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   FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97   

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https://dejure.org/2001,16050
FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97 (https://dejure.org/2001,16050)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2001 - 6 K 493/97 (https://dejure.org/2001,16050)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 6 K 493/97 (https://dejure.org/2001,16050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater; Berücksichtigung der besonderern individuellen Situation eines Steuerberaters bei Anträgen auf Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen; Voraussetzungen einer sachgerechten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater; Durchsetzung der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung mit Zwangsmitteln

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater - Durchsetzung der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung mit Zwangsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Dresden, 09.01.2001 - 4 K 33/98
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97
    Im übrigen mache er sämtliche im Verfahren 4 K 33/98 beim Finanzgericht (FG) gestellten Argumente und Beweisanträge zum Gegenstand dieses Verfahrens.

    In dem in Bezug genommenen Verfahren 4 K 33/98 ist ohne Beweisaufnahme nach einem Erörterungstermin ein Teil der angegriffenen Verspätungszuschläge aufgehoben worden und daraufhin die Klage am 15. Oktober 1998 zurückgenommen worden.

  • BFH, 29.09.1989 - III R 159/86

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags auf Grund von Arbeitsüberlastung und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97
    Arbeitsüberlastung und Personalengpässe vermögen einen Steuerberater grundsätzlich nicht zu entschuldigen (BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615).
  • FG Hessen, 26.02.1999 - 4 K 3795/98

    Rechtmäßigkeit von Zwangsgeldern; Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97
    Die Höhe der Zwangsgelder steht in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und zu vergleichbaren Zwangsgeldern in anderen Fällen (z.B. 4 x DM 300 im Verfahren des Hessischen FG im Urteil vom 26. Februar 1999 4 K 3795/98, EFG 1999, 939).
  • FG Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 6 K 254/91

    Finanzgerichtsordnung; Verfahren nach billigem Ermessen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97
    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Steuerberater - wie im Streitfall seit 6. Juli 1995 - lange vor der Beantragung der Fristverlängerung bekannt ist, dass das FA auf Fristeinhaltung dringen wird (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Mai 1993 6 K 254/91, EFG 1994, 79).
  • BFH, 02.11.1994 - VII R 94/93

    Rechtswidrigkeit von Zwangsgeldfestsetzungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97
    Die Festsetzung des Zwangsgeldes ist eine Ermessensentscheidung nach § 5 AO (vgl. BFH-Urteil vom 2. November 1994, VII R 94/93 BFH/NV 1995, 754), in der auf die gegen die Androhung des Zwangsmittels vorgebrachten Gründe eingegangen werden muss.
  • BFH, 06.03.1996 - II R 102/93

    Grunderwerbsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg nicht mehr revisibel;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97
    Erst nach der Einspruchsentscheidung können solche Begründungen nicht mehr nachgeholt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1996 II R 102/93, BStBl II 1996, 396, 398).
  • FG München, 11.07.1997 - 2 K 1709/96
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97
    Sie kann nach Satz 2 auch rückwirkend verlängert werden, insbesondere wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen in der Form von Verspätungszuschlägen (vgl. FG München, Urteil vom 11. Juli 1997, 2 K 1709/96, juris cd) bestehen zu lassen.
  • FG Münster, 22.09.1999 - 8 K 635/96
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97
    Unter allen diesen Gesichtspunkten stellt die Regelung des Erlasses im BStBl I 1995, 56 eine gerechte und billige Abwägung aller Interessen dar, nämlich der Interessen der beratenen Steuerpflichtigen, der Interessen der Berater und der fiskalischen Interessen der Finanzverwaltung an einem gleichmäßigen Eingang der Steuererklärungen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. September 1985 VI 490/84, EFG 1986, 2; FG Münster, Urteil vom 22. September 1999, 8 K 635/96 E, EFG 2000, 103).
  • FG Münster, 03.11.1995 - 11 K 2899/94
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97
    Acht Monate Frist zur Aufarbeitung rückständiger Steuererklärungen wurden für einen Steuerberater im Urteil des FG Münster vom 3. November 1995 (11 K 2899/94, EFG 1996, 413) als ausreichend beurteilt.
  • FG Niedersachsen, 05.09.1985 - VI 490/84
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97
    Unter allen diesen Gesichtspunkten stellt die Regelung des Erlasses im BStBl I 1995, 56 eine gerechte und billige Abwägung aller Interessen dar, nämlich der Interessen der beratenen Steuerpflichtigen, der Interessen der Berater und der fiskalischen Interessen der Finanzverwaltung an einem gleichmäßigen Eingang der Steuererklärungen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. September 1985 VI 490/84, EFG 1986, 2; FG Münster, Urteil vom 22. September 1999, 8 K 635/96 E, EFG 2000, 103).
  • FG Niedersachsen, 07.07.1994 - II 60/93
  • FG Hessen, 17.02.2010 - 12 K 1359/09

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung für die Abgabe der

    Die Finanzverwaltung hat Interesse an einem möglichst gleichmäßigen Eingang der Steuererklärungen mit dem Ziel, die Veranlagungen für einen Veranlagungszeitraum in möglichst kurzer Zeit abschließen zu können (siehe dazu Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2001 6 K 493/97, Juris).
  • FG Hamburg, 27.04.2012 - 6 K 96/11

    Vorabanforderung von Steuererklärungen

    Der Berater soll nicht unter dem Druck einer kurzen Abgabefrist gezwungen sein, eine Rangfolge - nach welchen Kriterien auch immer - für die Beratung der von ihm betreuten Steuerpflichtigen einzuführen (vgl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2001 - 6 K 493/97, juris).
  • FG Hamburg, 27.04.2012 - 6 K 95/11

    Vorabanforderung von Steuererklärungen

    Der Berater soll nicht unter dem Druck einer kurzen Abgabefrist gezwungen sein, eine Rangfolge - nach welchen Kriterien auch immer - für die Beratung der von ihm betreuten Steuerpflichtigen einzuführen (vgl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2001 - 6 K 493/97, juris).
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