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   FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 5 K 1521/08   

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https://dejure.org/2008,18642
FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 5 K 1521/08 (https://dejure.org/2008,18642)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.07.2008 - 5 K 1521/08 (https://dejure.org/2008,18642)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 5 K 1521/08 (https://dejure.org/2008,18642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der gleichmäßigen, unabhängig vom Gewinnzufluss erfolgenden Verteilung der Einkommensteuervorauszahlungen

  • Judicialis

    EStG § 37 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 37 Abs. 1 S. 1
    Keine Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe des tatsächlichen Gewinnzuflusses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe des tatsächlichen Gewinnzuflusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1389
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Niedersachsen, 01.03.1982 - VII 184/81
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 5 K 1521/08
    Im Gegenteil ist aufgrund der inneren Logik von § 37 EStG, nämlich der Aufteilung der voraussichtlichen ESt für den jeweiligen Veranlagungszeitraum auf vier Vorauszahlungszeitpunkte, davon auszugehen, dass die Vorauszahlungen grundsätzlich gleich hoch sein müssen und gleichmäßig festzusetzen sind (so auch Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 1. März 1982 VII 184/81, Entscheidungen der FG - EFG- 1982, 571; FG Berlin, Urteil vom 4. September 2001 5 K 5105/01, EFG 2001, 1614; Diebold in: Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG, 2003, § 37 Rn. 95; Drenseck in: Schmidt, Kommentar zum EStG, 27. Aufl. 2008, § 37 Rn. 3; Lindberg in: Frotscher, Kommentar zum EStG, 2007, § 37 Rn. 1, 12, 15; Stolterfoht in: P. Kirchhof/Söhn, Kommentar zum EStG, 1991, § 37 Anm. C 2; Stuhrmann in: Blümich, Kommentar zum EStG, 2006, § 37 Rn. 12b).

    Unterschiedliche Vorauszahlungsbeträge in einzelnen Quartalen ergeben sich deshalb nur, wenn eine von dem Betrag der ESt des Vorjahres abweichende Festsetzung der Vorauszahlungen im Verlaufe des Veranlagungszeitraumes gemäß § 37 Abs. 3 S. 3 EStG oder § 37 Abs. 4 EStG erforderlich wird (Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. März 1982 VII 184/81, EFG 1982, 571).

    Ohne dass es im Streitfall darauf ankäme, weist der Senat daraufhin, dass es einem Steuerpflichtigen, dessen Umsätze und Gewinnerzielung schwanken, grundsätzlich zuzumuten ist, Rücklagen für die Vorauszahlungen zu bilden, die in eine Zeit saisonbedingter Liquiditätsschwierigkeiten fallen (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. März 1982 VII 503/81, EFG 1982, 571; ähnlich BFH-Urteil vom 17. Juli 1985 I R 172/79, BStBl II 1986, 122 zum Antrag auf Stundung von Vorauszahlungen mit Verweis auf die Eigenart des Unternehmens, das 50% seines Umsatzes und Gewinns erst von Oktober bis Dezember eines Jahres verdient).

  • BFH, 20.12.2004 - VI R 182/97

    Einkommensteuer-Vorauszahlungen neben dem Lohnsteuerabzug zulässig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 5 K 1521/08
    Der Bekl ist verpflichtet, ab dem 10. März 2008 für den Kl, der für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich eine ESt schulden wird, Vorauszahlungen festzusetzen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 20. Dezember 2004 VI R 182/97, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2005, 358), und zwar mit einem Viertel der voraussichtlichen Jahressteuerschuld.
  • BFH, 17.07.1985 - I R 172/79

    1. Säumniszuschläge entstehen ungeachtet des Verschuldens allein durch Zeitablauf

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 5 K 1521/08
    Ohne dass es im Streitfall darauf ankäme, weist der Senat daraufhin, dass es einem Steuerpflichtigen, dessen Umsätze und Gewinnerzielung schwanken, grundsätzlich zuzumuten ist, Rücklagen für die Vorauszahlungen zu bilden, die in eine Zeit saisonbedingter Liquiditätsschwierigkeiten fallen (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. März 1982 VII 503/81, EFG 1982, 571; ähnlich BFH-Urteil vom 17. Juli 1985 I R 172/79, BStBl II 1986, 122 zum Antrag auf Stundung von Vorauszahlungen mit Verweis auf die Eigenart des Unternehmens, das 50% seines Umsatzes und Gewinns erst von Oktober bis Dezember eines Jahres verdient).
  • FG Berlin, 04.09.2001 - 5 K 5105/01

    Grundsätzlich gleichmäßige

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 5 K 1521/08
    Im Gegenteil ist aufgrund der inneren Logik von § 37 EStG, nämlich der Aufteilung der voraussichtlichen ESt für den jeweiligen Veranlagungszeitraum auf vier Vorauszahlungszeitpunkte, davon auszugehen, dass die Vorauszahlungen grundsätzlich gleich hoch sein müssen und gleichmäßig festzusetzen sind (so auch Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 1. März 1982 VII 184/81, Entscheidungen der FG - EFG- 1982, 571; FG Berlin, Urteil vom 4. September 2001 5 K 5105/01, EFG 2001, 1614; Diebold in: Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG, 2003, § 37 Rn. 95; Drenseck in: Schmidt, Kommentar zum EStG, 27. Aufl. 2008, § 37 Rn. 3; Lindberg in: Frotscher, Kommentar zum EStG, 2007, § 37 Rn. 1, 12, 15; Stolterfoht in: P. Kirchhof/Söhn, Kommentar zum EStG, 1991, § 37 Anm. C 2; Stuhrmann in: Blümich, Kommentar zum EStG, 2006, § 37 Rn. 12b).
  • FG Niedersachsen, 01.03.1982 - VII 503/81
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 5 K 1521/08
    Ohne dass es im Streitfall darauf ankäme, weist der Senat daraufhin, dass es einem Steuerpflichtigen, dessen Umsätze und Gewinnerzielung schwanken, grundsätzlich zuzumuten ist, Rücklagen für die Vorauszahlungen zu bilden, die in eine Zeit saisonbedingter Liquiditätsschwierigkeiten fallen (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. März 1982 VII 503/81, EFG 1982, 571; ähnlich BFH-Urteil vom 17. Juli 1985 I R 172/79, BStBl II 1986, 122 zum Antrag auf Stundung von Vorauszahlungen mit Verweis auf die Eigenart des Unternehmens, das 50% seines Umsatzes und Gewinns erst von Oktober bis Dezember eines Jahres verdient).
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