Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13171
FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07 (https://dejure.org/2010,13171)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.2010 - 5 K 2852/07 (https://dejure.org/2010,13171)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 2010 - 5 K 2852/07 (https://dejure.org/2010,13171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen an eine Schweizer Schule als Sonderausgaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Schulgeldzahlungen an eine Privatschule in der Schweiz als Sonderausgaben bei der Berechnung der Einkommensteuer in den Jahren 2002 und 2003; Vorliegen des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. bei einem Entgelt an eine Schule ohne ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulgeldzahlungen an Schweizer Privatschule sind in den VZ 2002 und 2003 nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schulgeldzahlungen an Schweizer Privatschule sind in den VZ 2002 und 2003 nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1057
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 17.07.2008 - X R 62/04

    (Begrenzter) Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07
    Die Ausführungen in dem Urteil des BFH vom 17. Juli 2008 (X R 62/04) seien, soweit sie nach den Entscheidungen des EuGH auf ausländische Privatschulen überhaupt anwendbar gewesen seien, durch die inzwischen in Kraft getretene Übergangsregelung überholt.

    Selbst bei einer Anwendbarkeit der von den Klägern angeführten Rechtsprechung des EuGH müsse entsprechend den Ausführungen des BFH in den Urteilen vom 17. Juli 2008 (X R 62/04) und 14. Dezember 2004 (XI R 66/03) noch geprüft werden, ob durch die Höhe des Schulgeldes keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern gefördert werde.

    Zudem hätte die vorliegende Klage nicht einmal dann Erfolg haben können, wenn § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F unter Berücksichtigung des FZA - abweichend von der Senatsauffassung - entsprechend der für Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 unter Anwendung der von der Klägerseite angeführten Rechtsprechung des EuGH (vgl. hierzu BFH-Urt. v. 17. Juli 2008, X R 62/04, BStBl. II 2008, 976 und BFH-Urt. v. 21. Oktober 2008, X R 15/08, BFH/NV 2009, 559) "abkommenskonform" auszulegen wäre.

    Schließlich ist auch die Behauptung, dass in der deutschen Besteuerungspraxis die Absetzbarkeit von Schulgeld (für in Deutschland gelegene Schulen wie Salem) nicht am Sonderungsverbot scheitere, kein hinreichender Grund, an den Voraussetzungen des grundgesetzlichen Sonderungsverbotes nicht festzuhalten (BFH-Urt. v. 17. Juli 2008, X R 62/04, BStBl. II 2008, 976).

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 32/03

    Schulgeld für eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07
    Sie begründeten diese damit, dass nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Dezember 2004 (XI R 32/03) die Aufwendungen für den Auslandsschulbesuch größtenteils als Sonderausgaben abziehbar seien und verwiesen darauf, dass die Schule unter der Rubrik "Prüfungen zur Erlangung der deutschen Hochschulzugangsberechtigung an Schulen im Ausland" der Kultusministerkonferenz seit 1950 vermerkt sei.

    Die Finanzämter seien insoweit an die Entscheidung der obersten Kultusbehörden der Länder gebunden (BFH Urt. v. 14. Dezember 2004, XI R 32/03).

    Es handelt sich bei dieser auch nicht um eine von der Kultusministerkonferenz anerkannte Deutsche Auslandsschule, die nach der Rechtsprechung des BFH (Urt. v. 14. Dezember 2004, XI R 32/03, BStBl. II 2005, 518) den in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. aufgeführten Schulen gleichzustellen ist.

    Im Übrigen ist die hier vom Sohn der Kl besuchte Schule den anerkannten Deutschen Auslandsschulen schon deshalb nicht vergleichbar, weil sie im Gegensatz zu den anerkannten Deutschen Auslandsschulen nicht als Element der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik besonders förderungswürdig ist (vgl. hierzu BFH-Urt. v. 14. Dezember 2004, XI R 32/03, BStBl. II 2005, 518).

