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   FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 179/98   

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https://dejure.org/2001,12571
FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 179/98 (https://dejure.org/2001,12571)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2001 - 3 K 179/98 (https://dejure.org/2001,12571)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2001 - 3 K 179/98 (https://dejure.org/2001,12571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit einer Rücklage für Ersatzbeschaffung bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als Schuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit einer Rücklage für Ersatzbeschaffung bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als Schuld i. S. des § 103 BewG 1991; Einheitswert des Gewerbebetriebs zum 01.01.1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit einer Rücklage für Ersatzbeschaffung bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als Schuld i. S. des § 103 BewG 1991 - Einheitswert des Gewerbebetriebs zum 01.01.1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 7
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.06.1999 - IV R 46/97

    Rücklage für Ersatzbeschaffung bei "Bruttoentschädigung"

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 179/98
    Deshalb handelt es sich auch bilanzrechtlich um eine "Gewinnrücklage" (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1999 IV R 46/97, BFHE 189, 128 , BStBl. II 1999, 561).

    Andererseits steht gerade diese Verwendung am Stichtag auch noch nicht fest, sondern sie liegt noch in der freien Entscheidung des Unternehmens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 128 , BStBl. II 1999, 561).

  • BFH, 16.12.1998 - II R 60/96

    Wert des Betriebsvermögens: Körperschaftsteuererstattung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 179/98
    Für die Beantwortung der hier vorliegenden Fragestellung kann deshalb die Überlegung nichts beitragen, die die Klägerin grundsätzlich zutreffend anführt, wonach die gesetzliche Neuregelung ab 1.1.1993 im Interesse der Entlastung von ertragsunabhängigen Steuern nach dem sog. Grundsatz der Bestandsidentität dem Grunde und der Höhe nach eine vollständige Übernahme von Steuerbilanz-Werten in die Vermögensaufstellung bezwecke (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. Dezember 1998 II R 60/96, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 187, 113, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1999, 162, und vom 27. Januar 1999 II B 7/98, BFHE 187, 332 , BStBl. II 1999, 206).

    Insoweit ist das Stichtags-Prinzip (§ 106 BewG ) anders als bei der Berücksichtung einer künftigen Steuerentlastung durch späteren Gewinn-Verwendungs-Beschluss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 187, 113 , BStBl. II 1999, 162) nicht gesetzlich eingeschränkt.

  • BFH, 27.01.1999 - II B 7/98

    Einheitsbewertung bei Verkehrsunternehmen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 179/98
    Für die Beantwortung der hier vorliegenden Fragestellung kann deshalb die Überlegung nichts beitragen, die die Klägerin grundsätzlich zutreffend anführt, wonach die gesetzliche Neuregelung ab 1.1.1993 im Interesse der Entlastung von ertragsunabhängigen Steuern nach dem sog. Grundsatz der Bestandsidentität dem Grunde und der Höhe nach eine vollständige Übernahme von Steuerbilanz-Werten in die Vermögensaufstellung bezwecke (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. Dezember 1998 II R 60/96, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 187, 113, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1999, 162, und vom 27. Januar 1999 II B 7/98, BFHE 187, 332 , BStBl. II 1999, 206).
  • BFH, 17.03.2004 - II R 64/01

    RfE nach BewG nicht abziehbar

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 7 abgedruckten Urteil aus, § 103 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes (BewG) in seiner am 1. Januar 1996 geltenden Fassung schließe einen Abzug der Rücklage für Ersatzbeschaffung aus.
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