13 K 540/13 (https://dejure.org/2015,9620)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für den Ansatz einer Rückstellung wegen einer Schadensersatzverpflichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz einer Rückstellung für eine Schadensersatzverpflichtung im Rahmen einer Projektstellenbörse

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen für den Ansatz einer Rückstellung wegen einer Schadensersatzverpflichtung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 249 Abs 1 HGB, EStG VZ 2009
    Voraussetzungen für den Ansatz einer Rückstellung wegen einer Schadensersatzverpflichtung

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    ESt: Passivierung von Schadensersatzansprüchen nicht stets zulässig, §§ 5 EStG, 249 HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 1; HGB § 249; BGB § 313; BGB § 626
    Bildung einer Rückstellung aufgrund einer drohenden zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bildung einer Rückstellung aufgrund einer drohenden zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Rückstellung für angedrohte Sanktionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1391
  • EFG 2015, 1347
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.07.2004 - III ZR 293/03

    Formularmäßige Vereinbarung eines wichtigen Kündigungsgrundes in einem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 13 K 540/13
    Nach deutschem Recht hätte sich der Kläger bei dieser Sachlage wieder von dem Subunternehmervertrag lösen und sich dabei jedenfalls auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen können (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes -BGH- vom 29. Juli 2004 III RZR 293/03, NJW-RR 2004, 1498, unter I.2.b; s. ferner § 313 BGB).

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH in NJW-RR 2004, 1498 wirken sich etwaige Leistungsstörungen auf der Ebene des Hauptauftrages bei derartig gestuften Vertragsverhältnissen grundsätzlich auch auf den Subunternehmervertrag aus und der Subunternehmer kann sich bei einem Wegfall des Hauptvertrages grundsätzlich auch ohne ausdrückliche entsprechende Vereinbarung von dem Subunternehmervertrag lösen, sei es unter Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. § 313 BGB), sei es ggf. über ein Kündigungsrecht nach § 626 BGB.

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 40/04

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus vertraglichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 13 K 540/13
    Bei fehlender Wahrscheinlichkeit besteht ein Passivierungsverbot (s. BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 40/04, BStBl II 2006, 749, unter 2., m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2014 - II ZR 192/13

    Schadensersatzklage wegen der Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 13 K 540/13
    Im Hinblick darauf, dass das Gericht den maßgeblichen Inhalt des englischen Rechts jedoch gemäß § 293 ZPO i. V. m. § 155 FGO von Amts wegen ermitteln müsste (ggf. durch Einholung eines Sachverständigengutachtens, vgl. BGH-Urteil vom 14. Januar 2014 II ZR 192/13, NJW 2014, 1244), wird die Frage, ob nach englischem Recht überhaupt ein Schadensersatzanspruch der D Ltd. entstanden sein könnte, im Ergebnis offen gelassen.
  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 13 K 540/13
    a) Der Ansatz einer Rückstellung wegen einer vertraglich begründeten Schadensersatzverpflichtung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) -unter weiteren Voraussetzungen- nur dann steuerrechtlich zulässig, wenn und soweit der Steuerpflichtige nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Aufstellung der Bilanz subjektiv erkennbaren Verhältnissen ernsthaft damit rechnen musste, dass eine Verbindlichkeit besteht oder entstehen wird und eine Inanspruchnahme aus der Verbindlichkeit wahrscheinlich ist (s. Weber-Grellet in Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 33. Aufl., § 5 Rz 376, m.w.N.; s. zusammenfassend BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BStBl II 2006, 371, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2013 - III R 10/11

    Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 13 K 540/13
    Das Gericht wäre insoweit ggf. gehalten, den maßgeblichen Inhalt des englischen Rechts und dessen konkrete Ausgestaltung in der englischen Rechtspraxis von Amts wegen zu ermitteln (s. § 293 ZPO i.V.m. §§ 155 FGO; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. Juni 2013 III R 10/11, BFHE 241, 562, BStBl II 2014, 706).
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