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   FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12   

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FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12 (https://dejure.org/2014,48271)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.09.2014 - 9 K 2914/12 (https://dejure.org/2014,48271)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. September 2014 - 9 K 2914/12 (https://dejure.org/2014,48271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei Absicht des Erwerbs und der Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes - Maßgeblichkeit zivilrechtlicher Leistungsbeziehungen - Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Vorausrechnung - Berichtigung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vorsteuerabzug aus der Rechnung über den beabsichtigten Erwerb eines Blockheizkraftwerks

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 UStG 2005, § 15 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 2005, § 15 Abs 1 Nr 1 S 3 UStG 2005, § 14 Abs 5 S 1 UStG 2005, § 14 Abs 4 UStG 2005
    Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei Absicht des Erwerbs und der Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes - Maßgeblichkeit zivilrechtlicher Leistungsbeziehungen - Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Vorausrechnung - Berichtigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug und Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei dem Erwerb eines Blockheizkraftwerks, das aufgrund eines betrügerischen Schneeballsystems nicht geliefert wird

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug und Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei dem Erwerb eines Blockheizkraftwerks, das aufgrund eines betrügerischen Schneeballsystems nicht geliefert wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 13.03.2014 - C-107/13

    FIRIN - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Leistung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
    Darin hat der EuGH klargestellt, dass der Vorsteuerabzug dann von Beginn an zu versagen ist, wenn der Empfänger der Vorausrechnung wusste oder hätte wissen müssen, dass die Zahlung nicht für die in der Rechnung genannte Lieferung erfolgte (Urteil Firin OOD, C-107/13, EU:C:2014:151, RNr. 46).

    Für den Fall, dass alle maßgeblichen Elemente der künftigen Lieferung dem Empfänger der Vorausrechnung bereits zum Zeitpunkt der Anzahlung bekannt waren und diese Lieferung daher offenbar nicht unsicher war, führt der EuGH weiter aus, dass in diesem Fall - unabhängig von der Berichtigung der Umsatzsteuerschuld beim Aussteller der Vorausrechnung - die Vorschriften der Mehrwertsteuersystemrichtlinie verlangen, dass der Vorsteuerabzug berichtigt wird, wenn die Lieferung letztlich nicht bewirkt wird (Urteil Firin OOD, C-107/13, EU:C:2014:151, RNr. 58).

    So hat der EuGH in der Entscheidung Firin OOD ausdrücklich ausgeführt, dass es Sache der Steuerbehörden sei, nachzuweisen, dass Firin OOD als Leistungsempfänger im Zeitpunkt des Rechnungserhalts wusste, dass keine Leistung erbracht werden wird (Urteil Firin OOD, C-107/13, EU:C:2014:151, RNr. 46).

    Im Urteil vom 13. März 2014 hat der EuGH entschieden, dass die Vorschriften der Art. 65, 90 Abs. 1, 168 Buchstabe a, 185 Abs. 1 und 193 der der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuersystemrichtlinie) dahin auszulegen sind, dass sie verlangen, dass der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung beim Empfänger berichtigt wird, wenn die Lieferung letztlich nicht bewirkt wird, auch wenn der Lieferer zur Entrichtung dieser Steuer verpflichtet bleibt und die Anzahlung nicht zurückgezahlt haben sollte (Urteil Firin OOD, C-107/13, EU:C:2014:151, RNr. 58).

    Im Gegensatz zur Rechtsprechung des BFH hat der EuGH im Urteil vom 13. März 2014 in der Rechtssache FIRIN OOD (Aktenzeichen C-107/13, EU:C:2014:151) entschieden, dass die Vorschriften der Mehrwertsteuersystemrichtlinie dahin auszulegen sind, dass der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger - unabhängig von der Berichtigung beim leistenden Unternehmer - bereits dann zu berichtigen ist, wenn feststeht, dass die Leistung nicht bewirkt wird.

  • EuGH, 06.12.2012 - C-285/11

    Bonik - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
    Dies setzt, übereinstimmend mit der bisherigen Rechtsprechung des EuGH bei tatsächlich ausgeführten Umsätzen, den von den Steuerbehörden zu führenden Nachweis voraus, dass der Leistungsempfänger wusste oder hätte wissen müssen, dass er in einem Betrug einbezogen war (Urteile Maks Pen, C-18/13, ECLI: EU:C:2014:69 RNr. 32 und Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, RNr. 43).

    Soweit ersichtlich, behandelt die bisherige Rechtsprechung des EuGH ausschließlich Fälle, in denen zumindest für die Ausführungen zur Versagung des Vorsteuerabzugs unterstellt wurde, dass dem Unternehmer nach den Beweisregeln des nationalen Rechts der Nachweis gelingt, dass an ihn tatsächlich eine Leistung ausgeführt worden ist (z.B. Urteile Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, RNr. 31-33; Evita-K, C-78/12, EU:C:2013:486, RNr. 37, LVK-56, C-643/11, EU:C:2013:55, RNr. 57).

