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   FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16   

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FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16 (https://dejure.org/2017,62897)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2017 - 11 K 3860/16 (https://dejure.org/2017,62897)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 11 K 3860/16 (https://dejure.org/2017,62897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG 2002, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002
    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.12.2017

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen durch unvollständige Erklärung eines Ehegatten-Darlehensvertrags und bei gleichzeitiger unzureichender Ermittlung des Sachverhalts durch das Finanzamt - kein Sonderausgabenabzug ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16
    Soweit das FG Baden-Württemberg im Verfahren wegen Einkommensteuer 2009 (11 K 3619/13) zu einem anderen Ergebnis gelangt sei, habe es die Urteile des BFH vom 12. Mai 2009 (IX R 46/08) und 22. Oktober 2013 (X R 26/11) nicht zutreffend gewürdigt.

    Vielmehr seien einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zuließen (zum Ganzen BFH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - X R 26/11, BFH/NV 2014, 231; vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, 780 und vom 13. Juli 1999 - VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 m.w.N.).

    Bei Darlehen, die - wie hier - der Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern dienten, sei im Rahmen der Gesamtwürdigung der schuldrechtlichen Darlehensvereinbarungen weniger der Fremdvergleich hinsichtlich einzelner Klauseln des Darlehensvertrags als vielmehr die tatsächliche Durchführung der Zinsvereinbarung von Bedeutung (BFH, Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, a.a.O.).

  • BFH, 26.02.2009 - II R 4/08

    Außergewöhnliche Belastung: Fehlende Zwangsläufigkeit von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16
    Für eine Entscheidung nach den Grundsätzen der Feststellungslast ist aber kein Raum, wenn das FA vom Steuerpflichtigen selbst über die änderungsrelevanten Tatsachen nicht in Kenntnis gesetzt worden ist und es auch für eine anderweitige Kenntniserlangung keine Anhaltspunkte gibt (BFH, Urteil vom 26. Februar 2009 - II R 4/08, BFH/NV 2009, 1599).

    b) Das FA kann allerdings nach dem Grundsatz von Treu und Glauben daran gehindert sein, Bescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu Lasten des Steuerpflichtigen zu ändern, wenn ihm die nachträglich bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Ermittlungspflicht nicht verborgen geblieben wäre (BFH, Urteile vom 26. Februar 2009 - II R 4/08, BFH/NV 2009, 1599; vom 24. Januar 2002 - XI R 2/01, BFHE 197, 526, BStBl II 2004, 444).

    Da der Steuerpflichtige derjenige ist, dem der Sachverhalt bekannt ist, weil er ihn verwirklicht hat, und der als Erster durch Abgabe einer vollständigen Steuererklärung oder Anzeige tätig zu werden hat, schließt eine lückenhafte Unterrichtung der Steuerbehörden es für gewöhnlich aus, gegenüber einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO Ermittlungsfehler der Behörde geltend zu machen (BFH, Urteil vom 26. Februar 2009 - II R 4/08, BFH/NV 2009, 1599 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16
    Das FA verletzt seine Amtsermittlungspflicht (§ 88 AO) nämlich nur, wenn es ersichtlichen Unklarheiten oder Zweifelsfragen, die sich bei einer Prüfung der Steuererklärung sowie der eingereichten Unterlagen ohne weiteres aufdrängen mussten, nicht nachgeht (BFH, Urteil vom 14. Dezember 1994 - XI R 80/92, BFHE 176, 308, BStBl II 1995, 293 m.w.N.).

    Hierzu gehört, dass die steuerlich relevanten Sachverhalte richtig, vollständig und deutlich dem FA zur Prüfung unterbreitet werden (BFH, Urteile vom 14. Dezember 1994 - XI R 80/92, BFHE 176, 308, BStBl II 1995, 293; vom 24. Oktober 1989 VII R 1/87, BFHE 158, 502, BStBl II 1990, 198).

  • BFH, 31.07.2002 - X R 39/01

    Steuerbescheid - Änderung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16
    bb) Unabhängig von der Frage der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Vertrages und der hinreichenden Bestimmtheit seiner Rechtsfolgen ist Gegenstand der Vereinbarung keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. Die spezialgesetzliche Zuordnung der wiederkehrenden Leistungen zu den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen (private Versorgungsrente) beruht auf der Vorstellung des Gesetzgebers, dass sich der Vermögensübergeber im "Vermögensübergabevertrag" in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (BFH, Urteile vom 18. Januar 2011 - X R 63/08, BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680; vom 31. Juli 2002 X R 39/01, BFH/NV 2002, 1575 m.w.N.).

    Sind die wiederkehrenden Leistungen nach dem Inhalt des Vertrages dagegen als Entgelt im Rahmen eines Veräußerungsgeschäfts unter kaufmännischer Abwägung von Leistung und Gegenleistung anzusehen (sog. Gegenleistungsrente), greift der den Abzug als dauernde Last oder als Leibrente legitimierende Gesichtspunkt der "vorbehaltenen Vermögenserträge" nicht ein; es gelten dann § 12 EStG und die allgemeinen Grundsätze des Einkommensteuerrechts uneingeschränkt (BFH, Urteil vom 31. Juli 2002 - X R 39/01, a.a.O.; Fischer in Kirchhof, EStG, § 10 Rn. 12).

