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   FG Baden-Württemberg, 20.11.2017 - 10 K 3494/15   

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https://dejure.org/2017,50297
FG Baden-Württemberg, 20.11.2017 - 10 K 3494/15 (https://dejure.org/2017,50297)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.2017 - 10 K 3494/15 (https://dejure.org/2017,50297)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 2017 - 10 K 3494/15 (https://dejure.org/2017,50297)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 12 Nr. 3; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 24 Nr. 1; EStG § 34 Abs. 1
    Steuerpflicht der vom Versicherungsunternehmen erstatteten Einkommensteuer (mit Anmerkung von Prof. Dr. Stephan List)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 Nr 1 Buchst a EStG 2009, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2013
    Erstattete Einkommensteuer als Entschädigung für entgangene Einnahmen i.S.des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Verdienstausfallentschädigung - Nettoabfindungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Von Versicherung erstattete, auf zuvor von der Versicherung gezahlte Verdienstausfallentschädigung entfallende Einkommensteuer als nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerbare Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Erstattete Einkommensteuer als Entschädigung für entgangene Einnahmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstattung der auf eine Abfindungszahlung entfallenden Einkommensteuer ist steuerpflichtig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Besteuerung der durch eine Versicherungsgesellschaft erstatteten auf eine Abfindungszahlung entfallenden Einkommensteuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattet eine Versicherungsgesellschaft die auf eine Abfindungszahlung entfallende Einkommensteuer, ist diese steuerpflichtig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 03.01.2018)

    Versicherung: Netto-Abfindung nach Unfall kann Fiskus interessieren

  • fg-baden-wuerttemberg.de PDF (Pressemitteilung)

    Erstattet eine Versicherungsgesellschaft die auf eine Abfindungszahlung entfallende Einkommensteuer, ist diese steuerpflichtig.

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 698
  • EFG 2018, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10

    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.11.2017 - 10 K 3494/15
    a) Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Entschädigungen, die "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt worden sind, d.h. an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen treten (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286).

    Dazu ist der Inhalt der Entschädigungsvereinbarung, erforderlichenfalls im Wege der Auslegung, heranzuziehen (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286 m.w.N.).

  • BFH, 18.06.1998 - IV R 61/97

    Schadenersatz durch Steuerberater

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.11.2017 - 10 K 3494/15
    Der Sachverhalt ist daher nicht vergleichbar mit dem BFH-Urteil vom 18. Juni 1998 IV R 61/97 (BFHE 186, 363, BStBl. II 1998, 621), wonach Schadensersatz, den ein Steuerberater seinem Mandanten wegen einer von ihm zu vertretenden zu hohen Einkommensteuerfestsetzung leistet, für diesen keine Betriebseinnahme darstellt.
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.11.2017 - 10 K 3494/15
    Wegen der Auszahlung in Teilakten in verschiedenen Veranlagungszeiträumen scheidet eine ermäßigte Besteuerung gemäß § 34 EStG aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 XI R 58/05, BFHE 214, 319, BStBl II 2006, 835, m.w.N.).
  • BFH, 21.09.1993 - IX R 32/90

    Abstandszahlung an Vermieter (§ 24 EStG )

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.11.2017 - 10 K 3494/15
    Entsprechend seinem Wortlaut zählen dazu nicht Ersatzleistungen für jede beliebige Art von Schadensfolgen, sondern lediglich solche zur Abgeltung von erlittenen oder zu erwartenden Ausfällen an Einnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308).
  • FG Niedersachsen, 14.03.2012 - 4 K 79/10

    Schadensersatzzahlung anstelle nicht erzielter Einnahmen als Entschädigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.11.2017 - 10 K 3494/15
    Die ersetzte Mehrentschädigung gehört aber ihrerseits nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG, da auch die an ihre Stelle getretene Zahlung dem Ersatz entgangener Einnahmen dient (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14. März 2012 4 K 79/10, EFG 2012, 1666).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16

    Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des §

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.11.2017 - 10 K 3494/15
    Der Ersatz "für entgangene oder entgehende Einnahmen" setzt vom Wort- und Sinnverständnis voraus, dass Einnahmen gar nicht erst angefallen, sondern ausgefallen sind oder der Ausfall (künftig) entgehender Einnahmen zu erwarten ist; der Steuerpflichtige hat also die entsprechenden Einnahmen nicht oder noch nicht erhalten (BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 28/16, juris).
  • BFH, 26.05.2020 - IX R 15/19

    Steuerbarkeit einer als "Verdienstausfall" bezeichneten Versicherungsleistung bei

    Nicht berücksichtigt ist ferner, dass eine auf Ersatzansprüche entfallende steuerliche Belastung, wie sie das FG im angefochtenen Urteil angenommen hat, nach inländischem Rechtsverständnis ihrerseits einen Schaden darstellen kann, den der Geschädigte gegen den Schädiger geltend zu machen berechtigt ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10.04.1979 - VI ZR 151/75, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1979, 1501, m.w.N.; vgl. auch FG Baden-Württemberg vom 20.11.2017 - 10 K 3494/15, Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 217, rechtskräftig; Staudinger/Vieweg, BGB, § 842 Rz 146, 57, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21

    Von Versicherung im Rahmen einer Schadensregulierung erstatteter Steuerschaden im

    In dem vom Beklagten zur Begründung seiner Rechtsansicht herangezogenen Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 20.11.2017 10 K 3494/15 habe sich die Frage der Endlosbesteuerung nicht gestellt.

    Der Beklagte verweist dazu auf das Urteil des FG Baden-Württemberg 10 K 3494/15 und die Ausführungen des Gutachters Prof. Dr. A.

    Die ersetzte Mehrentschädigung in Form der sich ergebenden Mehrsteuer gehört ebenfalls zu den Einkünften nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG, da auch diese Zahlung dem Ersatz entgangener Einnahmen dient (vergleiche das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20.11.2017 10 K 3494/15, EFG 2018, 217).

  • FG Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 3 K 3132/20

    Besteuerung einer Verdienstausfallentschädigung bei Ersatz der hierauf

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 7. und 10. Senats des Finanzgerichts Baden-Württemberg an (vgl. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 20. November 2017 10 K 3494/15, EFG 2018, 217 [rkr.] und vom 23. November 2022 7 K 195/21, juris, Revision anhängig unter Az. IX R 5/23).
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