Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 12 K 70/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer steuerlich begünstigten Betriebsveranstaltung; Voraussetzung für die Lohnsteuer-Pauschalierung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine "Betriebsveranstaltung" bei Teilnahme nur der Führungsebene des Unternehmens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine "Betriebsveranstaltung" bei Teilnahme nur der Führungsebene des Unternehmens
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Begriff der Betriebsveranstaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Betriebsveranstaltung - Abendveranstaltung leitender Angestellter nicht begünstigt
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 12 K 70/04
- BFH, 15.01.2009 - VI R 22/06
Papierfundstellen
- DB 2007, 24
- EFG 2006, 1759
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.08.1994 - VI R 61/92
Betriebsveranstaltungen und Arbeitsessen (§ 19 EStG )
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 12 K 70/04
So habe auch der BFH in seinem Urteil vom 4. August 1994 VI R 61/92, BStBl II 1995, 60 entschieden, dass eine Betriebsveranstaltung im herkömmlichen Sinne vorliegen könne, wenn eine gemeinsame Veranstaltung nur für einzelne Abteilungen eines Unternehmens, die eng zusammenarbeiten, durchgeführt werde.Eine Betriebsveranstaltung kann deshalb nur dann angenommen werden, wenn die Teilnahme allen Arbeitnehmern des Betriebs oder einer Abteilung offen steht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 04. August 1994 VI R 61/92, BStBl II 1995, 59).
- BFH, 26.06.2003 - VI R 112/98
Arbeitslohn bei Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 12 K 70/04
So habe er mit dem Urteil vom 26. Juni 2003 VI R 112/98, BStBl II 2003, 886 entschieden, dass ersparte Aufwendungen, die lediglich einzelnen Mitarbeitern zugewendet würden, nicht zu Arbeitslohn führen müssten, sofern das betriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Zuwendung des Vorteils im Vordergrund stehe. - BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 12 K 70/04
Bereits mit Urteilen vom 4. Juni 1993 (BStBl II 1993, 687) und vom 5. Mai 1994 (BStBl II 1994, 771) habe der BFH entschieden, dass Vorteile, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als Reflex, d.h. als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers erwiesen, konsequenterweise keinen Arbeitslohn darstellten.
- BFH, 15.01.2009 - VI R 22/06
Keine pauschal besteuerte "Betriebsveranstaltung" bei geschlossenem …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1759 veröffentlichten Gründen ab.