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16

    Kein Abzug der nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16
    Dem Senat lagen in der mündlichen Verhandlung neben den Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, den Akten des gemeinsam mit diesem verhandelten Verfahrens 11 K 3703/16 und denjenigen des bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 11 K 3619/13 auch die vom FA für die beiden Kläger geführten Einkommensteuerakten betreffend die Jahre 2005 - 2014 sowie ein Band Rechtsbehelfsakten vor.

    Im Ergebnis nicht anders verhält es sich, wenn - wie es der Senat für die Zeiträume 2009 bis 2014 angenommen hat - das Darlehensverhältnis zwischen den Klägern wegen der Unüblichkeit der getroffenen Vereinbarungen und/oder deren inkonsequenter Durchführung steuerlich nicht anzuerkennen sein sollte (vgl. hierzu die Ausführungen unter II. 1. der Entscheidungsgründe im Verfahren 11 K 3703/16).

  • BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08

    Verdeckte Einlage eines Einzelunternehmens in eine GmbH - widerstreitende

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16
    Soweit das FG Baden-Württemberg im Verfahren wegen Einkommensteuer 2009 (11 K 3619/13) zu einem anderen Ergebnis gelangt sei, habe es die Urteile des BFH vom 12. Mai 2009 (IX R 46/08) und 22. Oktober 2013 (X R 26/11) nicht zutreffend gewürdigt.

    Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. nur BFH, Urteil vom 12. Mai 2009 - IX R 46/08, BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24).

  • BFH, 11.02.2009 - X R 56/06

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16
    "Tatsachen" i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind alle Sachverhaltsbestandteile, die Merkmal oder Teilstück des gesetzlichen Steuertatbestandes sein können, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. Tatsachen sind die Merkmale, die den steuerlichen Tatbestand ausfüllen, weil sie unter den Tatbestand subsumiert die steuerliche Folge ergeben (BFH, Urteil vom 11. Februar 2009 - X R 56/06, BFH/NV 2009, 1411).

    "Nachträglich bekannt" i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO werden Tatsachen und Beweismittel, wenn sie nach dem Zeitpunkt, in welchem die Willensbildung über die Steuerfestsetzung abgeschlossen ist, bekannt werden (BFH, Urteil vom 11. Februar 2009 - X R 56/06, BFH/NV 2009, 1411 m.w.N.).

  • BFH, 18.01.2011 - X R 63/08

    Fehlerhafte Gesamtwürdigung bei (Darlehens-)Verträgen zwischen nahe stehenden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16
    bb) Unabhängig von der Frage der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Vertrages und der hinreichenden Bestimmtheit seiner Rechtsfolgen ist Gegenstand der Vereinbarung keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. Die spezialgesetzliche Zuordnung der wiederkehrenden Leistungen zu den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen (private Versorgungsrente) beruht auf der Vorstellung des Gesetzgebers, dass sich der Vermögensübergeber im "Vermögensübergabevertrag" in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (BFH, Urteile vom 18. Januar 2011 - X R 63/08, BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680; vom 31. Juli 2002 X R 39/01, BFH/NV 2002, 1575 m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16
    Vielmehr seien einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zuließen (zum Ganzen BFH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - X R 26/11, BFH/NV 2014, 231; vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, 780 und vom 13. Juli 1999 - VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16
    Es braucht den Angaben des Steuerpflichtigen nicht mit Misstrauen zu begegnen, sondern kann regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen (BFH, Urteil vom 28. Juni 2006 - XI R 58/05, BFH/NV 2006, 2180).
  • BFH, 30.06.1999 - III R 8/95

    Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen

  • BFH, 24.01.2002 - XI R 2/01

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand - Bauvertrag als nachträglich bekannt gewordene

  • BFH, 01.12.2009 - VI B 146/08

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Zur Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen an Kreditinstitute im Hinblick auf

  • BFH, 24.10.1989 - VII R 1/87

    Pflichten des Steuerpflichtigen - Erhebliche Verletzung einer Erklärungspflicht -

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97
  • BFH, 19.11.2008 - II R 10/08

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

  • BFH, 12.01.1989 - IV R 8/88

    Versicherungsleistung bei Hausrat und Kleidung

  • BFH, 11.11.1987 - I R 108/85

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 K 334/19

    Steuerliche Auswirkung von laufenden Zahlungen hinsichtlich eines darlehensweise

    FG-Akten zu 11 K 3860/16 betr.

    1 Bd. BFH-Akten IX B 8/18 zum FG-Verfahren 11 K 3860/16.

    1 Bd. BFH-Akten IX R 14/18 zum FG-Verfahren 11 K 3860/16.

  • BFH, 04.12.2018 - IX R 14/18

    Auslegung von Willenserklärungen

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 19. Dezember 2017 11 K 3860/16 aufgehoben.
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16

    Kein Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei fremdunüblichem Darlehensvertrag

    Dem Senat lagen in der mündlichen Verhandlung neben den Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, den Akten des gemeinsam mit diesem verhandelten Verfahrens 11 K 3860/16 und denjenigen des bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 11 K 3619/13 auch die vom FA für die beiden Kläger geführten Einkommensteuerakten betreffend die Jahre 2005 - 2014 sowie ein Band Rechtsbehelfsakten vor.
  • BFH, 18.05.2018 - IX B 8/18

    Besonders schwerwiegender Fehler - Auslegung von Willenserklärungen

    Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 19. Dezember 2017 11 K 3860/16 wird die Revision zugelassen.
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