Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verfassungsmäßigkeit des § 35 EStG in der Fassung ab 2008 und der damit in Zusammenhang stehenden Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des Steuerermäßigungsbetrages für Zwecke der Festsetzung des Solidaritätszuschlags nach der Summe aller positiven Einkünfte
- Betriebs-Berater
Kein Abzug tatsächlich nicht angefallener GewSt bei der Bemessung des SolZ
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 35 EStG 2009, § 3 SolZG 1995 vom 15.10.2002, Art 3 Abs 1 GG, EStG VZ 2011
Verfassungsmäßigkeit des § 35 EStG in der Fassung ab 2008 und der damit in Zusammenhang stehenden Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfassungsmäßigkeit des § 35 EStG in der ab 2008 geltenden Fassung - Verfassungsmäßigkeit der Berechnung des Solidaritätszuschlags unter Berücksichtigung des § 35 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Solidaritätszuschlag - und der Steuerermäßigungsbetrag für gewerbliche Einkünfte
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kein Abzug fiktiver Gewerbesteuer
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Kein Abzug fiktiver Gewerbesteuer
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Solidaritätszuschlag
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
- BFH, 17.06.2015 - X B 87/14
- BFH, 14.11.2018 - II R 63/15
- BVerfG, 06.06.2023 - 2 BvR 1421/19
Papierfundstellen
- BB 2015, 2645
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 21.07.2011 - II R 52/10
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Gesetzgebungshoheit für …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
So hat der BFH bereits entschieden, dass die Beschränkung der Steuerermäßigung des § 35 EStG 2007 auf gewerbliche Einkünfte von Einzelunternehmern und Mitunternehmern Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletze und die damit verbundene Ungleichbehandlung dieser Einkünfte durch das mit der Einführung der Steuerermäßigung verfolgte Ziel der Entlastung von Personengesellschaften und Einzelunternehmen gerechtfertigt sei (BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 52/10, BStBl II 2012, 43).Dies gelte nicht nur in Bezug auf die Minderung der Einkommensteuer, sondern auch hinsichtlich der daran anknüpfenden Minderung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag (BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 52/10, BStBl II 2012, 43).
Eine Überentlastung konnte nur bei einer überschaubaren Anzahl von Gewerbetreibenden eintreten (BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 52/10, BStBl II 2012, 43).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
Die sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung der gewerblichen Einkünfte gegenüber anderen Einkunftsarten und damit die Verfassungsmäßigkeit des § 35 EStG in der 2005 geltenden Fassung sei bereits höchstrichterlich bejaht worden (BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006, BVerfGE 116, 164;… BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 50/09, BFH/NV 2011, 1685).Soweit die Kläger insoweit zur Stützung ihrer Rechtsauffassung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99 (BGBl I 2006, 1857) verweisen, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
- BFH, 21.07.2011 - II R 50/09
Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für 2005 ist verfassungsgemäß
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
Die sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung der gewerblichen Einkünfte gegenüber anderen Einkunftsarten und damit die Verfassungsmäßigkeit des § 35 EStG in der 2005 geltenden Fassung sei bereits höchstrichterlich bejaht worden (BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006, BVerfGE 116, 164; BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 50/09, BFH/NV 2011, 1685).Für die Zeit ab dem Veranlagungszeitraum 2008 sei die Möglichkeit einer Überkompensation zudem vollständig beseitigt worden (BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 50/09, BFH/NV 2011, 1685 m. w. Nachw.).
- BFH, 27.01.2011 - III R 90/07
Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
Der Bescheid über die Einkommensteuer ist insoweit Grundlagenbescheid für die Festsetzung des Solidaritätszuschlags (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BStBl II 2011, 543). - BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99
Halbteilungsgrundsatz
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
Die stärkere Belastung höherer Einkommen ist aber verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, soweit beim betroffenen Steuerpflichtigen -wie im Streitfall bei den Klägern - nach Abzug der Steuerbelastung ein hohes frei verfügbares Einkommen bleibt, das die Privatnützigkeit des Einkommens sichtbar macht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 18. Januar 2006 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97). - BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvL 6/14
Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 verfassungswidrig?
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
dd) Soweit das Niedersächsische Finanzgericht (Vorlagebeschluss vom 21. August 2013 7 K 143/08, "Juris") dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 im Veranlagungszeitraum 2007 verfassungswidrig sei (Az. des BVerfG 2 BvL 6/14), vermag dieser Beschluss nicht auf die Behandlung des vorliegenden Verfahrens "durchzuschlagen" Dieser Beschluss ist zur Rechtslage bis 2007 ergangen. - FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
dd) Soweit das Niedersächsische Finanzgericht (Vorlagebeschluss vom 21. August 2013 7 K 143/08, "Juris") dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 im Veranlagungszeitraum 2007 verfassungswidrig sei (Az. des BVerfG 2 BvL 6/14), vermag dieser Beschluss nicht auf die Behandlung des vorliegenden Verfahrens "durchzuschlagen" Dieser Beschluss ist zur Rechtslage bis 2007 ergangen.
- BFH, 14.11.2018 - II R 63/15
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. Juni 2014 12 K 1045/13 aufgehoben.