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   FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 1 K 1147/13   

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FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 1 K 1147/13 (https://dejure.org/2013,44766)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2013 - 1 K 1147/13 (https://dejure.org/2013,44766)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2013 - 1 K 1147/13 (https://dejure.org/2013,44766)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kein Sonderausgabenabzug "verrentet" gezahlter Jahreserbschaftsteuer (§ 23 ErbStG) als dauernde Last nach verfassungsgemäßer Aufhebung von § 35 EStG a.F. zum 01.01.1999 - Erbschaftsteuer als Personensteuer i.S. des § 12 Nr. 3 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommenssteuerrechtliche Abzugsfähigkeit einer "verrentet" gezahlten Erbschaftsteuer als Sonderausgabe

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 ErbStG 1997, § 35 EStG 1997, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 GG, § 12 Nr 3 EStG 1997
    Kein Sonderausgabenabzug "verrentet" gezahlter Jahreserbschaftsteuer (§ 23 ErbStG) als dauernde Last nach verfassungsgemäßer Aufhebung von § 35 EStG a.F. zum 01.01.1999 - Erbschaftsteuer als Personensteuer i.S. des § 12 Nr. 3 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Abzug von verrentet gezahlter Erbschaftssteuer als Sonderausgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Abzug von verrentet gezahlter Erbschaftssteuer als Sonderausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.01.2011 - X R 63/08

    Kein Abzug der nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 1 K 1147/13
    Auch nach Ergehen des BFH-Urteils vom 18. Januar 2011 - X R 63/08 (BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680) sei eine Belastungsobergrenze jedenfalls dann gegeben, wenn eine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 14 des Grundgesetzes - GG -) zu bejahen sei.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 1. Oktober 2010 - 1 K 2953/08 das Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss des seinerzeit vor dem BFH anhängigen Revisionsverfahrens mit dem Az.: X R 63/08 angeordnet.

    Das Klageverfahren ist nach Ergehen des BFH-Urteils in BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680 unter dem Az.: 1 K 2016/11 wieder aufgenommen worden.

    Seine frühere gegenteilige Auffassung, es handele sich bei der Erbschaftsteuer bloß um die Besteuerung eines Rechtsvorgangs und damit nicht um eine Personensteuer, hat der BFH bereits seit langem aufgegeben (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1983 - VIII R 35/80, BFHE 139, 253, BStBl II 1984, 27, vom 27. Juli 2000 - X R 42/97, BFH/NV 2001, 307, und in BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680).

    Dazu hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680 ausgeführt, dass der den Abzug als dauernde Last - ohne Verrechnung mit dem Wert einer erbrachten Gegenleistung (sog. Wertverrechnung) - oder als Leibrente legitimierende Gesichtspunkt der "vorbehaltenen Vermögenserträge" nicht eingreift, wenn außerhalb des Sonderrechts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen wiederkehrende Leistungen vereinbart werden.

    Damit ist die früher durch § 35 Satz 3 EStG a. F. eröffnete Möglichkeit, die "verrentet" gezahlte Erbschaftsteuer gemäß § 23 Abs. 1 ErbStG von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abzuziehen, seit dem 1. Januar 1999 ersatzlos fortgefallen (BFH-Urteil in BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680; Fissenewert in HHR, § 12 EStG Anm. 128; Classen in Lademann, EStG, § 12 Rz. 65; anderer Auffassung: Loschelder in Schmidt, EStG, 32. Aufl., § 12 Rz. 47).

    Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen greifen nicht durch (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680, unter II. 5.).

    Auf H 87 "Erbschaftsteuer" EStR in den bis 2004 geltenden Fassungen, in denen noch ein Hinweis auf das zur alten Rechtslage ergangene BFH-Urteil in BFHE 174, 73, BStBl II 1994, 690 enthalten war, kann sich die Klägerin nicht berufen, weil ein Anspruch auf Anwendung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis nicht besteht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680).

    Die mit dem Streitfall aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch das BFH-Urteil in BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680 mittlerweile hinreichend geklärt (§ 115 Abs. 2 FGO).

