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   FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 6 K 315/07   

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https://dejure.org/2009,19462
FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 6 K 315/07 (https://dejure.org/2009,19462)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.2009 - 6 K 315/07 (https://dejure.org/2009,19462)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 2009 - 6 K 315/07 (https://dejure.org/2009,19462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung des letzten Grundstücks einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr vor dem 1.1. des Streitjahres - Auslegung des § 20 Abs. 1 Satz 2 GewStDV

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Veräußerung des einzigen Grundstücks eines vermögensverwaltenden Grundstücksunternehmens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Veräußerung des einzigen Grundstücks eines vermögensverwaltenden Grundstücksunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) bei Veräußerung des letzten Grundstücks einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr vor dem 1.1. des Streitjahres

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 665
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.01.1982 - I R 201/78

    Keine erweiterte Kürzung beim Verkauf des letzten Grundstücks einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 6 K 315/07
    Diese Kürzung nahm das Finanzamt unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Januar 1982 I R 201/78, Bundessteuerblatt (BStBl) 1982, 477 im Bescheid für 2005 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 13. September 2006 nicht vor.

    Wenn in einem Fall das Grundstück sowie dessen wirtschaftliches Eigentum auf das Ende des Erhebungszeitraums übergehe (vgl. Urteil vom 11. August 2004 I R 89/03, BStBl II 2004, 1080) und im anderen Fall das Grundstück während des Erhebungszeitraums übergehe, danach bis zum Ende des Erhebungszeitraums der Veräußerungserlös verwaltet werde und im letzteren Fall die Kürzung versagt werden solle (BFH-Urteil vom 20. Januar 1982 I R 201/78, BStBl II 1982, 477), so könnten diese in der Praxis mehr zufälligen Gegebenheiten bei gleicher wirtschaftlicher Auswirkung nicht zu einer unterschiedlichen steuerrechtlichen Behandlung führen.

    Aber solange das Unternehmen während des Erhebungszeitraums überhaupt tätig ist, muss seine Haupttätigkeit in der schlichten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes durchgängig bestehen, um begünstigt zu sein (BFH-Urteil vom 20. Januar 1982 I R 201/78, BStBl II 1982, 477).

  • BFH, 11.08.2004 - I R 89/03

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages trotz Veräußerung des einzigen Grundstücks

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 6 K 315/07
    Wenn in einem Fall das Grundstück sowie dessen wirtschaftliches Eigentum auf das Ende des Erhebungszeitraums übergehe (vgl. Urteil vom 11. August 2004 I R 89/03, BStBl II 2004, 1080) und im anderen Fall das Grundstück während des Erhebungszeitraums übergehe, danach bis zum Ende des Erhebungszeitraums der Veräußerungserlös verwaltet werde und im letzteren Fall die Kürzung versagt werden solle (BFH-Urteil vom 20. Januar 1982 I R 201/78, BStBl II 1982, 477), so könnten diese in der Praxis mehr zufälligen Gegebenheiten bei gleicher wirtschaftlicher Auswirkung nicht zu einer unterschiedlichen steuerrechtlichen Behandlung führen.

    Das Grundstücksunternehmen kann die erweiterte Kürzung seines Gewerbeertrages gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nur beanspruchen, wenn es während des gesamten Erhebungszeitraumes der begünstigten Tätigkeit nachgeht und daneben allenfalls die in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG als unschädlich angeführten, jedoch nicht begünstigten Tätigkeiten ausübt (BFH-Urteil vom 11. August 2004 I R 89/03, BStBl II 2004, 1080).

  • BFH, 29.04.1987 - I R 10/86

    Zur erweiterten Kürzung bei der Veräußerung von Grundbesitz durch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 6 K 315/07
    Der gegen diesen Bescheid am 26. September 2006 eingelegte Einspruch wurde mit dem BFH-Urteil vom 29. April 1987 I R 10/86, BStBl II 1987, 603 begründet.

    Gegen diese Auslegung spreche auch nicht das von der Klägerin zitierte Urteil vom 29. April 1987 I R 10/86, in welchem der Verkauf des Grundstücks im Rahmen einer bestehenden Grundstücksvermögensverwaltung stattfinde.

  • BFH, 27.04.1977 - I R 214/75

    Die Anwendung der erweiterten Kürzungsvorschrift des § 9 Ziff. 1 Satz 2 GewStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 6 K 315/07
    Der ursprüngliche Zweck der Vorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bestand darin, Grundstücksunternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft, die also kraft ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig sind, § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG, hinsichtlich ihrer gewerbesteuerlichen Belastung den gewerbesteuerfreien Einzelpersonen oder Personenunternehmen gleichzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 1977 I R 214/75, BStBl II 1977, 776, m.w.N.; Blümich/Gosch, GewStG, § 9 Rn. 45).
  • BFH, 29.11.2000 - I R 28/00

    Ende der GewSt-Pflicht; AG i.L.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 6 K 315/07
    Maßgebend sei insofern, ob das Vermögen an die Gesellschafter verteilt worden sei, die Gesellschaft also liquidiert wurde (BFH-Urteil vom 29. November 2000 I R 28/00, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2001, 816).
  • BFH, 14.04.2000 - I B 104/99

    Erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksverwaltungs-GmbH i. L.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 6 K 315/07
    b) Der Senat verkennt nicht, dass die Klage nach ständiger BFH-Rechtsprechung schon deswegen abzuweisen wäre, weil das Tatbestandsmerkmal der Ausschließlichkeit gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG umfassend, also gleichermaßen in qualitativer, quantitativer und in zeitlicher Hinsicht verstanden wird (BFH-Urteil vom 14. April 2000 I B 104/99, BFH/NV 2000, 1497, 1498).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 17/99

    Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 6 K 315/07
    Diese Orientierung erübrige sich indes, wenn die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beantragt werde; diese Kürzung trete dann an die Stelle der Kürzung nach Satz 1 der Vorschrift und unterfalle eigenen Grundsätzen (BFH-Urteil vom 15. März 2000 I R 17/99, BStBl II 2001, 251).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018 - 8 K 8131/17

    Kürzung des Gewinns um 1,2 Prozent des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen

    Das Finanzgericht Baden - Württemberg ist dem unter Hinweis auf den Wortlaut des § 20 Abs. 1 Satz 2 GewStDV entgegen getreten und hat die Auffassung vertreten, das strenge Stichtagsprinzip müsse auch im Rahmen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beachtet werden (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2009 - 6 K 315/07 -, juris).
  • BFH, 19.10.2010 - I R 1/10

    Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksverwaltungs-GmbH i. L. nach

    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg wies sie mit Urteil vom 23. November 2009  6 K 315/07 ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 665 abgedruckt.
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