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   FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13   

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https://dejure.org/2014,54398
FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13 (https://dejure.org/2014,54398)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.2014 - 12 K 1045/13 (https://dejure.org/2014,54398)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 12 K 1045/13 (https://dejure.org/2014,54398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 35 EStG in der Fassung ab 2008 und der damit in Zusammenhang stehenden Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Steuerermäßigungsbetrages für Zwecke der Festsetzung des Solidaritätszuschlags nach der Summe aller positiven Einkünfte

  • Betriebs-Berater

    Kein Abzug tatsächlich nicht angefallener GewSt bei der Bemessung des SolZ

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 35 EStG 2009, § 3 SolZG 1995 vom 15.10.2002, Art 3 Abs 1 GG, EStG VZ 2011
    Verfassungsmäßigkeit des § 35 EStG in der Fassung ab 2008 und der damit in Zusammenhang stehenden Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit des § 35 EStG in der ab 2008 geltenden Fassung - Verfassungsmäßigkeit der Berechnung des Solidaritätszuschlags unter Berücksichtigung des § 35 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Solidaritätszuschlag - und der Steuerermäßigungsbetrag für gewerbliche Einkünfte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Abzug fiktiver Gewerbesteuer

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug fiktiver Gewerbesteuer

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2645
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.07.2011 - II R 52/10

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Gesetzgebungshoheit für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
    So hat der BFH bereits entschieden, dass die Beschränkung der Steuerermäßigung des § 35 EStG 2007 auf gewerbliche Einkünfte von Einzelunternehmern und Mitunternehmern Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletze und die damit verbundene Ungleichbehandlung dieser Einkünfte durch das mit der Einführung der Steuerermäßigung verfolgte Ziel der Entlastung von Personengesellschaften und Einzelunternehmen gerechtfertigt sei (BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 52/10, BStBl II 2012, 43).

    Dies gelte nicht nur in Bezug auf die Minderung der Einkommensteuer, sondern auch hinsichtlich der daran anknüpfenden Minderung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag (BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 52/10, BStBl II 2012, 43).

    Eine Überentlastung konnte nur bei einer überschaubaren Anzahl von Gewerbetreibenden eintreten (BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 52/10, BStBl II 2012, 43).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
    Die sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung der gewerblichen Einkünfte gegenüber anderen Einkunftsarten und damit die Verfassungsmäßigkeit des § 35 EStG in der 2005 geltenden Fassung sei bereits höchstrichterlich bejaht worden (BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006, BVerfGE 116, 164; BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 50/09, BFH/NV 2011, 1685).

    Soweit die Kläger insoweit zur Stützung ihrer Rechtsauffassung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99 (BGBl I 2006, 1857) verweisen, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • BFH, 21.07.2011 - II R 50/09

    Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für 2005 ist verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
    Die sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung der gewerblichen Einkünfte gegenüber anderen Einkunftsarten und damit die Verfassungsmäßigkeit des § 35 EStG in der 2005 geltenden Fassung sei bereits höchstrichterlich bejaht worden (BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006, BVerfGE 116, 164; BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 50/09, BFH/NV 2011, 1685).

    Für die Zeit ab dem Veranlagungszeitraum 2008 sei die Möglichkeit einer Überkompensation zudem vollständig beseitigt worden (BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 50/09, BFH/NV 2011, 1685 m. w. Nachw.).

  • BFH, 27.01.2011 - III R 90/07

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
    Der Bescheid über die Einkommensteuer ist insoweit Grundlagenbescheid für die Festsetzung des Solidaritätszuschlags (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BStBl II 2011, 543).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
    Die stärkere Belastung höherer Einkommen ist aber verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, soweit beim betroffenen Steuerpflichtigen -wie im Streitfall bei den Klägern - nach Abzug der Steuerbelastung ein hohes frei verfügbares Einkommen bleibt, das die Privatnützigkeit des Einkommens sichtbar macht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 18. Januar 2006 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97).
  • BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvL 6/14

    Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 verfassungswidrig?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
    dd) Soweit das Niedersächsische Finanzgericht (Vorlagebeschluss vom 21. August 2013 7 K 143/08, "Juris") dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 im Veranlagungszeitraum 2007 verfassungswidrig sei (Az. des BVerfG 2 BvL 6/14), vermag dieser Beschluss nicht auf die Behandlung des vorliegenden Verfahrens "durchzuschlagen" Dieser Beschluss ist zur Rechtslage bis 2007 ergangen.
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08

    Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13
    dd) Soweit das Niedersächsische Finanzgericht (Vorlagebeschluss vom 21. August 2013 7 K 143/08, "Juris") dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 im Veranlagungszeitraum 2007 verfassungswidrig sei (Az. des BVerfG 2 BvL 6/14), vermag dieser Beschluss nicht auf die Behandlung des vorliegenden Verfahrens "durchzuschlagen" Dieser Beschluss ist zur Rechtslage bis 2007 ergangen.
  • BFH, 14.11.2018 - II R 63/15

    Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. Juni 2014 12 K 1045/13 aufgehoben.
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