  • BFH, 23.02.1994 - X R 123/92

    Erbschaftsteuer als Sonderausgabe abziehbar, soweit Einkünfte als Erwerb von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 1 K 1147/13
    Aus Satz 3 der Vorschrift schloss der BFH darauf, dass die Regelung nach ihrem Wortsinn und nach ihrer Entstehungsgeschichte die Funktion habe, in den Fällen des § 23 ErbStG die Doppelbelastung der dort bezeichneten wiederkehrenden Bezüge mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer durch entsprechenden Abzug der Erbschaftsteuer als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. zu beseitigen (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1990 - X R 72/89, BFHE 163, 137, BStBl II 1991, 350, und vom 23. Februar 1994 - X R 123/92, BFHE 174, 73, BStBl II 1994, 690).

    Auf H 87 "Erbschaftsteuer" EStR in den bis 2004 geltenden Fassungen, in denen noch ein Hinweis auf das zur alten Rechtslage ergangene BFH-Urteil in BFHE 174, 73, BStBl II 1994, 690 enthalten war, kann sich die Klägerin nicht berufen, weil ein Anspruch auf Anwendung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis nicht besteht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680).

  • BFH, 07.12.1990 - X R 72/89

    Steuerermäßigung des § 35 EStG nur für Einkünfte, die beim Erblasser noch nicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 1 K 1147/13
    Aus Satz 3 der Vorschrift schloss der BFH darauf, dass die Regelung nach ihrem Wortsinn und nach ihrer Entstehungsgeschichte die Funktion habe, in den Fällen des § 23 ErbStG die Doppelbelastung der dort bezeichneten wiederkehrenden Bezüge mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer durch entsprechenden Abzug der Erbschaftsteuer als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. zu beseitigen (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1990 - X R 72/89, BFHE 163, 137, BStBl II 1991, 350, und vom 23. Februar 1994 - X R 123/92, BFHE 174, 73, BStBl II 1994, 690).
  • BFH, 27.07.2000 - X R 42/97

    SchenkungSt als Vorkosten i.S.v. § 10 e Abs. 6 Satz 1 EStG ?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 1 K 1147/13
    Seine frühere gegenteilige Auffassung, es handele sich bei der Erbschaftsteuer bloß um die Besteuerung eines Rechtsvorgangs und damit nicht um eine Personensteuer, hat der BFH bereits seit langem aufgegeben (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1983 - VIII R 35/80, BFHE 139, 253, BStBl II 1984, 27, vom 27. Juli 2000 - X R 42/97, BFH/NV 2001, 307, und in BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680).
  • BFH, 09.08.1983 - VIII R 35/80

    Schuldzinsen - Schenkungsteuer - Finanzierung der Schenkungsteuer - Erwerb von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 1 K 1147/13
    Seine frühere gegenteilige Auffassung, es handele sich bei der Erbschaftsteuer bloß um die Besteuerung eines Rechtsvorgangs und damit nicht um eine Personensteuer, hat der BFH bereits seit langem aufgegeben (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1983 - VIII R 35/80, BFHE 139, 253, BStBl II 1984, 27, vom 27. Juli 2000 - X R 42/97, BFH/NV 2001, 307, und in BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680).
  • BFH, 31.07.2002 - X R 39/01

    Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 1 K 1147/13
    Zu diesen gehört auch, dass das Einkommensteuerrecht keine Abziehbarkeit bzw. Steuerbarkeit "um der äußeren Form der Wiederkehr willen" kennt: Ist eine Leistung als Einmalzahlung nicht steuerbar oder abziehbar, wird sie es nicht dadurch, dass sie als zeitlich gestreckt vereinbart wird (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 2002 - X R 39/01, BFH/NV 2002, 1575).
  • VG Köln, 20.10.2011 - 1 K 2016/11

    Verbot des Verkaufs von Getränken durch Kioske am "Brüsseler Platz" rechtmäßig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 1 K 1147/13
    Das Klageverfahren ist nach Ergehen des BFH-Urteils in BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680 unter dem Az.: 1 K 2016/11 wieder aufgenommen worden.
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