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   FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98   

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FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98 (https://dejure.org/2002,11813)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2002 - 2 K 326/98 (https://dejure.org/2002,11813)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 2 K 326/98 (https://dejure.org/2002,11813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überlassung von Schutzrechten unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3
    Überlassung von Schutzrechten unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung; Umsatzsteuer 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überlassung von Schutzrechten unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung - Umsatzsteuer 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung von Rechten

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung von Rechten

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 786
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.07.1970 - V R 95/66

    Auslegung des Begriffs des "Gegenstandes" im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98
    Die Vertragsparteien haben - begrifflich allerdings unzutreffend - die Übertragung als "Eigentumsübergang" bezeichnet (vgl. § 1 Abs. 2 und Abs. 3 des Kaufvertrages) und damit zum Ausdruck gebracht, dass bei der veräußernden keine Rechtspositionen mehr verbleiben sollten (BFH-Urteil vom 16. Juli 1970, V R 95/66, BStBl II 1970, 706; BFH-Urteil vom 19. August 1976 V R 160/71, BStBl II 1977, 226: Übertragung von Lieferungs- und Kompensationsrechten als substanzüberlassende Leistung; Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, § 13 Rdnr. 94).

    Eine solche Regelung ist nur sinnvoll und verständlich vor dem Hintergrund der vorstehend dargelegten Würdigung, da die Einräumung des vorübergehenden Nutzungsrechts (Leistung durch Dulden) einen fortbestehenden Rechtsbereich des Unternehmers zur Voraussetzung hat (BFH-Urteil vom 16. Juli 1970, a.a.O.).

    Hierdurch hatte die Käuferin zwar - aus rechtlicher Sicht - eine hinreichend gesicherte Erwerbsposition inne; die veräußernde blieb jedoch bis zum Bedingungseintritt Rechtsinhaberin, da sie sich ihrer Rechtsposition mangels vorbehaltloser Übertragung gerade nicht gänzlich entäußerte (BFH-Urteil vom 19. August 1976 a.a.O.; BFH-Urteil vom 16. Juli 1970 a.a.O.).

    Die räumte der Käuferin vielmehr zunächst lediglich ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Vertragsrechten und am Vertrags- (so ausdrücklich § 5 des Kaufvertrages) ein und erbrachte somit eine Duldungsleistung, wobei das "Mutterrecht" bis zur Zahlung des vollen Kaufpreises bei der verblieben ist (BFH-Urteil vom 16. Juli 1970, a.a.O.; Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, § 13 Rdnr. 98).

  • BFH, 01.10.1970 - V R 49/70

    Leasinggeber - Selbstverbrauch - Grundmietzeit - Betriebsgewöhnliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann ein Wirtschaftsgut steuerrechtlich abweichend vom rechtlichen Eigentum dem wirtschaftlichen Eigentümer zugerechnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041 , mit zahlreichen Nachweisen; vom 1. Oktober 1970 V R 49/70, BStBl II 1971, 34).

    Dies nimmt der BFH beispielsweise bei einer Veräußerung und Übergabe unter Eigentumsvorbehalt an, da der Vorbehaltskäufer, solange er zahlungsfähig ist, den Vorbehaltsverkäufer (rechtlichen Eigentümer) von jeder Einwirkung auf die Sache ausschließen könne und werde (BFH-Urteil vom 15. März 1994 XI R 89/92, BFH/NV 1995, 74 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 1. Oktober 1970 I R 49/70, BStBl II 1971, 34).

  • BFH, 19.08.1976 - V R 160/71

    Übertragung eines Rechts als sonstige Leistung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98
    Die Vertragsparteien haben - begrifflich allerdings unzutreffend - die Übertragung als "Eigentumsübergang" bezeichnet (vgl. § 1 Abs. 2 und Abs. 3 des Kaufvertrages) und damit zum Ausdruck gebracht, dass bei der veräußernden keine Rechtspositionen mehr verbleiben sollten (BFH-Urteil vom 16. Juli 1970, V R 95/66, BStBl II 1970, 706; BFH-Urteil vom 19. August 1976 V R 160/71, BStBl II 1977, 226: Übertragung von Lieferungs- und Kompensationsrechten als substanzüberlassende Leistung; Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, § 13 Rdnr. 94).

    Hierdurch hatte die Käuferin zwar - aus rechtlicher Sicht - eine hinreichend gesicherte Erwerbsposition inne; die veräußernde blieb jedoch bis zum Bedingungseintritt Rechtsinhaberin, da sie sich ihrer Rechtsposition mangels vorbehaltloser Übertragung gerade nicht gänzlich entäußerte (BFH-Urteil vom 19. August 1976 a.a.O.; BFH-Urteil vom 16. Juli 1970 a.a.O.).

