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   FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 14 K 982/13   

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https://dejure.org/2015,22130
FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 14 K 982/13 (https://dejure.org/2015,22130)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.2015 - 14 K 982/13 (https://dejure.org/2015,22130)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 14 K 982/13 (https://dejure.org/2015,22130)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kindergeld, Berechnung, Kinderzulage Schweiz, mehrere Kinder, Zusammenrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf ein höheres Differenzkindergeld für ein minderjähriges sowie für ein in Ausbildung befindliches Kind

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 66 Abs 1 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, Art 68 Abs 2 S 2 EGV 883/2004, Anh 2 EGFreizügAbk CHE
    Kindbezogene Betrachtungsweise bei der Berechnung des Differenzkindergeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Differenzkindergeld Umrechnungskurs für Kinderzulage in der Schweiz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Differenzkindergeld - Umrechnungskurs für Kinderzulage in der Schweiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schweizer Familienzulage und deutsches Kindergeld

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schweizer Familienzulage und deutsches Kindergeld

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Schweizer Familienzulage und das deutsche Kindergeld

  • fg-baden-wuerttemberg.de PDF (Pressemitteilung)

    Die Schweizer Familienzulage und das deutsche Kindergeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schweizer Familienzulage: Differenzkindergeld ist pro Kind zu berechnen - Übersteigende Beträge für die erste beiden Kinder dürfen nicht mit Kindergeldanspruch für weitere jüngere Kinder verrechnet werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.04.2010 - III R 43/08

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 14 K 982/13
    Dieser Betrachtung steht nicht entgegen, dass in einigen Konstellationen eine Verteilung des Gesamtkindergeldes in Abweichung von der Staffelung des § 66 Abs. 1 Satz 1 EStG nach Köpfen erfolgt, z. B. bei der Berechnung des Abzweigungsbetrags nach § 74 EStG (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. April 2010 III R 43/08, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2010, 1014).

    Der BFH kommt im genannten Urteil III R 43/08 aufgrund der entsprechenden Anwendung des § 76 Satz 2 Nr. 1 EStG zu einer Aufteilung des Kindergeldes nach Köpfen.

  • FG Baden-Württemberg, 01.07.1999 - 6 K 176/98

    Rückforderung von aus einem Zählkindvorteil stammenden Kindergeld; Änderung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 14 K 982/13
    In der genannten Entscheidung führt der BFH aus, dass die Staffelung des Kindergeldes nach steigender Ordnungszahl keine steigende unmittelbare wirtschaftliche Belastung durch höhere Kosten der später geborenen Kinder abdecken soll, sondern den überproportional zunehmenden Gesamtentlastungsbedarf der Familie bei steigender Kinderzahl (so auch Urteil des FG Baden-Württemberg vom 1. Juli 1999 6 K 176/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 984; Brandmüller, Kindergeldrecht, Stand August 2014, § 66 EStG, Rn. 3a; Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Stand Juni 2014, § 66 EStG Rn. 10).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-250/13

    Wagener - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Abkommen zwischen der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 14 K 982/13
    Im Fall Wagener (EuGH-Urteil vom 30. April 2014 C-250/13, juris), in dem die Klägerin drei Kinder hatte, hat der EuGH im Geltungsbereich der genannten VO nicht beanstandet, dass im Ausgangsverfahren für jedes Kind gesondert die Differenz aus Schweizer Kinderzulage und deutschem Kindergeld berechnet wurde.
  • EuGH, 14.12.1989 - 168/88

    Dammer / Securex und RKW

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 14 K 982/13
    So hat er im Urteil Dammer (EuGH-Urteil vom 14. Dezember 1989 C-168/88, juris) festgestellt, dass eine Kumulierung von Leistungen auch dann gegeben ist, wenn zwei Personen Ansprüche auf Familienleistungen für ein und dasselbe Kind haben.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 14 K 982/13
    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die Staffelung der Kindergeldbeträge mit steigenden Beträgen pro Zählkind nicht für das einzelne Kind gewährt werden soll, sondern die Familie als Ganzes entlasten und allen Kindern gleichmäßig zukommen soll (BVerfG-Beschluss vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 82, 60, Rn. 121).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 14 K 982/13
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG-Urteil vom 17. Dezember 2014 1 BvL 21/12, BStBl II 2015, 50).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 14 K 982/13
    Das Kindergeld gem. §§ 62 ff. EStG ist ebenso eine Familienleistung im Sinne der VO 883/2004 wie die Ansprüche auf Schweizer Kinderzulage (zur Qualifikation des Kindergeldes als Familienleistung siehe das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - vom 8. Mai 2014 C-347/12, juris; zur Schweizer Kinderzulage EuGH-Urteil vom 14. Oktober 2010 C-16/09, juris).
  • EuGH, 08.05.2014 - C-347/12

    Wiering - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 14 K 982/13
    Das Kindergeld gem. §§ 62 ff. EStG ist ebenso eine Familienleistung im Sinne der VO 883/2004 wie die Ansprüche auf Schweizer Kinderzulage (zur Qualifikation des Kindergeldes als Familienleistung siehe das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - vom 8. Mai 2014 C-347/12, juris; zur Schweizer Kinderzulage EuGH-Urteil vom 14. Oktober 2010 C-16/09, juris).
  • BFH, 04.02.2016 - III R 9/15

    Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes - Keine familienbezogene

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Januar 2015  14 K 982/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - 3 K 3144/15

    EuGH-Vorlage: Währungsumrechnung beim Differenzkindergeld - Auslegung des

    In Betracht kommen könnte indes die Anwendung von Nr. 3 Buchst. b (vgl. die Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Januar 2015 14 K 982/13, juris-Rn. 38 und vom 26. Februar 2015 3 K 1747/13, juris-Rn. 37).
  • FG Köln, 10.03.2016 - 1 K 903/13

    Notwendigkeit einer Einzelbetrachtung für jedes Kind oder einer Gesamtbetrachtung

    Dies würde auch gegen den Erwägungsgrund 4 sprechen, wonach die Verordnung zu einer Koordination der Leistungen im System der sozialen Sicherheit führen und damit keine erhöhten Ansprüche begründen soll (a.A. FG Baden-Württemberg Urteile vom 28.01.2015 14 K 982/13, juris - Revision beim BFH anhängig unter Az. III R 9/15 - ; vom 26.02.2015, 3 K 1747, 13, EFG 2015, 997 - Revision beim BFH angängig unter Az. III R 34/15).
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