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   FG Baden-Württemberg, 22.06.2005 - 14 K 100/99   

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https://dejure.org/2005,22426
FG Baden-Württemberg, 22.06.2005 - 14 K 100/99 (https://dejure.org/2005,22426)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2005 - 14 K 100/99 (https://dejure.org/2005,22426)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 14 K 100/99 (https://dejure.org/2005,22426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Steuerermäßigung wegen der Errichtung eines Eigenheims; Umfang der Inanspruchnahme einer diesbezüglichen Kinderzulage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Nebeneinander von Steuerermäßigung nach § 34f EStG und Kinderzulage nach dem EigZulG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Nebeneinander von Steuerermäßigung nach § 34f EStG und Kinderzulage nach dem EigZulG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.2000 - X B 91/00

    Baukindergeld und Kinderzulage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2005 - 14 K 100/99
    Wegen der näheren Einzelheiten der Begründung wird auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Dezember 2000, X B 91/00 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 768) und auf die dortigen Nachweise Bezug genommen.
  • FG Münster, 05.05.2000 - 6 K 3916/98
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2005 - 14 K 100/99
    Mit diesem Beschluss hat der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 5. Mai 2000, 6 K 3916/98 - dokumentiert bei Juris - zurückgewiesen, auf das ebenfalls Bezug genommen wird.
  • BFH, 10.12.2004 - III B 162/03

    Haushaltszugehörigkeit von Kindern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2005 - 14 K 100/99
    Sowohl das Baukindergeld nach § 34 f EStG als auch die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG erhält jeweils nur derjenige Elternteil, zu dessen Haushalt das Kind gehört (vgl. § 34 f Abs. 2 Satz 2 EStG und § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG - zum Begriff der Haushaltszugehörigkeit des Kindes vgl. Beschluss des BFH vom 10. Dezember 2004, III B 162/03 m. w. N. - nicht veröffentlicht - dokumentiert bei Juris).
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