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   FG Baden-Württemberg, 23.11.2015 - 8 K 2978/13   

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https://dejure.org/2015,50422
FG Baden-Württemberg, 23.11.2015 - 8 K 2978/13 (https://dejure.org/2015,50422)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.2015 - 8 K 2978/13 (https://dejure.org/2015,50422)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 2015 - 8 K 2978/13 (https://dejure.org/2015,50422)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gestaltungsmissbrauch: Generierung von Anschaffungskosten durch zeitgleichen Verkauf und Wiederkauf von unentgeltlich erworbenen Bezugsrechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Bewertung privater Veräußerungsgeschäfte als sonstige Einkünfte bei einem Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung von weniger als einem Jahr

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Nr 2 EStG 1997, § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 23 Abs 3 S 1 EStG 1997, § 42 AO
    Gestaltungsmissbrauch: Generierung von Anschaffungskosten durch zeitgleichen Verkauf und Wiederkauf von unentgeltlich erworbenen Bezugsrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 22 Nr. 2 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2
    Einkommensteuerliche Bewertung privater Veräußerungsgeschäfte als sonstige Einkünfte bei einem Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung von weniger als einem Jahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Börsengeschäften

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verkauf und (Wieder-)Kauf von Bezugsrechten als Gestaltungsmissbrauch

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Gestaltungsmissbrauch beim Wiederkauf von Wertpapieren?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1175
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2015 - 8 K 2978/13
    Nach Abschluss dieses Verfahrens ruhte das Einspruchsverfahren weiterhin wegen des beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 60/07 anhängigen Verfahrens.

    a) Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 2 EStG in der im Streitjahr gültigen Fassung unterliegen private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern (als den in Nr. 1 der Vorschrift genannten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten), insbesondere bei Wertpapieren, als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung unter Beachtung des auch insoweit geltenden Grundsatzes der Nämlichkeit (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 226, 252, Bundessteuerblatt - BStBl - II, 2009, 999 m.w.Nachw.) nicht mehr als ein Jahr beträgt (sog. gestreckter oder zweiaktiger Tatbestand; vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284).

    Durch dieses in sich geschlossene und aufeinander abgestimmte System der Verlustnutzung und -begrenzung sollen u.a. Spekulationen auf Kosten der Allgemeinheit und insbesondere missbräuchliche Gestaltungen i.S. des § 42 AO verhindert werden (vgl. zum Ganzen: BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, a.a.O.).

    Sinn und Zweck des § 23 EStG ist es zwar, realisierte Wertänderungen (in Gestalt von Veräußerungsgewinnen und -verlusten) aus verhältnismäßig kurzen Wertdurchgängen eines Wirtschaftsgutes im Privatvermögen des Steuerpflichten der Einkommensteuer zu unterwerfen (BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999).

    Anders als bei den zum Börsenhandel mit Aktien höchstrichterlich entschiedenen Fällen, in denen der taggleiche Rückkauf zu einem vom Verkauf abweichenden Kurswert vorgenommen wurde und schon aus diesem Grund unter Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beide Rechtsgeschäfte als eigenständige und damit separat zu beurteilende Vorgänge qualifiziert wurden (u.a. BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, a.a.O.), lag im Streitfall ein derartiges Kursrisiko nicht vor.

  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2015 - 8 K 2978/13
    Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des angestrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteil vom 27.Oktober 2005 IX R 76/03, BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359 m.w.Nachw für das dortige Streitjahr 1996).

    Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele nicht gebraucht, obwohl hierfür keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe vorliegen, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel, Steuern zu sparen, nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, a.a.O.).

    Ist aufgrund dieser zusammenfassenden - wirtschaftlichen - Betrachtung eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung zu bejahen, entsteht der Steueranspruch gemäß § 42 Satz 2 AO in der im Streitjahr gültigen Fassung entsprechend einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, a.a.O).

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2015 - 8 K 2978/13
    a) Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 2 EStG in der im Streitjahr gültigen Fassung unterliegen private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern (als den in Nr. 1 der Vorschrift genannten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten), insbesondere bei Wertpapieren, als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung unter Beachtung des auch insoweit geltenden Grundsatzes der Nämlichkeit (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 226, 252, Bundessteuerblatt - BStBl - II, 2009, 999 m.w.Nachw.) nicht mehr als ein Jahr beträgt (sog. gestreckter oder zweiaktiger Tatbestand; vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284).
  • BFH, 13.09.2001 - IV R 79/99

    Treu und Glauben bei neuen Tatsachen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2015 - 8 K 2978/13
    Eine Tatsache ist nachträglich bekannt geworden, wenn die Finanzbehörde bei Erlass des zu ändernden Bescheids die maßgebliche Tatsache noch nicht kannte (BFH-Urteil vom 13. September 2001 IV R 79/99, BFHE 196, 195, BStBl II 2002, 2).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2015 - 8 K 2978/13
    Das gilt auch dann, wenn die Veräußerung zu einem Verlust führt (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG; vgl. auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830).
  • BFH, 08.03.2017 - IX R 5/16

    Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23. November 2015  8 K 2978/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1175 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 23. November 2015  8 K 2978/13 und die Einspruchsentscheidung vom 14. August 2013 aufzuheben sowie den Einkommensteuerbescheid 1999 vom 25. Mai 2005 dahingehend zu ändern, dass die Einkünfte aus § 17 EStG unter Berücksichtigung von zusätzlichen Anschaffungskosten in Höhe von 1.185.288 DM angesetzt werden.

  • VG Gießen, 08.01.2014 - 8 L 2977/13

    Fragen der Wasser und Abwassergebührenfestsetzung

    Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 2. vom 19.11.2013 (Az.: 8 K 2978/13.GI) gegen die Festsetzung von Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2012 in dem Bescheid vom 25.01.2013 wird angeordnet.

    Diesen Widerspruch wies die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 21.11.2013 (vgl. Bl. 50 d.A. 8 K 2978/13.GI), der den Antragsteller zu 2. als Adressaten ausweist, zurück.

    die aufschiebende Wirkung der Klage vom 19.11.2013 (Az.: 8 K 2978/13.GI) gegen die endgültige Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühr für das Jahr 2012 in dem Bescheid der Antragsgegnerin vom 25.01.2013 anzuordnen.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Akten 8 L 2977/13.GI, 8 K 2978/13.GI und den der beigezogenen Behördenakten der Antragsgegnerin verwiesen.

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