  • EuGH, 15.07.2010 - C-70/09

    Hengartner und Gasser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07
    Nach Art. 31 Abs. 1 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge ist das FZA nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung im Lichte seines Ziels und Zweckes auszulegen (EuGH, Urteil vom 15. Juli 2010 C-70/09, Tz. 36, 42, Juris).

    Es gibt keine spezifische Regelung im FZA, wonach Dienstleistungsempfängern, wie den Kl bzw. ihrem Sohn A, der Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Rahmen der Anwendung fiskalischer Regelungen zugute kommt (vgl. EuGH-Urteil vom 15. Juli 2010 C-70/09 Tz. 40, Juris).

    Auch Art. 2 FZA, der vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung handelt, verbietet nicht generell und absolut jede Ungleichbehandlung von Staatsangehörigen einer der Vertragsparteien, die sich im Hoheitsgebiet der anderen Partei aufhalten, sondern nur Diskriminierungen wegen der Staatsangehörigkeit, und das auch nur, soweit die Situation dieser Staatsangehörigen in den sachlichen Anwendungsbereich der Bestimmungen der Anhänge I bis III des FZA fällt (vgl. EuGH-Urteil vom 15. Juli 2010 C-70/09 Tz. 39, Juris).

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 14 K 1469/10

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgelder an Schweizer Privatschulen -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07
    Nach dem Wortlaut der Norm hängt die Abzugsfähigkeit der Schulgeldzahlungen vom Belegenheitsort der Schule ab (Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg, Urt. v. 21. Juli 2010, 14 K 1469/10 -JURIS-).

    Da somit die Übergangsvorschrift des § 52 Abs. 24 Buchstabe a Satz 2 EStG für eine in der Schweiz belegene Privatschule nicht gilt, kann dahingestellt bleiben, ob im Rahmen dieser Vorschrift das Sonderungsverbot zu prüfen ist (vgl. -bejahend- Kanzler, Finanzrundschau -FR- 2009, 230, zweifelnd Kulosa in: Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 10 Anm. 294; verneinend FG Baden-Württemberg, Urt. v. 21. Juli 2010, 14 K 1469/10, -JURIS- sowie das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. März 2009, BStBl. I 2009, 487 und Schaffhausen/Plenker, DStR 2009, 1127 sowie Meilicke, Internationales Steuerrecht -IStR- 2008, 778).

    Der 14. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat hierzu in seinem Urteil vom 21. Juli 2010 (14 K 1469/10 -JURIS-) ausgeführt:.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07
    Schädlich war nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits ein im Jahre 1983 erhobenes Schulgeld von 170 bis 190 DM (BVerfG-Beschl. v. 9. März 1994, 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88, BVerfGE 90, 107).

    Einige Freiplätze oder Schulgeldstipendien in Ausnahmefällen für besonders begabte oder besonders arme Schüler gewährleisten die allgemeine Zugänglichkeit im Übrigen nicht (BVerfG-Beschl. v. 9. März 1994, 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88, BVerfGE 90, 107 ).

  • BFH, 21.10.2008 - X R 15/08

    Abzug von Schulgeld für den Besuch eines schottischen Internats als Sonderausgabe

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07
    Zudem hätte die vorliegende Klage nicht einmal dann Erfolg haben können, wenn § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F unter Berücksichtigung des FZA - abweichend von der Senatsauffassung - entsprechend der für Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 unter Anwendung der von der Klägerseite angeführten Rechtsprechung des EuGH (vgl. hierzu BFH-Urt. v. 17. Juli 2008, X R 62/04, BStBl. II 2008, 976 und BFH-Urt. v. 21. Oktober 2008, X R 15/08, BFH/NV 2009, 559) "abkommenskonform" auszulegen wäre.

    Soweit der BFH in seinem Urteil vom 21. Oktober 2008 (a.a.O.) auf das Jahressteuergesetz 2009 hingewiesen hat, führt dies aus den oben dargelegten Gründen für an eine Schweizer Schule gezahlte Schulgelder nicht dazu, dass das Sonderungsverbot nicht mehr zu prüfen ist.

