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   FG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - 3 K 3150/18   

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https://dejure.org/2019,11433
FG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - 3 K 3150/18 (https://dejure.org/2019,11433)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2019 - 3 K 3150/18 (https://dejure.org/2019,11433)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2019 - 3 K 3150/18 (https://dejure.org/2019,11433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Örtliche Zuständigkeit in Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bei Klage einer Behörde in Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Niedersachsen, 23.03.2015 - 14 K 93/14

    Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit bei der Klage einer Körperschaft als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - 3 K 3150/18
    Für Kläger, die keine natürlichen Personen sind, bleibt es bei dem in § 38 Abs. 1 FGO verankerten Behördenprinzip (so auch Beschluss des FG Düsseldorf vom 9. April 2014 13 K 582/14 kg n.v. und Wendt, Dr. Volker in: Anmerkung zum Beschluss des FG Hannover vom 23. März 2015 14 K 93/14, EFG 2015, 1290).

    Auch das Ziel der Bürgerfreundlichkeit gebietet nach Ansicht des Senats weder einen generellen Vorzug der klagenden Behörde vor der beklagten, noch ist überhaupt eine grundsätzliche Aussage dahingehend möglich, wo sich im Falle zweier beteiligter Behörden -z.B. im Hinblick auf eine etwaige notwendige Beiladung des Kindergeldberechtigten oder bei ggf. erforderlichen Zeugenaussagen- der bürgernähere Gerichtsstandort befindet (a.A. Beschluss des FG Niedersachsen vom 23. März 2013 14 K 93/14, EFG 2015, 1291).

  • FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20

    Kindergeld: Zuständigkeit der Hauptzollämter im Vollstreckungsverfahren

    Primäres Ziel der Neuregelung war daher, den gerichtlichen Rechtsschutz (weiterhin) bürgernah und effektiv zu gewährleisten (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. März 2019, 3 K 3150/18, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.01.2024 - 4 K 788/23

    Klage einer Körperschaft auf Kindergeld - Bestimmung des örtlich zuständigen

    Vor dem Hintergrund, dass die Änderung der örtlichen Zuständigkeit der Bürgerfreundlichkeit dienen sollte (vgl. BT-Drucks 17/12535, S. 4; BT-Drucks 17/13034, S. 7), sieht es der beschließende Senat in Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen Finanzgericht (Beschluss vom 23. März 2015, 14 K 93/14, EFG 2015, 1290, juris, m.w.N., a.A. Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. März 2019, 3 K 3150/18, juris, und Dr. Volker Wendt in: Anmerkung zum Beschluss des FG Hannover vom 23. März 2015 14 K 93/14, EFG 2015, 1291) sowie der überwiegenden Ansicht in der Literatur (von Beckerath in Gosch, AO/FGO-Kommentar, 131. Lfg. April 2017, § 38 Rz. 18; Herbert in Gräber, Kommentar zur FGO, 9. Auflage 2019, § 38 Rz. 16; Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO-Kommentar, 254. Lfg. August 2019, § 38 Rz. 39a; Falk in: FGO - eKommentar, § 38 FGO Rz. 9; a.A. Ossinger in Schwarz/Pahlke, AO/FGO-Kommentar, 213. Lfg. Mai 2023, § 38 Rz. 13; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO-Kommentar, 153. Lfg. August 2018, § 38 Rz. 4) als sachgerecht an, die örtliche Zuständigkeit in dem vom Gesetzgeber nicht bedachten Fall, dass die Auszahlung des Kindergeldes nicht von dem Kindergeldberechtigten, sondern nach §§ 67 Satz 2, 74 Abs. 1 Satz 4 EStG von der unterhaltsgewährenden Stelle begehrt wird, unter sinngemäßer Anwendung des § 38 Abs. 2a Satz 1 FGO und nicht nach § 38 Abs. 2a Satz 2 FGO zu bestimmen.
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