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   FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 420/02   

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https://dejure.org/2006,14504
FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 420/02 (https://dejure.org/2006,14504)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2006 - 6 K 420/02 (https://dejure.org/2006,14504)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 6 K 420/02 (https://dejure.org/2006,14504)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterteilung des Gewerbesteuermessberages nach den erhebenden Gemeinden wegen des Bestehens mehrerer Betriebsstätten in unterschiedlichen Gemeinden im Erhebungszeitraum; Definition des Begriffs der Betriebsstätte; Fortbestehen der Betriebsstätteneigenschaft am ...

  • Judicialis

    GewStG § 10 Abs. 1; ; GewStG § 29 Abs. 1 S. 1; ; GewStG § 29 Abs. 2; ; GewStG § 29 Abs. 3; ; GewStG § 33 Abs. 1; ; AO § 12 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages

  • rechtsportal.de

    Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1348
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02

    Keine Gewerbesteuerzerlegung eines Spielhallenunternehmens auf 55 Standorte von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 420/02
    Geschäftsführervergütungen gehören zum Arbeitslohn (vgl. FG Münster, Urteil vom 28.09.2005 10 K 6281/02 G,EFG 2006, 524).

    Das hat der Gesetzgeber auch dadurch unterstrichen, dass er die früher in § 29 Abs. 1 Nr. 1 und GewStG enthaltenen besonderen Zerlegungsmaßstäbe für Versicherungen, Banken und Kreditunternehmen sowie Wareneinzelhandelsunternehmen gestrichen hat (FG München, Urteil vom 19.02.2004 11 K 2286/03, EFG 2005, 132, und FG Münster, Urteil vom 28.09.2005 10 K 6281/02 G,EFG 2006, 524).

  • BFH, 23.01.1985 - II R 2/83

    Revision - Kostentragung - Beigeladener

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 420/02
    Den Beigeladenen sind keine Gerichtskosten aufzuerlegen, wenn sie keine Mehrkosten verursacht haben (BFH Urteil vom 23.01.1985 II R 2/83, BStBl II 1985, 368).
  • BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99

    Rückwirkung einer Erbauseinandersetzung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 420/02
    Auch eine teilweise Erstattung der außergerichtlichen Kosten dieser Beigeladenen entspricht nicht der Billigkeit, solange sie nicht auch an den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Kl zu beteiligen sind (BFH Urteil vom 04.05.2000 IV R 10/99, BStBl II 2002, 850).
  • BFH, 07.12.1994 - I K 1/93

    Ort der Geschäftsleitung bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 420/02
    So hat der BFH entschieden, dass § 33 GewStG anzuwenden ist, wenn ein Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten überhaupt keine Arbeitslöhne zahlt (BFH-Urteil vom 07.12.1994 I K 1/93, BStBl II 1995, 175).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 19/92

    Gewerbesteuer - Organschaft - Zerlegung - Änderungsvertrag

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 420/02
    Daher kommt es nur auf die im Erhebungszeitraum bestehenden Betriebsstätten und die in diesem Zeitraum gezahlten Arbeitslöhne an und nicht darauf, wo der Gewinn erwirtschaftet wurde, welche Betriebsstätte Einfluss auf den zu zerlegenden Messbetrag gehabt hat (vgl. BFH-Urteil vom 17.02.1993 I R 19/92, Bundessteuerblatt - BStBl II 1993, 679).
  • BFH, 09.10.1975 - IV R 114/73

    Betriebsstätte - Verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern - Betrieblich

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 420/02
    Nur wenn in diesem Ausgangspunkt, dass die Summe der in einer Betriebsstätte gezahlten Arbeitslöhne der Gradmesser für die der Betriebsstättengemeinde entstandenen Belastungen ist, festgehalten wird, ist das Zerlegungsverfahren überhaupt praktikabel (BFH-Urteil vom 09.10.1975 IV R 114/73, BStBl II 1976, 123).
  • FG München, 19.02.2004 - 11 K 2286/03

    Abweichende Zerlegung nach §§ 28 ff GewStG bei offenbar unbilligem Ergebnis;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 420/02
    Das hat der Gesetzgeber auch dadurch unterstrichen, dass er die früher in § 29 Abs. 1 Nr. 1 und GewStG enthaltenen besonderen Zerlegungsmaßstäbe für Versicherungen, Banken und Kreditunternehmen sowie Wareneinzelhandelsunternehmen gestrichen hat (FG München, Urteil vom 19.02.2004 11 K 2286/03, EFG 2005, 132, und FG Münster, Urteil vom 28.09.2005 10 K 6281/02 G,EFG 2006, 524).
  • BFH, 01.03.1967 - I B 240/62

    Zerlegung der einheitlichen Gewerbesteuermessbeträge einer Gemeinde durch die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 420/02
    Die Verschiebung des Zerlegungsmaßstabs durch das Hinzutreten oder den Wegfall von Betriebsstätten im Erhebungszeitraum ist eine vom Gesetzgeber gebilligte Rechtsfolge, die nicht dazu führen kann, den Regelmaßstab für die Zerlegung beiseite zu schieben (BFH-Urteil vom 01.03.1967 I B 240, 241/62, BStBl III 1967, 324).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 49/06

    Gewerbesteuermessbetrag; Zerlegung; Unternehmensvermögen

    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat der gegen den Bescheid über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags gerichteten Klage durch Urteil vom 22. Juni 2006 6 K 420/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1348) teilweise stattgegeben.
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