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03

    An britisches College gezahltes Schulgeld nicht als Sonderausgabe abziehbar;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07
    Selbst bei einer Anwendbarkeit der von den Klägern angeführten Rechtsprechung des EuGH müsse entsprechend den Ausführungen des BFH in den Urteilen vom 17. Juli 2008 (X R 62/04) und 14. Dezember 2004 (XI R 66/03) noch geprüft werden, ob durch die Höhe des Schulgeldes keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern gefördert werde.

    Gemessen hieran und selbst unter Berücksichtigung der inzwischen höheren Gehälter und der damit verbundenen Erhöhung der zu akzeptierenden Schulgelder ist das in den Streitjahren erhobene Schulgeld von mindestens 9.300 CHF pro Trimester so hoch, dass von einer allgemeinen Zugänglichkeit der Schule nicht mehr gesprochen werden kann, zumal noch die insoweit ebenfalls zu berücksichtigenden (BFH-Urt. v. 14. Dezember 2004, XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473) Unterbringungskosten von mindestens 2.850 CHF pro Trimester hinzukommen.

  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07
    Der Europäische Gerichtshof -EuGH- habe mit Urteilen vom 11. September 2007 (C-76/05 und C-318/05) entschieden, dass die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG in den vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 (vom 19. Dezember 2008, Bundesgesetzblatt -BGBl- I 2008, 2794) geltenden Fassungen, soweit sie die Abziehbarkeit von Schulgeldzahlungen auf den Besuch bestimmter inländischer Schulen begrenze, mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sei.

    Aus diesem Grund kommt es nicht darauf an, ob die Urteile des EuGH vom 11. September 2007 C-76/05 (DStR 2007, 1670) und C-318/05 (BFH/NV 2008, Beilage 1, 14), die nach dem in Art. 16 Abs. 2 FZA genannten Stichtag 21. Juni 1999 ergangenen sind, lediglich Entscheidungen vor dem 21. Juni 1999 präzisieren und damit ausnahmsweise zur Auslegung des FZA herangezogen werden können (vgl. Imhof, Das Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz und seine Auslegungsmethode - Teil 1, ZESAR 2007, 155 ff., insbesondere 165 f.).

  • BFH, 09.11.2011 - X R 12/10

    Schulgeldzahlungen an die deutsch-französische Schule Jean Renoir bis 2007 nur

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07
    Der Gesetzgeber nimmt damit eine Besserstellung von Aufwendungen für Privatschulen, die in den von § 52 Abs. 24 Buchstabe a Satz 2 EStG erfassten Ländern belegen sind, nicht nur gegenüber inländischen Privatschulen (vgl. hierzu FG München, Urt. v. 28. April 2010, 1 K 1758/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 1310, Rev. beim BFH anhängig unter Az. X R 12/10; Sächsisches FG, Urt. v. 1. Oktober 2009, 1 K 2304/07, EFG 2010, 1030, Rev. beim BFH anhängig unter Az. X R 48/09 und Schaffhausen/Plenker, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2009, 1123 ), sondern auch gegenüber solchen Privatschulen in Kauf, die außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums belegen sind.
  • EuGH, 12.11.2009 - C-351/08

    Grimme - Freizügigkeit - Mitglied des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07
    Die den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über den Binnenmarkt gegebene Auslegung kann nicht automatisch auf die Auslegung des Abkommens übertragen werden, sofern dies nicht im Abkommen selbst ausdrücklich vorgesehen ist (EuGH, Urteil vom 12. November 2009 C-351/08 Tz. 31, Recht der internationalen Wirtschaft -RIW- 2010, 55 sowie Urteil vom 11. Februar 2010 C-541/08 Tz. 28, RIW 2010, 228).
  • FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07

