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   FG Baden-Württemberg, 21.12.2009 - 6 K 1918/07   

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https://dejure.org/2009,15540
FG Baden-Württemberg, 21.12.2009 - 6 K 1918/07 (https://dejure.org/2009,15540)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.12.2009 - 6 K 1918/07 (https://dejure.org/2009,15540)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 6 K 1918/07 (https://dejure.org/2009,15540)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kein Ansatz eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bei der Vereinbarung eines Darlehens mit fallenden Zinssätzen (sog. Step-down-Gelder)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansetzen eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens i.R.e. Vereinbarung über fallende Zinssätze; Vorliegen eines Aufwands für die Zeit nach dem Bilanzstichtag bei Rückforderbarkeit einer Ausgabe bei Vertragsauflösung nach dem Bilanzstichtag

  • Betriebs-Berater

    Keine Rechnungsabgrenzung bei Stufenzinsprodukten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Ansatz eines Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP) bei der Vereinbarung fallender Zinssätze (sog. Step-down-Gelder)

  • rechtsportal.de

    Kein Ansatz eines Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP) bei der Vereinbarung fallender Zinssätze (sog. Step-down-Gelder)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Ansatz eines Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP) bei der Vereinbarung fallender Zinssätze (sog. Step-down-Gelder)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Step-down-Gelder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2749
  • EFG 2011, 61
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.08.1982 - IV R 184/79

    Zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung eines Immobilien-Leasingvertrags mit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2009 - 6 K 1918/07
    Die Zuordnung erfolgt daher nicht aufgrund der Kostenrechnung, sondern ausschließlich nach Maßgabe des Schuldverhältnisses (Bauer, in: Kirchhof/Söhn, EStG, § 5 Rn. F 87); maßgeblich ist das rechtliche, insbesondere schuldrechtliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (BFH-Urteil vom 12. August 1982 IV R 184/79, BStBl II 1982, 696).

    c) Nach der BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 12. August 1982 IV R 184/79, BStBl II 1982, 696; vom 6. April 1993 VIII R 86/91, BStBl II 1993, 709) liegt kein Aufwand für die Zeit nach dem Bilanzstichtag vor, soweit die Ausgabe bei Vertragsauflösung nach dem Bilanzstichtag nicht rückforderbar ist.

  • BFH, 20.01.1993 - I R 115/91

    Keine Rückstellung für künftigen Zinsaufwand bei Sparverträgen mit steigender

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2009 - 6 K 1918/07
    Im Übrigen akzeptiere der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 20. Januar 1993 I R 115/91, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1993, 373 im Fall des Zuwachssparens mit während der Laufzeit steigenden Zinsen gerade keine Ergebnisgleichverteilung, obwohl dies bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise wegen der mit Dauer der Vertragslaufzeit zunehmenden Wahrscheinlichkeit des Erfüllen-Müssens geboten sei.
  • BFH, 23.02.2005 - I R 9/04

    Aufhebung von Schuldverhältnissen mit bestimmter Laufzeit gegen Entschädigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2009 - 6 K 1918/07
    b) Der Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzung betrifft in erster Linie typische Vorleistungen eines Vertragspartners im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages i.S. der §§ 320 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), er ist jedoch nicht auf synallagmatisch schuldrechtliche Leistungen beschränkt (BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 I R 9/04, BStBl II 2005, 481).
  • BFH, 06.04.1993 - VIII R 86/91

    Ertragsteuerliche Behandlung des für das ganze Urlaubsjahr vorausbezahlten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2009 - 6 K 1918/07
    c) Nach der BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 12. August 1982 IV R 184/79, BStBl II 1982, 696; vom 6. April 1993 VIII R 86/91, BStBl II 1993, 709) liegt kein Aufwand für die Zeit nach dem Bilanzstichtag vor, soweit die Ausgabe bei Vertragsauflösung nach dem Bilanzstichtag nicht rückforderbar ist.
  • BFH, 27.07.2011 - I R 77/10

    Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinssätzen - Aufnahme von sog.

    Sein Urteil vom 21. Dezember 2009  6 K 1918/07 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 61 abgedruckt.
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