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   FG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 K 212/05   

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https://dejure.org/2008,22287
FG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 K 212/05 (https://dejure.org/2008,22287)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.2008 - 2 K 212/05 (https://dejure.org/2008,22287)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 2008 - 2 K 212/05 (https://dejure.org/2008,22287)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erstattung von Avalgebühren für Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Erstattung von Avalgebühren für Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung von für eine Sicherheitsleistung zur Abwendung der Vollziehung von Steuerbescheiden aufgebrachter Kosten (Avalgebühren); Kosten für die Beschaffung der Sicherheit als mittelbare Folge des die Sicherheitsleistung anordnenden Verwaltungsakts; Durchführung eines ...

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Aussetzung der Vollziehung und Avalgebühren

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1267
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03

    Erstattungsfähigkeit einer Avalprovision im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 K 212/05
    Die Klägerin verweist weiter auf den Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 24. Januar 2007 3 K 7/03, EFG 2007, 783.

    Auf die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob Avalgebühren zu den nach § 139 Abs. 1 FGO erstattungsfähigen Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens gehören (vgl. hierzu FG Baden-Württemberg Beschluss vom 24. Januar 2007 3 KO 7/03, EFG 2007, 783), braucht daher nicht näher eingegangen werden.

  • FG Hamburg, 27.03.2007 - 4 K 195/06

    Bei Aussetzung der Vollziehung kein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 K 212/05
    Auch außerhalb der Abgabenordnung ist - abgesehen von dem in einem finanzgerichtlichen Verfahren nicht zu überprüfenden Schadensersatzanspruch im Rahmen der Amtshaftung nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch, Art. 34 Grundgesetz - eine Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Erstattungsanspruch nicht ersichtlich (vgl. hierzu FG Hamburg-Urteil vom 27. März 2007 4 K 195/06, veröffentlicht in [...]).
  • BFH, 10.02.1982 - II R 20/78
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 K 212/05
    Jedenfalls dann, wenn - wie im Streitfall - die Vollziehung nicht gegen eine bestimmte Art der Sicherheit ausgesetzt wird (BFH-Urteil vom 20. Februar 1982 II R 20/78, veröffentlicht in [...]).
  • BFH, 08.06.1982 - VIII R 68/79

    Bürgschaftskosten - Vollstreckungsaufschub - Vollziehungsaussetzungsverfahren -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 K 212/05
    Da die Klägerin gegen die Anordnung der Sicherheitsleistung in der Aussetzungsverfügung kein gerichtliches Verfahren angestrengt hat, in dem ein Anspruch auf Erstattung der Avalgebühren hätte geltend gemacht werden können (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 08. Juni 1982 VIII R 68/79, BFHE 136, 65; BStBl II 1982, 602), ist ein Rechtsschutzinteresse als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Durchführung des vorliegenden Verfahrens gegeben.
  • BFH, 30.11.2000 - V B 187/00

    Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 K 212/05
    Mit Schreiben vom 04. Dezember 2001 beantragte die Klägerin unter Verweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 30. November 2000 V B 87/00, BFH/NV 2001, 657 die Umsätze aus Geldspielautomaten sowie die damit zusammenhängenden Vorsteuerbeträge als steuerfrei bzw. nicht abzugsfähig zu behandeln und beantragte Aussetzung der Vollziehung.
  • BFH, 24.08.2000 - V B 87/00

    Ermäßigter Steuersatz für Bibliothekssoftware?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 K 212/05
    Mit Schreiben vom 04. Dezember 2001 beantragte die Klägerin unter Verweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 30. November 2000 V B 87/00, BFH/NV 2001, 657 die Umsätze aus Geldspielautomaten sowie die damit zusammenhängenden Vorsteuerbeträge als steuerfrei bzw. nicht abzugsfähig zu behandeln und beantragte Aussetzung der Vollziehung.
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