    Schulgeldzahlungen für den Besuch der im Inland belegenen deutsch-französischen

  • EuGH, 11.02.2010 - C-541/08

    Fokus Invest - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

  • FG Sachsen, 01.10.2009 - 1 K 2304/07

    Schulgeld für den Besuch einer nicht staatlich anerkannten Ergänzungsschule im

  • BFH, 19.10.2011 - X R 48/09

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe

  • EuGH, 21.09.1999 - C-378/97

    Wijsenbeek

  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2010 - 5 K 1010/10

    Schulgeld für Schulbesuch im nichteuropäischen Ausland steuerlich nur

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 2 K 1741/06

    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an ein Schweizer Lyceum nach § 10 Abs. 1

  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

  • BFH, 09.05.2012 - X R 3/11

    Kein Abzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten Schulgeldes -

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1057 veröffentlichten Urteil ab.
  • FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06

    Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung

    Aus diesen Regelungen ergibt sich nach Auffassung des erkennenden Senats, dass das FZA keine Regelungen zum Steuerrecht treffen wollte (so auch FG Baden-Württemberg Urteile vom 21.07.2010 14 K 1469/10, EFG 2010, 1997, Az. des BFH X R 43/10 und vom 26.11.2010 5 K 2852/07, EFG 2011, 1057, Az. des BFH X R 3/11 betreffend Schulgeldzahlungen).
  • FG Münster, 23.02.2016 - 12 K 2144/13

    Vorliegen einer Abzugsbeschränkung im Sinne des § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG bei

    Aus diesen Regelungen ergibt sich nach Auffassung des erkennenden Senats, dass das FZA keine Regelungen zum Steuerrecht treffen wollte (so auch FG Baden-Württemberg, Urteile vom 21.07.2010 14 K 1469/10, EFG 2010, 1997, vom 26.11.2010 5 K 2852/07, EFG 2011, 1057, jeweils bestätigt durch BFH-Urteil vom 29.05.2012 X R 43/16, BFH/NV 2012, 1947, BFH-Urteil vom 09.05.2012 X R 3/11, BFHE 237, 223, Bundessteuerblatt II 2012, 2085, FG Münster, Urteil vom 22. September 2011 - 2 K 2279/06 E,F -, Juris).
  • FG Münster, 23.02.2016 - 12 K 2145/13

    Einkommensteuerliche Abzugsbeschränkung bei einem Verlust aus der Veräußerung von

    Aus diesen Regelungen ergibt sich nach Auffassung des erkennenden Senats, dass das FZA keine Regelungen zum Steuerrecht treffen wollte (so auch FG Baden-Württemberg, Urteile vom 21.07.2010 14 K 1469/10, EFG 2010, 1997, vom 26.11.2010 5 K 2852/07, EFG 2011, 1057, jeweils bestätigt durch BFH-Urteil vom 29.05.2012 X R 43/16, BFH/NV 2012, 1947, BFH-Urteil vom 09.05.2012 X R 3/11, BFHE 237, 223, Bundessteuerblatt II 2012, 2085, FG Münster, Urteil vom 22. September 2011 - 2 K 2279/06 E,F -, Juris).
  • FG Münster, 23.02.2016 - 12 K 2146/13

    Einkommensteuerliche Abzugsbeschränkung bei einem Verlust aus der Veräußerung von

    Aus diesen Regelungen ergibt sich nach Auffassung des erkennenden Senats, dass das FZA keine Regelungen zum Steuerrecht treffen wollte (so auch FG Baden-Württemberg, Urteile vom 21.07.2010 14 K 1469/10, EFG 2010, 1997, vom 26.11.2010 5 K 2852/07, EFG 2011, 1057, jeweils bestätigt durch BFH-Urteil vom 29.05.2012 X R 43/16, BFH/NV 2012, 1947, BFH-Urteil vom 09.05.2012 X R 3/11, BFHE 237, 223, Bundessteuerblatt II 2012, 2085, FG Münster, Urteil vom 22. September 2011 - 2 K 2279/06 E,F -, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht