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   FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 3651/13   

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https://dejure.org/2016,17022
FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 3651/13 (https://dejure.org/2016,17022)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.2016 - 13 K 3651/13 (https://dejure.org/2016,17022)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 2016 - 13 K 3651/13 (https://dejure.org/2016,17022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Die Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 2. Alt. EStG kommt bei Einkünften aus einer Beteiligung einer gewerblich tätigen Gesellschaft im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ohne Bagatellgrenze zur Anwendung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Abfärberegelung des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 3 Nr 1 Alt 2 EStG 2009, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 15 Abs 3 Nr 1 Alt 1 EStG 2009, GG, § 182 Abs 1 S 1 AO
    Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 EStG: Keine Bagatellgrenze bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Gesellschaft im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, Bindung an die im Grundlagenbescheid festgestellte Einkunftsart

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Abfärberegelung des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen

  • rechtsportal.de

    Anwendung der Abfärberegelung des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbliche Infektion der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Beteiligung an in Liquidation befindlichen Flugzeugleasingfonds - Bindungswirkung des Feststellungsbescheids für die Untergesellschaft - Keine Bagatellgrenze für Einkünfte aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abfärberegelung | Gewerbliche Infizierung einer Personengesellschaft aufgrund Fondsbeteiligung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anwendung der Abfärberegelung ohne Bagatellgrenze

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abfärberegelung: Keine Bagatellgrenze bei Beteiligung an gewerblicher Gesellschaft?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Vermögensverwaltende Personengesellschaft: Vorsicht bei Beteiligungen an gewerblichen Fonds

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1246
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 06.10.2004 - IX R 53/01

    Keine Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltenden KG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 3651/13
    Ferner sollte die Regelung verhindern, dass infolge unzureichender Abgrenzungsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Tätigkeiten einer Gesellschaft gewerbliche Einkünfte der Gewerbesteuer entzogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 2004 IX R 53/01, BFHE 207, 466, BStBl II 2005, 383).

    Hintergrund war die zuvor genannte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil in BFHE 207, 466, BStBl II 2005, 383), wonach es nicht zu einer Abfärbung komme, wenn sich eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (Obergesellschaft) mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an einer gewerblich tätigen anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteilige, weil sie damit keine gewerbliche Tätigkeit "ausübe".

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 5/11

    Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG bei Beteiligung an einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 3651/13
    In seinem Urteil vom 26. Juni 2014 IV R 5/11 (BFHE 246, 319, BStBl II 2014, 972) hat der Bundesfinanzhof die Frage offengelassen.

    Soweit eine Bagatellgrenze aus Gleichheits- und Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch für Fälle der Beteiligungen an gewerblich tätigen Gesellschaften für anwendbar gehalten wird, besteht keine Einigkeit darüber, wann eine Beteiligung von ganz untergeordneter Bedeutung vorliegt (vgl. Schüler-Täsch, Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG und zeitliche Zuordnung von Gewinnanteilen bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Untergesellschaft, HFR 2015, 25).

  • BFH, 19.02.1998 - IV R 11/97

    Keine Abfärbung der gewerblichen Tätigkeit einer GbR nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 3651/13
    Die Abfärberegelung bei Einkünften aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Gesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 2. Alternative EStG bleibt zur Überzeugung des Senats auch ohne Bagatellgrenze schon deshalb verhältnismäßig, weil die steuerpflichtige Gesellschaft die Möglichkeit hat, der Abfärberegelung durch einfache gesellschaftsrechtliche Gestaltung auszuweichen, indem sie eine zweite personenidentische Schwestergesellschaft gründet, die die Beteiligung hält (sog. Ausgliederungsmodell, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Februar 1998 IV R 11/97, BFHE 186, 37, BStBl II 1998, 603).
  • BFH, 11.08.1999 - XI R 12/98

    Abfärberegelung bei geringer gewerblicher Tätigkeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 3651/13
    Diese Bagatellgrenze beruht auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 11. August 1999 XI R 12/98, BFHE 189, 419, BStBl II 2000, 229), wonach ein äußerst geringer Anteil der originär gewerblichen Tätigkeit nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die umqualifizierende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht auslöst.
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 3651/13
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auch im Hinblick darauf bestätigt, dass die mit ihr verbundene gewerbesteuerliche Belastung u.a. dadurch auf ein zumutbares Maß gemildert wird, dass der Bundesfinanzhof die Vorschrift bei originär gewerblichen Tätigkeiten von äußerst geringem Ausmaß restriktiv interpretiert (vgl. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, BFH/NV 2008, Beilage 3, 247).
  • FG Münster, 07.12.2000 - 3 K 4979/95

