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   FG Baden-Württemberg, 22.03.2006 - 12 K 351/04   

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https://dejure.org/2006,14292
FG Baden-Württemberg, 22.03.2006 - 12 K 351/04 (https://dejure.org/2006,14292)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2006 - 12 K 351/04 (https://dejure.org/2006,14292)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2006 - 12 K 351/04 (https://dejure.org/2006,14292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerungsgewinn bei Tausch von nicht an der Börse registrierten US-Aktien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerungsgewinn bei Tausch von nicht an der Börse registrierten US-Aktien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Bewertung amerikanischer nicht börsennotierter Aktien mit Veräußerungssperre

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1161
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.01.2003 - VIII B 61/02

    NZB: Veräußerungspreis i.S.d. § 17 EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.03.2006 - 12 K 351/04
    Es ist hierdurch also keine andere Aktiengattung entstanden (die Stammaktien verkörperten die vermögensmäßige Beteiligung der Klägerin an der -Y- mit allen Rechten und Pflichten eines Aktionärs), sondern eine vertraglich vereinbarte und im Ergebnis von beiden Vertragsparteien gewollte Verfügungsbeschränkung der Klägerin umgesetzt worden, die aber bei jedenfalls entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 3 BewG zu keiner Wertminderung führt (s.a. BFH-Beschluss vom 22. Januar 2003 VIII B 61/02, BFH/NV 2003, 755 m.w.N. bei einer vertraglich vereinbarten Sperrfrist).
  • BFH, 17.10.1974 - IV R 223/72

    Tausch einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG gegen Anteile an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.03.2006 - 12 K 351/04
    Soweit sich der Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) beziehe(Urteil vom 17. Oktober 1974 IV R 223/72, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1975, 58), verkenne er, dass die -Y--Anteile mangels Registrierung nicht zum Handel zugelassen gewesen seien, so dass § 11 Abs. 1 Bewertungsgesetz (BewG) nicht einschlägig sei.
  • BFH, 09.03.1994 - II R 39/90

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Stammaktien aus dem Börsenkurs von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.03.2006 - 12 K 351/04
    Bei Anteilen, die wie vorliegend die registrierten -Y--Anteile an einer ausländischen Börse gehandelt werden, ist der Wert aus den dortigen Kursnotierungen abzuleiten (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 09. März 1994 II R 39/90, BStBl II 1994, 394).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 54/88

    Zurechnung einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG )

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.03.2006 - 12 K 351/04
    Der Veräußerungsgewinn im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG ist im Falle des Tausches der Betrag, um den der Wert der erlangten Anteile nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten der hingetauschten Anteile übersteigt (u.a. BFH-Urteil vom 07. Juli 1992 VIII R 54/88, BStBl II 1993, 331).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 96/07

    Anteilstausch in der Einkunftsart § 17 EStG - Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1161 veröffentlichten Urteil leitete das Finanzgericht (FG) den gemeinen Wert der als Gegenleistung für die veräußerten Anteile empfangenen, nicht registrierten Stammaktien aus den Kursnotierungen ab, ohne Wertabschläge zuzulassen.
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