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   FG Baden-Württemberg, 23.12.2010 - 1 K 4861/08   

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https://dejure.org/2010,25585
FG Baden-Württemberg, 23.12.2010 - 1 K 4861/08 (https://dejure.org/2010,25585)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.12.2010 - 1 K 4861/08 (https://dejure.org/2010,25585)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - 1 K 4861/08 (https://dejure.org/2010,25585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zeitpunkt der Erfassung des von einer Bank vorfinanzierten Insolvenzgelds beim Progressionsvorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Zeitpunkts der Unterwerfung des Insolvenzgelds im Falle der Vorfinanzierung durch Dritte dem Progressionsvorbehalt; Vorfinanzierungszahlungen anderer Rechtsträger als der Bundesagentur für Arbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt und Höhe der Einkommensbesteuerung des von der Bank vorfinanzierten Insolvenzgelds

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt und Höhe der Einkommensbesteuerung des von der Bank vorfinanzierten Insolvenzgelds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1064
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.03.1993 - XI R 52/88

    1. Der gesetzliche Übergang einer Arbeitslohnforderung gem. § 115 Abs. 1 SGB X

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.12.2010 - 1 K 4861/08
    Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Regelung ersichtlich davon ausgeht, dass die Leistung von Insolvenzgeld auch im Bereich des § 188 Abs. 1 SGB III in eben demjenigen Kalenderjahr an den Arbeitnehmer gewährt wird, in dem das Insolvenzgeld von der Arbeitsverwaltung an den (vorfinanzierenden) Dritten zur Auszahlung gelangt (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. März 1993 - XI R 52/88, BFHE 171, 70, BStBl II 1993, 507).
  • Drs-Bund, 23.09.2003 - BT-Drs 15/1562
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.12.2010 - 1 K 4861/08
    Mit ihr sollte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers für den Fall der Abtretung des Arbeitsentgelts und der Auszahlung des Insolvenzgeldes an einen Dritten bloß klargestellt werden, dass mit dem Begriff des "Empfängers" in diesem Fall der Arbeitnehmer gemeint sein sollte (Begründung zum Gesetzentwurf der damaligen Koalitionsfraktionen, BTDrucks 15/1562, S. 33).
  • BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11

    Gegenleistung für die Übertragung eines Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1064 veröffentlichten Gründen ab.

    den Gerichtsbescheid des FG Baden-Württemberg vom 23. Dezember 2010 1 K 4861/08 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid dahingehend abzuändern, dass Insolvenzgeld nur in Höhe von 1.424,91 EUR unter Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen ist.

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