Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16   

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https://dejure.org/2017,62893
FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16 (https://dejure.org/2017,62893)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2017 - 11 K 3703/16 (https://dejure.org/2017,62893)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 11 K 3703/16 (https://dejure.org/2017,62893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 21 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009, § 12 Nr 2 EStG 2009
    Kein Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei fremdunüblichem Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen - Sachlicher Anwendungsbereich von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Auch bei Angehörigendarlehen Sicherheiten bestellen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Nichtanerkennung eines Ehegatten-Darlehensvertrags wegen mehrerer Abweichungen vom Fremdüblichen - kein Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. für nicht genau geregelte Unterhaltsverpflichtung - auf Gegenleistung des Unterhaltenen beruhende ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Darlehen
    Darlehensverträge zwischen Angehörigen
    Allgemeine Grundsätze
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
    Soweit das FG Baden-Württemberg im Verfahren wegen Einkommensteuer 2009 (11 K 3619/13) zu einem anderen Ergebnis gelangt sei, habe es die Urteile des BFH vom 12. Mai 2009 (IX R 46/08) und 22. Oktober 2013 (X R 26/11) nicht zutreffend gewürdigt.

    Vielmehr seien einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zuließen (zum Ganzen BFH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - X R 26/11, BFH/NV 2014, 231; vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, 780 und vom 13. Juli 1999 - VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 m.w.N.).

    Bei Darlehen, die - wie hier - der Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern dienten, sei im Rahmen der Gesamtwürdigung der schuldrechtlichen Darlehensvereinbarungen weniger der Fremdvergleich hinsichtlich einzelner Klauseln des Darlehensvertrags als vielmehr die tatsächliche Durchführung der Zinsvereinbarung von Bedeutung (BFH, Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, a.a.O.).

  • BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
    Soweit das FG Baden-Württemberg im Verfahren wegen Einkommensteuer 2009 (11 K 3619/13) zu einem anderen Ergebnis gelangt sei, habe es die Urteile des BFH vom 12. Mai 2009 (IX R 46/08) und 22. Oktober 2013 (X R 26/11) nicht zutreffend gewürdigt.

    Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. nur BFH, Urteil vom 12. Mai 2009 - IX R 46/08, BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24).

    Auch wenn bei Darlehen zwischen nahen Angehörigen einer fehlenden oder unzureichenden Besicherung für sich allein genommen keine entscheidungserhebliche Bedeutung zukommt (vgl. BFH, Urteile vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12; vom 12. Mai 2009 - IX R 46/08, BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24), ist dies vorliegend doch als (ein) Kriterium des Fremdvergleichs zu berücksichtigen.

  • BFH, 31.07.2002 - X R 39/01

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
    b) Unabhängig von der Frage der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Vertrages und der hinreichenden Bestimmtheit seiner Rechtsfolgen ist Gegenstand der Vereinbarung keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. Die spezialgesetzliche Zuordnung der wiederkehrenden Leistungen zu den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen (private Versorgungsrente) beruht auf der Vorstellung des Gesetzgebers, dass sich der Vermögensübergeber im "Vermögensübergabevertrag" in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (BFH, Urteile vom 18. Januar 2011 - X R 63/08, BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680; vom 31. Juli 2002 X R 39/01, BFH/NV 2002, 1575 m.w.N.).

    Sind die wiederkehrenden Leistungen nach dem Inhalt des Vertrages dagegen als Entgelt im Rahmen eines Veräußerungsgeschäfts unter kaufmännischer Abwägung von Leistung und Gegenleistung anzusehen (sog. Gegenleistungsrente), greift der den Abzug als dauernde Last oder als Leibrente legitimierende Gesichtspunkt der "vorbehaltenen Vermögenserträge" nicht ein; es gelten dann § 12 EStG und die allgemeinen Grundsätze des Einkommensteuerrechts uneingeschränkt (BFH, Urteil vom 31. Juli 2002 - X R 39/01, a.a.O.; Fischer in Kirchhof, EStG, § 10 Rn. 12).

  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08

    Kein Abzug der nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muss es zum frühest möglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (ständige Rechtsprechung vgl. nur BFH, Urteil vom 13. April 2010 - VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038).

