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   FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04   

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https://dejure.org/2004,9459
FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04 (https://dejure.org/2004,9459)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.2004 - 13 K 75/04 (https://dejure.org/2004,9459)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 2004 - 13 K 75/04 (https://dejure.org/2004,9459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlassung durch die Einkunftserzielung bei Aufwendungen auf Grund eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen ; Überprüfung eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen durch einen Fremdvergleich; Fremdüblichkeit bei einem verzinslichen Darlehen; Ernstliches Wollen einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1; BGB § 609 Abs. 2
    Fremdvergleich bei Darlehen der Ehefrau als Arbeitnehmerin an den Ehemann als Arbeitgeber; Einkommensteuer 1995-1997; Gewerbesteuer 1995-1997

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1 ; BGB § 609 Abs. 2
    Fremdvergleich bei Darlehen der Ehefrau als Arbeitnehmerin an den Ehemann als Arbeitgeber; Einkommensteuer 1995-1997; Gewerbesteuer 1995-1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fremdvergleich bei Darlehen der Ehefrau als Arbeitnehmerin an den Ehemann als Arbeitgeber - Einkommensteuer 1995-1997 - Gewerbesteuer 1995-1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04
    Es kann aber nicht angenommen werden, dass eine vertragliche Regelung, die der gesetzlichen Regelung entspricht, nicht ernstlich gemeint sein soll (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BStBl II 1998, 573, 576; vom 04. Juni 1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838, 840).

    In einem solchen Fall wäre es auch nicht zu beanstanden, wenn ein Darlehen unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird (vgl. BFH-Urteil vom 04. Juni 1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838, 839 m. w. N.).

    Im übrigen kann dahinstehen, ob bei dem hier streitigen Darlehensbetrag von ursprünglich nur 13.000 DM und den geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers unter Fremden regelmäßig eine Sicherung verlangt worden wäre (vgl. BFH in BStBl II 1991, 838, 840 zu einem Darlehensbetrag von 50.000 DM).

  • BFH, 25.04.1989 - VIII R 207/84

    Anerkennung der gewinnmindernden Wirkung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04
    Das ist eine klare Vereinbarung über die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1989 VIII R 207/84, BFH/NV 1989, 495).

    Für die Klägerin als Darlehensgeberin war, weil sie im Betrieb des Klägers tätig war, jederzeit erkennbar, ob ihre Darlehensforderung aufgrund einer möglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs gefährdet war (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1989 VIII R 207/84, BFH/NV 1989, 495).

  • BFH, 17.05.1999 - IX B 22/99

    Darlehensverträge zwischen Angehörigen; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04
    Angesichts der zahlreichen Entscheidungen des BFH zu Darlehensverträgen zwischen Angehörigen war die Revision nicht zuzulassen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 1999 IX B 22/99, BFH/NV 1999, 1331).
  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 74/96

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04
    Bei einem verzinslichen Darlehen ist die Fremdüblichkeit insbesondere anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit, der regelmäßigen Entrichtung der geschuldeten Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (vgl. BFH-Urteile vom 09. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334; vom 18. April 2000 VIII R 74/96, BFH/NV 2001, 152; vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393 m. w. N.).
  • BFH, 09.05.1996 - IV R 64/93

    Gewährung eines zinslosen, ungesicherten Darlehens einer Personengesellschaft an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04
    Zwar wird in der Rechtsprechung des BFH die fehlende verkehrsübliche Sicherung bei langfristigen Darlehen als Indiz für die außerbetriebliche Veranlassung des Darlehens gewertet, wobei als langfristig Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren angesehen werden (vgl. BFH-Urteile vom 09. Mai 1996 IV R 64/93, BStBl II 1996, 642, 644; vom 07. November 1990 X R 126/87, BStBl II 1991, 291).
  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04
    Bei einem verzinslichen Darlehen ist die Fremdüblichkeit insbesondere anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit, der regelmäßigen Entrichtung der geschuldeten Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (vgl. BFH-Urteile vom 09. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334; vom 18. April 2000 VIII R 74/96, BFH/NV 2001, 152; vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393 m. w. N.).
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04
    Entgegen der Auffassung des Beklagten kann vor allem bei Dauerschuldverhältnissen auf die tatsächliche Übung ab dem Zeitpunkt zurückgegriffen werden, ab dem sie objektiv erkennbar nach außen in Erscheinung tritt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BStBl II 1997, 703; vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BStBl II 2002, 699).
  • BFH, 07.11.1990 - X R 126/87

