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   FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95   

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FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95 (https://dejure.org/1999,11340)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.1999 - 14 K 109/95 (https://dejure.org/1999,11340)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 1999 - 14 K 109/95 (https://dejure.org/1999,11340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit eines mit Reihenhäusern bebauten, vormals als Bauhof genutzten Grund und Bodens zum Umlaufvermögen eines Straßenbauunternehmens; Zulässigkeit der Bildung einer Rücklage für den aus der Veräußerung der Reihenhäuser erzielten Gewinn; Abzug des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit eines mit Reihenhäusern bebauten, vormals als Bauhof genutzten Grund und Bodens zum Umlaufvermögen eines Straßenbauunternehmens; Zulässigkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG für den aus der Veräußerung der Reihenhäuser erzielten Gewinn; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zugehörigkeit eines mit Reihenhäusern bebauten, vormals als Bauhof genutzten Grund und Bodens zum Umlaufvermögen eines Straßenbauunternehmens - Zulässigkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG für den aus der Veräußerung der Reihenhäuser erzielten Gewinn - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.02.1990 - III R 165/85

    Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die an Kunden mit dem Ziel der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95
    Für den im Steuerrecht nicht näher bestimmten Begriff des Anlagevermögens und seine Abgrenzung zum Begriff des Umlaufvermögens ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die handelsrechtliche Unterscheidung beider Begriffe maßgebend (vgl. BFH-Urteil vom 02. Februar 1990 - III R 165/85, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1990, 706 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).

    Beim Umlaufvermögen werden dagegen die Wirtschaftsgüter eingereiht, die weder Anlagevermögen noch Rechnungsabgrenzungsposten sind (BFH-Urteil vom 02. Februar 1990 - III R 165/85 a.a.O.).

    Verkaufsabsichten bestehen auch dann, wenn der Gegenstand bei fehlender Verkaufsmöglichkeit vermietet werden soll (BFH-Urteil vom 02. Februar 1990 - III R 165/85 a.a.O.).

  • BFH, 30.11.1977 - I R 115/74

    Privates Grundstück - Bebauung - Veräußerung - Notwendiges Betriebsvermögen -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95
    Macht die Klägerin aber im Widerspruch zu den hier vorhandenen objektiven Beweiszeichen geltend, daß eine Verkaufsabsicht nicht bestanden habe, so muß sie dafür bestimmte Tatsachen vorbringen und sie erforderlichenfalls beweisen (BFH-Urteil vom 30. November 1977 - I R 115/74, BStBl II 1978, 193 ).

    Beim gewerblichen Grundstückshandel beginnt der Gewerbebetrieb in der Regel zu dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind (BFH-Urteile vom 14. März 1989 - VIII R 96/84 a.a.O., vom 17. März 1981 - VIII R 149/78, BStBl II 1981, 522 und vom 30. November 1977 - I R 115/74 a.a.O.).

  • BFH, 14.03.1989 - VIII R 96/84

    Anordnung der Aussetzung der Verhandlung - Verkauf von drei Eigentumswohnungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95
    Weil die hierbei ausschlaggebende subjektive Willensrichtung aber nur schwer nachweisbar ist, kommt den objektiven Beweisanzeichen besondere Bedeutung zu (BFH-Urteil vom 14. März 1989 - VIII R 96/84, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV- 1989, 784).

    Beim gewerblichen Grundstückshandel beginnt der Gewerbebetrieb in der Regel zu dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind (BFH-Urteile vom 14. März 1989 - VIII R 96/84 a.a.O., vom 17. März 1981 - VIII R 149/78, BStBl II 1981, 522 und vom 30. November 1977 - I R 115/74 a.a.O.).

  • BFH, 29.08.1973 - I R 214/71

    Verkäufer unbebauter Grundstücke - Gewerbliche Tätigkeit - Erschließung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95
    Ob diese Maßnahme, ebenso wie die Parzellierung (siehe dazu BFH-Urteile vom 07. Februar 1993 - I R 210/71, BStBl II 1973, 642 und vom 29. August 1973 - I R 214/71, BStBl II 1974, 6 ) für sich alleine betrachtet für eine Umwidmung ausreichte, kann offenbleiben.

    Denn maßgebend sind alle Aktivitäten, die der Verkäufer bei der Baureifmachung, der Erschließung und der Bebauung des Geländes entfaltet (BFH-Urteil vom 29. August 1973 - I R 214/71 a.a.O.).

  • BFH, 07.02.1973 - I R 210/71

    Verkauf unbebauter Grundstücke - Parzellierung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95
    Ob diese Maßnahme, ebenso wie die Parzellierung (siehe dazu BFH-Urteile vom 07. Februar 1993 - I R 210/71, BStBl II 1973, 642 und vom 29. August 1973 - I R 214/71, BStBl II 1974, 6 ) für sich alleine betrachtet für eine Umwidmung ausreichte, kann offenbleiben.
  • BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95
    Beim gewerblichen Grundstückshandel beginnt der Gewerbebetrieb in der Regel zu dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind (BFH-Urteile vom 14. März 1989 - VIII R 96/84 a.a.O., vom 17. März 1981 - VIII R 149/78, BStBl II 1981, 522 und vom 30. November 1977 - I R 115/74 a.a.O.).
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84

    Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95
    Ein Wechsel zum Umlaufvermögen ist nach der Rechtsprechung des BFH schon dann gegeben, wenn der Vermögensgegenstand "seinem bisherigen Wirkungskreis entzogen wird" um ihn zum Verkauf herzurichten und auszustellen oder einem Händler zu übergeben" (BFH-Urteile vom 26. November 1994 - VIII R 61-62/73 a.a.O. und vom 08. Februar 1972 - VIII R 9/67, BStBl II 1972, 528 und vom 26. Januar 1987 - IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24; a.A. Beck'scher Kommentar. § 247 Anm. 361).
  • BFH, 08.02.1972 - VIII R 9/67

    Bewertungsfreiheit - Anlagevermögen - Westberliner Betriebstätte - Umlaufvermögen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95
    Ein Wechsel zum Umlaufvermögen ist nach der Rechtsprechung des BFH schon dann gegeben, wenn der Vermögensgegenstand "seinem bisherigen Wirkungskreis entzogen wird" um ihn zum Verkauf herzurichten und auszustellen oder einem Händler zu übergeben" (BFH-Urteile vom 26. November 1994 - VIII R 61-62/73 a.a.O. und vom 08. Februar 1972 - VIII R 9/67, BStBl II 1972, 528 und vom 26. Januar 1987 - IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24; a.A. Beck'scher Kommentar. § 247 Anm. 361).
  • BFH, 13.01.1972 - V R 47/71

    Buy-back-Fahrzeuge - Vermietung an Selbstfahrer - Anlagevermögen -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95
    Die Rechtsprechung unterscheidet in diesem Fall - auch für das Handelsrecht - die Funktionen des Gebrauchs für Gegenstände des Anlagevermögens und des Verbrauchs für Gegenstände des Umlaufvermögens (BFH-Urteile vom 26. November 1974 - VIII R 61-62/73, BStBl II 1975, 352 und vom 13. Januar 1972 - V R 47/71, BStBl II 1972, 744 ).
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