    Kann der Unternehmer nicht nachweisen, dass an ihn tatsächlich eine Leistung erbracht wurde, so entfällt der Vorsteuerabzug ohne dass es auf einen guten Glauben oder Vertrauensschutz ankommt (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V S 1/14 (PKH), BFH/NV 2014, 917 mit weiteren Nachweisen; EuGH Urteil Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, RNr. 31-33).

    Hieran hat auch die Rechtsprechung des EuGH zur Frage des Vorsteuerabzugs bei Einbeziehung in einen Betrug oder eine Steuerhinterziehung nichts geändert (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V S 1/14 (PKH), BFH/NV 2014, 917 mit weiteren Nachweisen; EuGH Urteil Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, RNr. 31-33).

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 K 840/11

    Keine umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei bloß auf Gestellung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
    Insoweit schließe er sich der Auffassung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt im Urteil vom 30. April 2013 (Aktenzeichen 4 K 840/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 1613) aus den dort genannten Gründen an.

    Der erkennende Senat teilt jedenfalls für die hier streitige umsatzsteuerliche Beurteilung nicht die Auffassung des Beklagten, dass es sich bei einer Gesamtwürdigung der im Streitfall abgeschlossenen Verträge insgesamt um eine Kapitalanlage handelt und der Kläger deshalb nicht Unternehmer geworden ist (anders: Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt Sachsen vom 30. April 2013 4 K 840/11, EFG 2013, 1613).

    Die Finanzgerichte Sachsen-Anhalt im Urteil vom 30. April 2013 (4 K 840/11, EFG 2013, 1613) und Münster im Urteil vom 3. April 2014 (5 K 383/12 U, EFG 2014, 877) haben zu einem vergleichbaren Fall jeweils andere Rechtsauffassungen vertreten.

  • BFH, 14.02.2008 - V B 165/06

    Vorsteuerabzug für Anzahlungen bei Ausbleiben der Leistung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
    Die gegenteilige bisherige Auslegung von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG durch den BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2008 V B 165/06, BFH/NV 2008, 999) widerspricht der Auslegung durch den EuGH.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH scheiterte eine Berichtigung schon daran, dass die Anzahlung bislang nicht zurückgewährt worden ist (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2008 V B 165/06, BFH/NV 2008, 999).

  • BFH, 26.02.2014 - V S 1/14

    Feststellungslast beim Vorsteuerabzug - Umfassende Beurteilung im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
    Kann der Unternehmer nicht nachweisen, dass an ihn tatsächlich eine Leistung erbracht wurde, so entfällt der Vorsteuerabzug ohne dass es auf einen guten Glauben oder Vertrauensschutz ankommt (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V S 1/14 (PKH), BFH/NV 2014, 917 mit weiteren Nachweisen; EuGH Urteil Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, RNr. 31-33).

    Hieran hat auch die Rechtsprechung des EuGH zur Frage des Vorsteuerabzugs bei Einbeziehung in einen Betrug oder eine Steuerhinterziehung nichts geändert (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V S 1/14 (PKH), BFH/NV 2014, 917 mit weiteren Nachweisen; EuGH Urteil Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, RNr. 31-33).

  • FG Münster, 03.04.2014 - 5 K 383/12

    Kein Vorsteuerabzug im Fall des § 14c UStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
    Das Finanzgericht Münster lehnte im Urteil vom 3. April 2014 (Aktenzeichen 5 K 383/12 U, EFG 2014, 877, rkr.) den Vorsteuerabzug aus der Anzahlungsrechnung mit der Begründung ab, es liege keine gesetzlich geschuldete Steuer im Sinne von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 UStG vor.

    Die Finanzgerichte Sachsen-Anhalt im Urteil vom 30. April 2013 (4 K 840/11, EFG 2013, 1613) und Münster im Urteil vom 3. April 2014 (5 K 383/12 U, EFG 2014, 877) haben zu einem vergleichbaren Fall jeweils andere Rechtsauffassungen vertreten.