    Einkünfteumqualifizierung bei nur geringfügiger Beteiligung einer nicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 3651/13
    Das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 8. Dezember 2010 2 K 295/08, EFG 2011, 870) und das Finanzgericht Münster (Urteil vom 7. Dezember 2000 3 K 4979/95 F, EFG 2002, 129) gehen davon aus, dass eine Geringfügigkeitsgrenze nicht ohne Rücksicht auf die Höhe der Beteiligung und die aus ihr bezogenen Einkünfte angenommen werden kann, wobei die Schwierigkeit gesehen wird, Kennzahlen der Gesellschaften zu ermitteln und zu vergleichen.
  • BFH, 19.02.2009 - II R 8/06

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens bei atypisch stiller Gesellschaft - Kein

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 3651/13
    Der Grundlagenbescheid hat die Funktion, die in ihm festgestellten Besteuerungsgrundlagen in verbindlicher Weise dem Folgebescheid zuzuführen (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 II R 8/06, BFH/NV 2009, 1092).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 2 K 295/08

    Beginn der Abfärbewirkung im Zusammenhang mit einer gewerblichen Betätigung;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 3651/13
    Das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 8. Dezember 2010 2 K 295/08, EFG 2011, 870) und das Finanzgericht Münster (Urteil vom 7. Dezember 2000 3 K 4979/95 F, EFG 2002, 129) gehen davon aus, dass eine Geringfügigkeitsgrenze nicht ohne Rücksicht auf die Höhe der Beteiligung und die aus ihr bezogenen Einkünfte angenommen werden kann, wobei die Schwierigkeit gesehen wird, Kennzahlen der Gesellschaften zu ermitteln und zu vergleichen.
  • BFH, 25.05.2011 - I R 60/10

    Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 3651/13
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung schließen einander im Grundsatz jedoch aus (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 2011 I R 60/10, BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858).
  • BFH, 18.07.2012 - X R 28/10

    Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und einheitlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - 13 K 3651/13
    Die Bindung an einen Feststellungsbescheid schließt es aus, über einen Sachverhalt, über den im Feststellungsverfahren entschieden worden ist, im Folgeverfahren in einem damit unvereinbaren Sinne anders zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 2012 X R 28/10, BFHE 238, 484, BStBl II 2013, 444).
  • BFH, 27.08.2014 - VIII R 6/12

    Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1

  • BFH, 27.08.2014 - VIII R 41/11

    Abfärbewirkung der gewerblichen Tätigkeit auf die freiberufliche Tätigkeit einer

  • BFH, 27.08.2014 - VIII R 16/11

    Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1

  • BFH, 03.11.2015 - VIII R 62/13

    Zur Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

  • BFH, 06.06.2019 - IV R 30/16

    Eingeschränkte Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22.04.2016 - 13 K 3651/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Köln, 26.06.2020 - 4 K 3437/11

    Vorliegen eines Gewerbebetriebs beim Bezug von Einkünften aus der Beteiligung an

    Auch wenn man in entsprechender Anwendung dieser Rechtsprechung bei gewerblichen Beteiligungseinkünften im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 2. Alt. EStG eine 3 %-ige Geringfügigkeitsgrenze anhand der Höhe der Beteiligung an der Untergesellschaft oder nach dem Verhältnis des Gewinnanteils aus der Beteiligung zum Gesamtgewinn der Obergesellschaft bzw. nach dem Verhältnis des dem Gewinnanteil aus der Beteiligung entsprechenden Umsatzanteils bei der Untergesellschaft zu den Gesamtumsätzen der Obergesellschaft bestimmen wollte (vgl. zum Meinungsstand im Schrifttum insoweit: Urteil des Finanzgerichts Stuttgart vom 22. April 2016 - 13 K 3651/13, EFG 2016, 1246), würde eine solche Grenze im Streitfall doch stets deutlich verfehlt.
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