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   FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11   

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https://dejure.org/2012,36561
FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11 (https://dejure.org/2012,36561)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.03.2012 - 9 V 2958/11 (https://dejure.org/2012,36561)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. März 2012 - 9 V 2958/11 (https://dejure.org/2012,36561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Kein Vorsteuerabzug für Briefkastenfirma mit Scheinwohnsitz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11
    Diese Regelung entspricht auch den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 2009 - V R 15/07, BFH/NV 2009, 1342 mit weiteren Nachweisen).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sieht § 15 UStG den Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nicht vor (BFH--Urteil vom 30. April 2009 - V R 15/07, BFH/NV 2009, 1342).

    Soweit gemeinschaftsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme erfordern, ist das der Finanzbehörde eingeräumte Ermessen auf Null reduziert (BFH-Urteil vom 30. April 2009 - V R 15/07, BFH/NV 2009, 1342).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11
    Der Antragsteller trägt die Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen; insbesondere der in einer Rechnung einer GmbH angegebene Sitz tatsächlich bestanden hat (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 - V R 61/05, BFH/NV 2008, 907).

    Hierdurch wird kein wirtschaftlicher Sitz begründet (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 - V R 61/05, BFH/NV 2008, 907).

  • BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11
    Dies ist auch im Aussetzungsverfahren zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 4. April 1996 - V B 6/96, BFH/NV 1996, 795).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Erfolgsaussichten des Einspruchs als offen zu betrachten sind und eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Antragstellers unstreitig vorhanden ist (BFH-Beschluss vom 4. April 1996 - V B 6/96, BFH/NV 1996, 795).

  • BFH, 30.07.1986 - V B 31/86

    Schlüssige Darlegung einer Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für einen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11
    Wenn eine Geldleistung im Wege einer einstweiligen Anordnung begehrt wird, ist ein Anordnungsgrund regelmäßig nur gegeben, wenn die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Betroffenen durch die Ablehnung unmittelbar oder ausschließlich bedroht ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH -vom 30. Juli 1986 - V B 31/86, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 42).
  • BFH, 09.01.1996 - VII B 189/95

    Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte scheidet jedoch auch dann aus, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit fast ausgeschlossen sind (BFH-Beschluss vom 9. Januar 1996 - VII B 189/95, BFH/NV 1996, 589; Birkenfeld in: Hübschmann/Hepp/Spitaler - AO/FGO, § 69 FGO, RNr. 346).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11
    Jedoch kann im Interesse der Rechtssicherheit des umsatzsteuerlichen Rechtsverkehrs nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein Wirtschaftsteilnehmer, der alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass ihre Umsätze nicht in einen Betrug - sei es eine Mehrwertsteuerhinterziehung oder ein sonstiger Betrug - einbezogen sind, auf die Rechtmäßigkeit dieser Umsätze vertrauen können, ohne den Vorsteuerabzug zu verlieren (vgl. EuGH-Urteil vom 06. Juli 2006 - C-439/04 und C-440/04 - Axel Kittel - RNr. 51, BFH/NV 2006, Beilage 4, 454 und vom 12. Januar 2006 - C-354/03, C-355/03 und C-484/03 - Optigen Ltd. u.a. - RNr. 55; BFH/NV 2006, Beilage 2, 144).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11
    Jedoch kann im Interesse der Rechtssicherheit des umsatzsteuerlichen Rechtsverkehrs nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein Wirtschaftsteilnehmer, der alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass ihre Umsätze nicht in einen Betrug - sei es eine Mehrwertsteuerhinterziehung oder ein sonstiger Betrug - einbezogen sind, auf die Rechtmäßigkeit dieser Umsätze vertrauen können, ohne den Vorsteuerabzug zu verlieren (vgl. EuGH-Urteil vom 06. Juli 2006 - C-439/04 und C-440/04 - Axel Kittel - RNr. 51, BFH/NV 2006, Beilage 4, 454 und vom 12. Januar 2006 - C-354/03, C-355/03 und C-484/03 - Optigen Ltd. u.a. - RNr. 55; BFH/NV 2006, Beilage 2, 144).
  • EuGH, 28.06.2007 - C-73/06

    Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11
    Eine fiktive Ansiedlung in der Form, wie sie für eine "Briefkastenfirma" oder eine "Strohfirma" charakteristisch ist, ist nicht als Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit einzustufen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 28. Juni 2007 - C-73/06 - Planzer - RNr. 62, BFH/NV 2007, Beilage 4, 418).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11
    Über die hiergegen anhängige Klage mit dem Aktenzeichen 9 K 3708/11 ist noch nicht entschieden.
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11

    Umsatzsteuerkarussell: Kein Vorsteuerabzug bei Rechnung mit unzureichender

    Wegen der Einzelheiten zum Vortrag der Klägerseite wird auf die in den Verfahren 9 V 2958/11 und im vorliegenden Verfahren eingereichten Schriftsätze verwiesen.
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