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   FG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 10 K 145/99   

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https://dejure.org/2002,16631
FG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 10 K 145/99 (https://dejure.org/2002,16631)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.2002 - 10 K 145/99 (https://dejure.org/2002,16631)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 10 K 145/99 (https://dejure.org/2002,16631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Bestellung eines dinglichen Nutzungsrechts (Nießbrauch)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Bestellung eines dinglichen Nutzungsrechts (Nießbrauch); Feststellung der Einkünfte 1994 und 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Bestellung eines dinglichen Nutzungsrechts (Nießbrauch) - Feststellung der Einkünfte 1994 und 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 827
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.09.1978 - VIII B 73/77

    Gundstücksübertragung unter Vorbehalt - Dingliches Wohnrecht - Einkünfte aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 10 K 145/99
    Wird ein dingliches Nutzungsrecht eingeräumt, tritt der Nutzende kraft Gesetzes (§§ 577, 571 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter ein, so dass ihm (grundsätzlich) die Einkünfte zuzurechnen sind (vgl. Mellinghoff, in Kirchhof, EStG , KompaktKommentar, § 21 Rn 40 f. m. zahlr. Nachw. der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH-; s. ferner BFH-Beschluss vom 19. September 1978 VIII B 73/77, BStBl II 1979, 42 , betr. Einkünftezurechnung bei einem dinglichen Wohnungsrecht).

    Diese Rechtsfolge ergibt sich aus § 577 i.V.m. § 571 BGB , soweit Mietverhältnisse betroffen sind, für die R. während der Zeit seines (erstmaligen) Eigentums die Mietverträge abgeschlossen hatte; soweit Mietverhältnisse vorliegen, für die die Kläger während der Zeit ihres Eigentums von Juli 1994 bis November 1995 die Mietverträge abgeschlossen haben, ergibt sich diese Rechtsfolge aus § 577 Satz 1 BGB , der insoweit eine Sonderregelung zu § 571 BGB darstellt (vgl. BFH in BStBl II 1979, 42 ).

  • FG Baden-Württemberg, 14.07.1983 - X 391/80
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 10 K 145/99
    Solange der Sicherungsfall nicht eingetreten ist und der Nießbrauch nicht ausgeübt wird, sind die Einkünfte einkommensteuerrechtlich dem Sicherungsgeber (dem Nießbrauchsverpflichteten) zuzurechnen (s. Urteil des Senats vom 14. Juli 1983 X 391/80, EFG 1984, 177; s. auch Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz , Kommentar, 20. Aufl., § 21 Rz 34).
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