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   FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02   

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FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02 (https://dejure.org/2003,16333)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.05.2003 - 4 K 172/02 (https://dejure.org/2003,16333)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 4 K 172/02 (https://dejure.org/2003,16333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld nach einkommensteuerlichen Vorschriften; Besitz eines Aufenthaltstitels ; Ausländer mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland; Rechtsstellung von Staatenlosen; Gleichbehandlung mit Inländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Kindergeldanspruch für staatenlose Ausländerin mit Aufenthaltsbefugnis; Kindergeld

  • rechtsportal.de

    Kein Kindergeldanspruch für staatenlose Ausländerin mit Aufenthaltsbefugnis; Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Kindergeldanspruch für staatenlose Ausländerin mit Aufenthaltsbefugnis - Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 844
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.02.2002 - VIII R 92/98

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Kindergeldes für das erste und zweite Kind

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Diese Abkommensauslegung berücksichtigt zugleich den anerkannten Grundsatz, dass dem Gesetzgeber bei der Ausschüttung staatlicher, insbesondere sozialer Leistungen ein weites Gestaltungsermessen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach einzuräumen ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26.2.2002, VIII R 92/98 in BStBl II 2002, 596).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Der Senat vermag auch keinen Sachgrund zu erkennen, der es rechtfertigen würde, Staatenlose bereits vor der Verwirklichung eines möglichen Einbürgerungsanspruchs (vergl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.2.1993 - 1 C 45/90, veröffenlicht in NVwZ 1993, 782) gegenüber anderen Ausländern ohne gesicherten Aufenthaltsstatus mit der Gewährung von Kindergeld als soziale Leistung zu bevorzugen und damit von den geltenden innerstaatlichen Regelungen (§ 62 Abs. 2 EStG ) im Ergebnis abzuweichen.
  • FG München, 05.12.2001 - 9 K 5246/00

    Kindergeld für palästinsensiche Flüchtlinge (UNRWA-Flüchtlinge); Kindergeld für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Die Frage, ob Gleichstellungsgebote von Staatenlosen mit Angehörigen des jeweiligen Aufenthaltsstaates wie sie in dem Internationalen Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen (StlÜbK) - durch die Bundesrepublik in innerstaatliches Recht überführt nach Maßgabe des Gesetzes vom 12.4.1976 (BGBl II 1976, 473) - geregelt sind, stets zu der Anerkennung von Kindergeldansprüchen wie für Deutsche führen, ist umstritten (bejahend: Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.6.1999, 2 K 93/99 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1139; verneinend: Bundessozialgericht, Urteil vom 3.12.1996, 10 RKg 8/96 - bei JURIS; bejahend jedenfalls für den Fall der ausländerbehördlichen Anerkennung des Antragstellers als Staatenloser: Finanzgericht München, Urteil vom 5.12.2001, 9 K 5246/00 - bei JURIS - Revision VIII R 39/02; ebenso Verwaltungsanweisung DA 62.4.2; unentschieden Bundesfinanzhof - BFH - PKH-Beschluss vom 16.10.1998, VI B 192/98 in BFH/NV 1999, 310 ).
  • BFH, 16.10.1998 - VI B 192/98

    Kindergeld; Staatenlose; PKH

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Die Frage, ob Gleichstellungsgebote von Staatenlosen mit Angehörigen des jeweiligen Aufenthaltsstaates wie sie in dem Internationalen Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen (StlÜbK) - durch die Bundesrepublik in innerstaatliches Recht überführt nach Maßgabe des Gesetzes vom 12.4.1976 (BGBl II 1976, 473) - geregelt sind, stets zu der Anerkennung von Kindergeldansprüchen wie für Deutsche führen, ist umstritten (bejahend: Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.6.1999, 2 K 93/99 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1139; verneinend: Bundessozialgericht, Urteil vom 3.12.1996, 10 RKg 8/96 - bei JURIS; bejahend jedenfalls für den Fall der ausländerbehördlichen Anerkennung des Antragstellers als Staatenloser: Finanzgericht München, Urteil vom 5.12.2001, 9 K 5246/00 - bei JURIS - Revision VIII R 39/02; ebenso Verwaltungsanweisung DA 62.4.2; unentschieden Bundesfinanzhof - BFH - PKH-Beschluss vom 16.10.1998, VI B 192/98 in BFH/NV 1999, 310 ).
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 8/96

    Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Die Frage, ob Gleichstellungsgebote von Staatenlosen mit Angehörigen des jeweiligen Aufenthaltsstaates wie sie in dem Internationalen Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen (StlÜbK) - durch die Bundesrepublik in innerstaatliches Recht überführt nach Maßgabe des Gesetzes vom 12.4.1976 (BGBl II 1976, 473) - geregelt sind, stets zu der Anerkennung von Kindergeldansprüchen wie für Deutsche führen, ist umstritten (bejahend: Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.6.1999, 2 K 93/99 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1139; verneinend: Bundessozialgericht, Urteil vom 3.12.1996, 10 RKg 8/96 - bei JURIS; bejahend jedenfalls für den Fall der ausländerbehördlichen Anerkennung des Antragstellers als Staatenloser: Finanzgericht München, Urteil vom 5.12.2001, 9 K 5246/00 - bei JURIS - Revision VIII R 39/02; ebenso Verwaltungsanweisung DA 62.4.2; unentschieden Bundesfinanzhof - BFH - PKH-Beschluss vom 16.10.1998, VI B 192/98 in BFH/NV 1999, 310 ).
  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Dementsprechend hat auch das Bundessozialgericht (z.B. Urteil vom 31.10.1995, 10 RKg 23/94 - bei juris) mit überzeugender Begründung die Verfassungsmäßigkeit der Vorgängervorschrift des § 62 EStG in § 1 Abs. 3 des Kindergeldgesetzes bejaht.
  • BFH, 13.09.2000 - VI B 134/00

    Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Soweit zum Teil gegenüber der den Kindergeldanspruch von Ausländern im Vergleich zu deutschen Staatsangehörigen einschränkenden Bestimmung des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG verfassensrechtliche Bedenken (insbesondere Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes) erhoben werden (vgl. hierzu BFH - PKH-Beschluss vom 13.9.2000, VI B 134/00, BStBl II 2001, 108 und vom 6.12.2000, VI B 193 in BFH/NV 2001, 599 sowie Greite in Korn, Kommentar zum EStG , Rdnr. 24 zu § 62 EStG ) teilt der Senat diese Vorbehalte aus folgenden Gründen nicht:.
  • FG Köln, 10.06.1999 - 2 K 93/99

    Kindergeldanspruch Staatenloser

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Die Frage, ob Gleichstellungsgebote von Staatenlosen mit Angehörigen des jeweiligen Aufenthaltsstaates wie sie in dem Internationalen Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen (StlÜbK) - durch die Bundesrepublik in innerstaatliches Recht überführt nach Maßgabe des Gesetzes vom 12.4.1976 (BGBl II 1976, 473) - geregelt sind, stets zu der Anerkennung von Kindergeldansprüchen wie für Deutsche führen, ist umstritten (bejahend: Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.6.1999, 2 K 93/99 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1139; verneinend: Bundessozialgericht, Urteil vom 3.12.1996, 10 RKg 8/96 - bei JURIS; bejahend jedenfalls für den Fall der ausländerbehördlichen Anerkennung des Antragstellers als Staatenloser: Finanzgericht München, Urteil vom 5.12.2001, 9 K 5246/00 - bei JURIS - Revision VIII R 39/02; ebenso Verwaltungsanweisung DA 62.4.2; unentschieden Bundesfinanzhof - BFH - PKH-Beschluss vom 16.10.1998, VI B 192/98 in BFH/NV 1999, 310 ).
  • BFH, 06.12.2000 - VI B 193/00

    Kindergeld; Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Soweit zum Teil gegenüber der den Kindergeldanspruch von Ausländern im Vergleich zu deutschen Staatsangehörigen einschränkenden Bestimmung des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG verfassensrechtliche Bedenken (insbesondere Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes) erhoben werden (vgl. hierzu BFH - PKH-Beschluss vom 13.9.2000, VI B 134/00, BStBl II 2001, 108 und vom 6.12.2000, VI B 193 in BFH/NV 2001, 599 sowie Greite in Korn, Kommentar zum EStG , Rdnr. 24 zu § 62 EStG ) teilt der Senat diese Vorbehalte aus folgenden Gründen nicht:.
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