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   FG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 12 K 247/06   

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https://dejure.org/2010,7821
FG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 12 K 247/06 (https://dejure.org/2010,7821)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.05.2010 - 12 K 247/06 (https://dejure.org/2010,7821)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 12 K 247/06 (https://dejure.org/2010,7821)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Mehrwertsteuerbetrug des Abnehmers

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Mehrwertsteuerbetrug des Abnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung bei Mehrwertsteuerbetrug des Abnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung bei Mehrwertsteuerbetrug des Abnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen von Personenkraftwagen bei begangenem Mehrwertsteuerbetrug des Abnehmers; Begriff der innergemeinschaftlichen Lieferung i.S.d. § 4 Nr. 1 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UStG); Nachweispflichten nach § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. §§ ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1537
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes

    Zu dem Ergebnis, dass der Unternehmer, dessen USt-Id.Nr. verwendet wurde, Vertragspartner und damit Abnehmer der Fahrzeuge ist, kommt in einem vergleichbaren Fall auch das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil v. 20.05.2010 - 12 K 247/06, EFG 2010, S. 1537).

    Auch dem FG Baden-Württemberg (Urteil vom 20.05.2010 a.a.O.) genügt es in diesem Zusammenhang, dass sich der Bestimmungsort aus der in der Rechnung angegebenen Adresse des Abnehmers ergibt (unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 08.11.2007 - V R 72/05).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes

    Zu dem Ergebnis, dass der Unternehmer, dessen USt-Id.Nr. verwendet wurde, Vertragspartner und damit Abnehmer der Fahrzeuge ist, kommt in einem vergleichbaren Fall auch das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil v. 20.05.2010 - 12 K 247/06, EFG 2010, S. 1537).

    Auch dem FG Baden-Württemberg (Urteil vom 20.05.2010 a.a.O.) genügt es in diesem Zusammenhang, dass sich der Bestimmungsort aus der in der Rechnung angegebenen Adresse des Abnehmers ergibt (unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 08.11.2007 - V R 72/05).

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2010 - 6 K 1130/09

    Anforderungen an eine innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen nach

    Das Risiko, ob die Angaben, die in dem Verfahren nach § 18e UStG bestätigt werden, tatsächlich zutreffen, darf jedenfalls nicht den Steuerpflichtigen treffen (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2010 - 12 K 247/06, in juris).
  • FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09

    Befreiung von der Umsatzsteuer zweier Pkw-Lieferungen als innergemeinschaftliche

    Aus diesen Rechnungen ergibt sich auch der Nachweis des Bestimmungsorts der Fahrzeuge i. S. des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV, weil in ihnen jeweils die Anschrift der "F" GmbH in "E-Stadt", Luxemburg, ausgewiesen ist (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.10.2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 20.05.2010 12 K 247/06, EFG 2010, 1537 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 08.11.2007 V R 72/05, BStBl II 2009, 55).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen: Steuerfreiheit der

    Nach der Rechtsprechung des Gerichts darf das Risiko, ob die Angaben, die in dem Verfahren nach § 18e UStG bestätigt werden, tatsächlich zutreffen, nicht den Steuerpflichtigen treffen (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. August 2010 - 6 K 1130/09, EFG 2011, 275 unter Hinweis auf Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2010 - 12 K 247/06, in juris).
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