  • BFH, 17.12.1991 - VII R 36/91

    Mengenmäßige Zuteilung von Arbeiten im Prüfungsverfahren an Erst- und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
    In entsprechender Anwendung von § 711 S. 1 ZPO hält der erkennende Senat die Auferlegung einer Sicherheitsleistung durch den Beklagten für nicht erforderlich (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26. Februar 1991 - 4 K 23/90, EFG 1991, 338 - aus anderen Gründen vom BFH aufgehoben: BFH-Urteil vom 17. Dezember 1991 - VII R 36/91, BFH/NV 1992, 569).
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
    In entsprechender Anwendung von § 711 S. 1 ZPO hält der erkennende Senat die Auferlegung einer Sicherheitsleistung durch den Beklagten für nicht erforderlich (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26. Februar 1991 - 4 K 23/90, EFG 1991, 338 - aus anderen Gründen vom BFH aufgehoben: BFH-Urteil vom 17. Dezember 1991 - VII R 36/91, BFH/NV 1992, 569).
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 9 V 3818/10

    Betrieb eines Blockheizkraftwerks als unternehmerische Tätigkeit - Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
    Eine genauere Beschreibung, insbesondere eine individuelle Seriennummer, ist nicht erforderlich (Beschlüsse des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011, 9 V 3818/10, juris und vom 25. Januar 2012, 1 V 2592/11, EFG 2012, 760).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-643/11

    LVK - 56 - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
    Soweit ersichtlich, behandelt die bisherige Rechtsprechung des EuGH ausschließlich Fälle, in denen zumindest für die Ausführungen zur Versagung des Vorsteuerabzugs unterstellt wurde, dass dem Unternehmer nach den Beweisregeln des nationalen Rechts der Nachweis gelingt, dass an ihn tatsächlich eine Leistung ausgeführt worden ist (z.B. Urteile Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, RNr. 31-33; Evita-K, C-78/12, EU:C:2013:486, RNr. 37, LVK-56, C-643/11, EU:C:2013:55, RNr. 57).
  • FG Sachsen, 29.04.2013 - 2 K 247/13
  • EuGH, 18.07.2013 - C-78/12

    Evita-K - Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung

  • EuGH, 20.06.2013 - C-653/11

    Newey - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2

  • FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13

    Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Erwerb und geplanter, wegen

  • BFH, 21.04.2008 - V B 231/07

    Vorsteuerabzug bei Kosten für Vorbereitungshandlungen - keine Revisionszulassung

  • BFH, 12.12.2012 - XI R 3/10

    Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten

  • FG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 1 V 2592/11

    Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen bei vermuteten Schneeballsystemen -

  • EuGH, 13.02.2014 - C-18/13

    MAKS PEN - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie

  • BFH, 24.08.2006 - V R 16/05

    Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines

  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

  • BFH, 12.12.1996 - V R 23/93

    Zur Unternehmereigenschaft bei der Vermietung eines Wohnmobils

  • EuGH, 21.02.2006 - C-419/02

    BUPA Hospitals und Goldsborough Developments - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • BFH, 17.05.2001 - V R 38/00

    Vorsteuerabzug bei fehlenden Verwendungsumsätzen

  • BFH, 05.12.2018 - XI R 44/14

    Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19. September 2014 9 K 2914/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Auf einen Antrag vom 30. Dezember 2010 wurde am 1. März 2011 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A eröffnet (vgl. Finanzgericht --FG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 19. September 2014 9 K 2914/12, juris, Rz 13; BFH-Beschluss in BFHE 255, 328, UR 2017, 72, Rz 8).

    Das FG Baden-Württemberg gab der dagegen erhobenen Klage statt (Urteil vom 19. September 2014 9 K 2914/12, juris).

  • BFH, 21.09.2016 - XI R 44/14

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes

    Das FG Baden-Württemberg gab der Klage statt (Urteil vom 19. September 2014  9 K 2914/12, juris).
  • BFH, 05.12.2018 - XI R 8/14

    Unternehmereigenschaft sowie Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für

    Auf einen Antrag vom 30. Dezember 2010 wurde am 1. März 2011 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A eröffnet (vgl. Finanzgericht --FG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 19. September 2014 9 K 2914/12, juris, Rz 13; BFH-Beschluss in BFHE 255, 328, UR 2017, 72, Rz 8).
  • BFH, 05.12.2018 - XI R 10/16

    Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für nicht geliefertes

    Auf einen Antrag vom 30. Dezember 2010 wurde am 1. März 2011 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A eröffnet (vgl. Finanzgericht --FG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 19. September 2014 9 K 2914/12, juris, Rz 13; BFH-Beschluss in BFHE 255, 328, UR 2017, 72, Rz 8).
  • FG Sachsen, 17.06.2015 - 2 K 325/15

    Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes als unternehmerische Tätigkeit bzgl.

    Damit beabsichtigten die Kläger nachhaltig Einnahmen aus der Verpachtung eines Wirtschaftsgutes an einen Unternehmer zu erzielen ( Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19. September 2014, 9 K 2914/12 , zitiert nach - nicht rechtskräftig, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof: XI R 44/14).
  • FG Münster, 10.01.2019 - 5 K 724/16

    Festsetzung der Umsatzsteuer unter Berücksichtigung eines Vorsteuerbetrages

    In diesem Zusammenhang verweist der Beklagte auf die Urteile des erkennenden Senats vom 03.04.2014 (5 K 383/12 U und 5 K 3875/12 U) sowie das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.09.2014 (9 K 2914/12).
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