    Bei den von ihnen behaupteten Werbungskosten handelt es sich jedoch um steuermindernde Tatsachen, für die sie die Feststellungslast (objektive Beweislast) tragen (BFH, Urteil vom 13. April 2010 - VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • BFH, 18.01.2011 - X R 63/08

    Versicherungsleistung bei Hausrat und Kleidung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
    b) Unabhängig von der Frage der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Vertrages und der hinreichenden Bestimmtheit seiner Rechtsfolgen ist Gegenstand der Vereinbarung keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. Die spezialgesetzliche Zuordnung der wiederkehrenden Leistungen zu den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen (private Versorgungsrente) beruht auf der Vorstellung des Gesetzgebers, dass sich der Vermögensübergeber im "Vermögensübergabevertrag" in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (BFH, Urteile vom 18. Januar 2011 - X R 63/08, BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680; vom 31. Juli 2002 X R 39/01, BFH/NV 2002, 1575 m.w.N.).
  • BFH, 30.06.1999 - III R 8/95

    Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
    Nach dem der Vorschrift des § 33 EStG innewohnenden Belastungsprinzip muss sich der Kläger diese Versicherungsleistung, die nach der unter 7. des Vertrages vom 2. Juli 2005 getroffenen Regelung dem Kapitalwert der übernommenen Versorgungsleistungen entsprechen soll, als Vorteil anrechnen lassen, sodass es insoweit an der für § 33 EStG erforderlichen (endgültigen) Belastung des Klägers fehlt (vgl. BFH, Urteil vom 30. Juni 1999 - III R 8/95, BFHE 189, 371, BStBl II 1999, 766; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 33 EStG Rn. 42; Loschelder in Schmidt, EStG, § 33 Rn. 12).
  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Außergewöhnliche Belastung: Fehlende Zwangsläufigkeit von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
    Darüber hinaus ist völlig unklar, zu welchen Versorgungsleistungen (Höhe, Fälligkeit, Zahlungsart) der Kläger sich konkret verpflichtet hat (zu den Anforderungen an den Mindestvertragsinhalt vgl. BFH, Urteil vom 15. Juli 1992 - X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020).
  • BFH, 01.12.2009 - VI B 146/08

    Fehlende Besicherung als Kriterium des Fremdvergleichs bei Darlehensvertrag

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
    Daran fehlt es nach der Rechtsprechung des BFH nämlich, wenn die Unterstützungsbedürftigkeit erst dadurch entsteht, dass die unterstützte Person Vermögen auf den Steuerpflichtigen übertragen hat (BFH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 VI B 146/08, BFH/NV 2010, 637).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
    Vielmehr seien einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zuließen (zum Ganzen BFH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - X R 26/11, BFH/NV 2014, 231; vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, 780 und vom 13. Juli 1999 - VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.12.2017

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
    Dem Senat lagen in der mündlichen Verhandlung neben den Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, den Akten des gemeinsam mit diesem verhandelten Verfahrens 11 K 3860/16 und denjenigen des bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 11 K 3619/13 auch die vom FA für die beiden Kläger geführten Einkommensteuerakten betreffend die Jahre 2005 - 2014 sowie ein Band Rechtsbehelfsakten vor.
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07

    Fehlerhafte Gesamtwürdigung bei (Darlehens-)Verträgen zwischen nahe stehenden

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Dem Senat lagen in der mündlichen Verhandlung neben den Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, den Akten des gemeinsam mit diesem verhandelten Verfahrens 11 K 3703/16 und denjenigen des bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 11 K 3619/13 auch die vom FA für die beiden Kläger geführten Einkommensteuerakten betreffend die Jahre 2005 - 2014 sowie ein Band Rechtsbehelfsakten vor.

    Im Ergebnis nicht anders verhält es sich, wenn - wie es der Senat für die Zeiträume 2009 bis 2014 angenommen hat - das Darlehensverhältnis zwischen den Klägern wegen der Unüblichkeit der getroffenen Vereinbarungen und/oder deren inkonsequenter Durchführung steuerlich nicht anzuerkennen sein sollte (vgl. hierzu die Ausführungen unter II. 1. der Entscheidungsgründe im Verfahren 11 K 3703/16).

  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 K 334/19

    Steuerliche Auswirkung von laufenden Zahlungen hinsichtlich eines darlehensweise

    Die monatlichen Zahlungen sollen laut den Angaben des Klägers nach dem Tod des Bruders für die Versorgung seiner Schwester S verwendet worden sein (vgl. Protokoll über die mündliche Verhandlung am 19. Dezember 2017, Bl. 263R FG-Akte im Verfahren 11 K 3703/16).

    Hiergegen wenden sich die Kläger mit ihrer Klage, die beim erkennenden Senat zunächst unter dem Aktenzeichen 11 K 3703/16 geführt wurde.

    FG-Akten zu 11 K 3703/16 betr.

    1 Bd. BFH-Akten IX B 9/18 zum FG-Verfahren 11 K 3703/16.

    1 Bd. BFH-Akten IX R 15/18 zum FG-Verfahren 11 K 3703/16.

  • BFH, 04.12.2018 - IX R 15/18

    Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 4.12.2018 IX R 14/18: Auslegung

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 19. Dezember 2017 11 K 3703/16 aufgehoben.
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