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   FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16   

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FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16 (https://dejure.org/2018,53699)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.2018 - 5 K 2061/16 (https://dejure.org/2018,53699)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 5 K 2061/16 (https://dejure.org/2018,53699)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 1 EStG 2009, § 6 Abs 1 Nr 3a EStG 2009, § 7b SGB 4, § 19 Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2010
    Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben im Ehegattenarbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1 ; SGB IV § 7b Nr. 2 und Nr. 5
    Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben bei den gewerblichen Einkünften; Steuerliche Anerkennung der Einrichtung eines Zeitwertkontos als Wertguthabenvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben im Ehegattenarbeitsverhältnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 53/00

    GbR - Nichtselbständige Tätigkeit - Ingenieure im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16
    Deshalb seien nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Verträge zwischen nahen Angehörigen nur dann ertragsteuerlich anzuerkennen, wenn die Vereinbarung klar und ernstlich gewollt sei, rechtswirksam vereinbart und dementsprechend durchgeführt werde, wobei Inhalt und Durchführung dem entsprechen müsse, was unter Fremden üblich sei (BFH vom 31. Mai 2001 IV R 53/00).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16
    a) Maßgebend für die Beurteilung, ob Verträge zwischen nahen Angehörigen durch die Einkunftserzielung (§ 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 EStG) veranlasst oder aber durch private Zuwendungs- oder Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG) motiviert sind, ist seit der Neuausrichtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (Bundessteuerblatt [BStBl] Teil II 1996, 34) die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten.
  • BFH, 25.01.1989 - X R 168/87

    Zum Betriebsausgabenabzug von Zahlungen an Kinder für Aushilfstätigkeiten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16
    In Bezug auf Arbeitsverhältnisse geht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung erfüllt (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BStBl II 1989, 453 und vom 26. August 2004 IV R 68/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen [BFH/NV] 2005, 553, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.03.1988 - IV R 188/85

    Arbeitsverträge über gelegentliche Hilfeleistungen durch Angehörige steuerlich

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16
    Hätte der Steuerpflichtige im Falle der Nichtbeschäftigung seines Angehörigen einen fremden Dritten einstellen müssen, ist der Fremdvergleich weniger strikt durchzuführen als wenn der Angehörige für solche Tätigkeiten eingestellt wird, die üblicherweise vom Steuerpflichtigen selbst oder unentgeltlich von Familienangehörigen erledigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 1988 IV R 188/85, BStBl II 1988, 632).
  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16
    In Bezug auf Arbeitsverhältnisse geht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung erfüllt (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BStBl II 1989, 453 und vom 26. August 2004 IV R 68/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen [BFH/NV] 2005, 553, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16
    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (zum Ganzen BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16
    Dass Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn sind und daher erst in der Auszahlungsphase zu versteuern sind, hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 22. Februar 2018 VI R 17/16 ausdrücklich bestätigt (noch nicht amtlich veröffentlicht, dokumentiert in Juris).
  • BFH, 28.10.2020 - X R 1/19

    Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.10.2018 - 5 K 2061/16 aufgehoben.
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