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   FG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 7 K 3192/15   

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FG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 7 K 3192/15 (https://dejure.org/2016,7319)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2016 - 7 K 3192/15 (https://dejure.org/2016,7319)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2016 - 7 K 3192/15 (https://dejure.org/2016,7319)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 25 Abs. 4 S. 2 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe elektronischer Einkommensteuererklärung; Verzicht auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung zur Vermeidung unbilliger Härten

  • online-und-recht.de

    Auch bei befürchtetem Datenausspähen elektronische Steuererklärung zwingend

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 4 S 1 EStG 2009, § 150 Abs 8 AO, § 150 Abs 6 AO, § 1 Abs 2 StDÜV, § 26b EStG 2009
    Abgabe der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form trotz befürchtetem Datenausspähen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe elektronischer Einkommensteuererklärung; Verzicht auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung zur Vermeidung unbilliger Härten

  • rechtsportal.de

    EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; EStG § 25 Abs. 4 S. 2
    Versagung der Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe elektronischer Einkommensteuererklärung; Verzicht auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung zur Vermeidung unbilliger Härten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der elektronischen Steuerklärung - Sicherheit der Datenübertragung mittels "ELSTERBASIS" - keine Datenübermittelung mittels CD oder USB-Stick

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    ELSTER ist sicher - Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung an das Finanzamt kann nicht aufgrund von Datenschutzbedenken verweigert werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Trotz befürchtetem Datenausspähen keine Abgabe der Einkommensteuererklärung auf CD oder in Papierform

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Trotz befürchtetem Datenausspähen keine Abgabe der Einkommensteuererklärung in Papierform

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einkommensteuererklärung in Papierform

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beitrag zum Steuerrecht: Nur Bares ist Wahres ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Form und Frist der Steuererklärung: Drohen 25 Euro Verspätungszuschlag?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Was ist im Steuerrecht eine unbillige Härte?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einkommensteuererklärung ist auch bei befürchteter Datenausspähung digital und nicht in Papierform abzugeben - Von der Finanzverwaltung kostenlos bereitgestellte Übermittlungssoftware gewährleistete hinreichendes Maß an Datensicherheit

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 723
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 7 K 3192/15
    Dies betrifft zum einen die Hardware als auch die Software (inklusive eines der allgemeinen Datensicherheit dienenden Anti-Viren-Schutzprogramms) und die Übernahme der dazugehörigen Internetgebühren (s. auch das BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BStBl II 2012, 477 -Textzeile 57 ff.).

    Der Kl hat vielmehr durch die Abgabe seiner Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2013 sowie seiner Einnahme-Überschussrechnung 2013 in elektronischer Form gezeigt, dass ihn der Umgang mit diesem Medium vor keine unüberwindbaren Schwierigkeiten stellt, die ihn an der elektronischen Übertragung der gemeinsamen Einkommensteuererklärung 2013 der Kl hindern könnte (BFH-Urteil vom 14. März 2012, XI R 33/09, BStBl II 2012, 477 - Textzeile 62 ff.).

    Sie können insbesondere nicht aus allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit der von § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG vorgeschriebenen elektronischen Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch eine Datenübertragung hergeleitet werden (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BStBl II 2012, 477 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2015 V B 102/15 - juris-; Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 26. Juni 2014 2 K 12/14 (2), DStRE 2015, 612; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2015 1 K 2204/13, BB 2015, 2134).

    Der BFH hat sich in diversen Entscheidungen (u.a. BFH-Urteil vom 14. März 2012, XI R 33/09, BStBl II 2012, 477; BFH-Beschlüsse vom 17. August 2015 I B 133/14, BFH/NV 2016, 72 und vom 15. Dezember 2015 V B 102/15 - juris-) mit der Regelung des § 150 Abs. 8 AO auseinandergesetzt und diese auch als verfassungsgemäß angesehen.

  • BFH, 17.08.2015 - I B 133/14

    Abgabe einer Steuererklärung durch Übergabe eines Datenträgers (USB-Stick oder

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 7 K 3192/15
    Ferner ist eine von den Kl angedachte Datenübermittlung mittels eines Datenträgers, sei es in Form einer CD oder eines USB-Sticks, als Zwischenform zur elektronischen Datenübermittlung nicht zulässig, weil dies durch die Steuergesetze weder vorgesehen noch verfassungsrechtlich geboten ist (BFH-Urteil vom 17. August 2015 I B 133/14, BFH/NV 2016, 72).

    Der BFH hat sich in diversen Entscheidungen (u.a. BFH-Urteil vom 14. März 2012, XI R 33/09, BStBl II 2012, 477; BFH-Beschlüsse vom 17. August 2015 I B 133/14, BFH/NV 2016, 72 und vom 15. Dezember 2015 V B 102/15 - juris-) mit der Regelung des § 150 Abs. 8 AO auseinandergesetzt und diese auch als verfassungsgemäß angesehen.

  • BFH, 15.12.2015 - V B 102/15

    Verspätungszuschlag bei fehlender Erklärungsabgabe durch Datenfernübertragung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 7 K 3192/15
    Sie können insbesondere nicht aus allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit der von § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG vorgeschriebenen elektronischen Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch eine Datenübertragung hergeleitet werden (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BStBl II 2012, 477 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2015 V B 102/15 - juris-; Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 26. Juni 2014 2 K 12/14 (2), DStRE 2015, 612; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2015 1 K 2204/13, BB 2015, 2134).

    Der BFH hat sich in diversen Entscheidungen (u.a. BFH-Urteil vom 14. März 2012, XI R 33/09, BStBl II 2012, 477; BFH-Beschlüsse vom 17. August 2015 I B 133/14, BFH/NV 2016, 72 und vom 15. Dezember 2015 V B 102/15 - juris-) mit der Regelung des § 150 Abs. 8 AO auseinandergesetzt und diese auch als verfassungsgemäß angesehen.

  • FG Niedersachsen, 17.03.2009 - 5 K 303/08

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 7 K 3192/15
    Wer sich für die Anbindung seiner Datenverarbeitungsanlage an das Internet entschieden habe, müsse selbst durch Verwendung von Anti-Viren-Software Vorsorge gegen einen Virenbefall seiner sensiblen Daten treffen (unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 17. März.2009 5 K 303/08, EFG 2009 S. 1069 unter 5.b mit weiteren Nachweisen).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - 1 K 2204/13

    Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 7 K 3192/15
    Sie können insbesondere nicht aus allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit der von § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG vorgeschriebenen elektronischen Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch eine Datenübertragung hergeleitet werden (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BStBl II 2012, 477 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2015 V B 102/15 - juris-; Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 26. Juni 2014 2 K 12/14 (2), DStRE 2015, 612; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2015 1 K 2204/13, BB 2015, 2134).
  • FG Bremen, 26.06.2014 - 2 K 12/14

    Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 7 K 3192/15
    Sie können insbesondere nicht aus allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit der von § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG vorgeschriebenen elektronischen Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch eine Datenübertragung hergeleitet werden (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BStBl II 2012, 477 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2015 V B 102/15 - juris-; Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 26. Juni 2014 2 K 12/14 (2), DStRE 2015, 612; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2015 1 K 2204/13, BB 2015, 2134).
  • BFH, 14.02.2017 - VIII B 43/16

    Verpflichtung zur Übermittlung einer Einkommensteuererklärung nach amtlich

    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23. März 2016 7 K 3192/15 wird als unzulässig verworfen.
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