    Steuerliche Anerkennung von langfristigen Darlehensverhältnissen zwischen nahen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04
    Zwar wird in der Rechtsprechung des BFH die fehlende verkehrsübliche Sicherung bei langfristigen Darlehen als Indiz für die außerbetriebliche Veranlassung des Darlehens gewertet, wobei als langfristig Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren angesehen werden (vgl. BFH-Urteile vom 09. Mai 1996 IV R 64/93, BStBl II 1996, 642, 644; vom 07. November 1990 X R 126/87, BStBl II 1991, 291).
  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04
    Entgegen der Auffassung des Beklagten kann vor allem bei Dauerschuldverhältnissen auf die tatsächliche Übung ab dem Zeitpunkt zurückgegriffen werden, ab dem sie objektiv erkennbar nach außen in Erscheinung tritt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BStBl II 1997, 703; vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BStBl II 2002, 699).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 134/86

    1. Eingeschränkte Klagebefugnis auch nach Gesellschafterwechsel; keine Beiladung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04
    Unter diesen Umständen war es ausreichend, dass die Klägerin nach § 4 des Vertrags "jederzeit Sicherheit verlangen" konnte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 134/86, BStBl II 1991, 882, 885).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Ein Darlehen, das --wie hier-- mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden kann, ist aber nicht als langfristig anzusehen (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. November 2004  13 K 75/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2005, 248, rkr.).
  • FG Niedersachsen, 28.06.2005 - 13 K 327/04

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen; Fremdvergleich bei

    Die Kläger verwiesen außerdem auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. August 2000 3 K 64/96 (EFG 2002, 188) und auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24. November 2004 13 K 75/04 (DStRE 2005 S. 248).

    Die Höhe der Darlehen ist auch nicht derartig gering, dass von einer Besicherung abgesehen werden könnte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 24. November 2004 13 K 75/04, DStRE 2005, 248).

    Soweit sich die Kläger auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24. November 2004 (13 K 75/04, DStRE 2005, 248) berufen, hat zwar das dortige Finanzgericht der Klage im Wege einer Einzelfallwürdigung stattgegeben.

  • FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05

    Die von § 2 EigZulG geforderte Entgeltlichkeit des Erwerbs muss zum

    Das Darlehen war jederzeit kündbar (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1989, VIII R 207/84, BFH/NV 1989, 495 und Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. November 2004, 13 K 75/04, DStRE 2005, 248).
  • BFH, 25.01.2008 - IV B 4/07

    Darlehen zwischen einander nahe stehenden Personen - Stundung der Zinsen -

    Auch wenn man die Auffassung vertritt, dass nicht jede Stundung von Zinsen zwangsläufig zur steuerlichen Nichtanerkennung des Darlehens führt (vgl. z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. November 2004 13 K 75/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2005, 248; a.A. Pump/Kurella, Die steuerliche Betriebsprüfung 2001, 239; zweifelnd FG München, Urteil vom 28. September 2005 10 K 4994/02, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 102), so weist der Streitfall doch Besonderheiten auf, die einzelfallbezogen sind und hinsichtlich derer ein Interesse der Allgemeinheit an ihrer steuerlichen Beurteilung nicht dargelegt ist.
  • FG München, 28.09.2005 - 10 K 4994/02

    Darlehen unter nahen Angehörigen, Novation; Schuldzinsen als Werbungskosten

    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob er sich der im vom Klägervertreter zitierten Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (vom 24. November 2004 13 K 75/04, DStRE 2005, 248 ) dargestellten Rechtsauffassung anschließen würde.
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