  • BFH, 15.12.1971 - I R 49/70

    Bebauung eines erworbenen und dann parzellierten Grundstücks und spätere

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98
    Dies nimmt der BFH beispielsweise bei einer Veräußerung und Übergabe unter Eigentumsvorbehalt an, da der Vorbehaltskäufer, solange er zahlungsfähig ist, den Vorbehaltsverkäufer (rechtlichen Eigentümer) von jeder Einwirkung auf die Sache ausschließen könne und werde (BFH-Urteil vom 15. März 1994 XI R 89/92, BFH/NV 1995, 74 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 1. Oktober 1970 I R 49/70, BStBl II 1971, 34).

    Bei einem Erwerb unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung ist hierbei maßgeblich auf die Zahlungsfähigkeit des Erwerbers im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1970 a.a.O.).

  • BFH, 18.05.1956 - V 276/55 U

    Einordnung der Überlassung technischer Zeichnungen und Beschreibungen an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98
    Insoweit ist maßgeblich auf die wirtschaftlich überwiegende Bedeutung des vertraglich zu Leistenden abzustellen (BFH-Urteil vom 18. Mai 1956 V 276/55 U, BStBl III 1956, 198; s. auch BFH-Urteil vom 19. November 1998 V R 19/98, BFH/NV 1999, 836 ).
  • BFH, 19.11.1998 - V R 19/98

    Allgemeiner Steuersatz für Biotopkartierer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98
    Insoweit ist maßgeblich auf die wirtschaftlich überwiegende Bedeutung des vertraglich zu Leistenden abzustellen (BFH-Urteil vom 18. Mai 1956 V 276/55 U, BStBl III 1956, 198; s. auch BFH-Urteil vom 19. November 1998 V R 19/98, BFH/NV 1999, 836 ).
  • BFH, 15.03.1994 - XI R 89/92

    Lieferung unter Eigentumsvorbehalt im Sinne einer Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98
    Dies nimmt der BFH beispielsweise bei einer Veräußerung und Übergabe unter Eigentumsvorbehalt an, da der Vorbehaltskäufer, solange er zahlungsfähig ist, den Vorbehaltsverkäufer (rechtlichen Eigentümer) von jeder Einwirkung auf die Sache ausschließen könne und werde (BFH-Urteil vom 15. März 1994 XI R 89/92, BFH/NV 1995, 74 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 1. Oktober 1970 I R 49/70, BStBl II 1971, 34).
  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann ein Wirtschaftsgut steuerrechtlich abweichend vom rechtlichen Eigentum dem wirtschaftlichen Eigentümer zugerechnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041 , mit zahlreichen Nachweisen; vom 1. Oktober 1970 V R 49/70, BStBl II 1971, 34).
  • BFH, 14.03.2007 - V B 150/05

    NZB: USt, Grundstückslieferung

    Aus dem Urteil des BFH vom 24. Juli 2002 II R 33/03 (gemeint ist wohl das Urteil vom 4. August 2004 II R 33/03, BFH/NV 2005, 241) und dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. Februar 2002 2 K 326/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 786) folge, dass eine umsatzsteuerliche Grundstückslieferung voraussetze, dass die Umschreibung im Grundbuch und der Eigentumswechsel tatsächlich erfolgt seien.

    a) Die Klägerin hat aus den von ihr genannten Divergenzentscheidungen des BFH in BFH/NV 2005, 241 und des FG Baden-Württemberg in EFG 2002, 786 keine abstrakten Rechtssätze herausgearbeitet, die mit den tragenden Rechtssätzen des angefochtenen FG-Urteils im Widerspruch stehen.

    Im Übrigen enthält weder das zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Eigentumsübergang von Grundstücken infolge einer übertragenden Umwandlung ergangene Urteil des BFH in BFH/NV 2005, 241 noch das zum Verkauf von Schutzrechten und Know-how ergangene Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2002, 786 Rechtsgrundsätze zur umsatzsteuerrechtlichen Lieferung von Grundstücken.

  • FG München, 14.05.2018 - 7 K 1440/17

    Haftung wegen des nicht vorgenommenen Steuerabzugs

    Dass Know-how nicht nur zeitlich begrenzt zur Nutzung überlassen, sondern auch veräußert werden könne, ergebe sich aus der Rechtsprechung der Finanzgerichte (z.B. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 27.02.2002 2 K 326/98, EFG 2002, 786; des FG Berlin-Brandenburg vom 14.06.2012 9 K 156/05, EFG 2013, 934) und des BFH (BFH-Urteil vom 03.11.1983 V R 18/76, juris).
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