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   FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15   

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https://dejure.org/2016,55092
FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15 (https://dejure.org/2016,55092)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.2016 - 2 K 2338/15 (https://dejure.org/2016,55092)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 2016 - 2 K 2338/15 (https://dejure.org/2016,55092)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufwendungen für 'Epilepsiehund' können bei Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrags nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden - Keine Berücksichtigung der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Unterbringung eines Epilepsie- bzw. Anfallswarnhundes in einer Tierherberge; Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel durch die Verordnung eines Arztes

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 33 EStG 2009, § 33b Abs 1 EStG 2009, § 35a Abs 5 S 1 EStG 2009, § 64 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStDV 2000, § 33 Abs 1 SGB 5
    Zum Verhältnis von § 33 EStG, § 33b EStG und § 35a EStG im Zusammenhang mit Aufwendungen für einen Epilepsie- bzw. Anfallswarnhund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Unterbringung eines Epilepsie- bzw. Anfallswarnhundes in einer Tierherberge; Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel durch die Verordnung eines Arztes

  • rechtsportal.de

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Unterbringung eines Epilepsie- bzw. Anfallswarnhundes in einer Tierherberge; Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel durch die Verordnung eines Arztes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haushaltsnahe Dienstleistungen - Berücksichtigung der Aufwendungen für die Unterbringung eines Epilepsie- bzw. Anfallswarnhundes in einer Tierherberge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Epilepsie- bzw. Anfallswarnhund

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der Behindertenpauschbetrag schließt die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen "Epilepsiehund" als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung aus

  • fg-baden-wuerttemberg.de PDF (Pressemitteilung)

    Der Behindertenpauschbetrag schließt die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen "Epilepsiehund" als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung aus.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für "Epilepsiehund" können bei Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrags nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden - Berücksichtigung der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls ausgeschlossen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15
    Dazu gehören hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, BStBl II 2014, 880, m. w. N.).

    Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind solche, die üblicherweise zur Versorgung der dort lebenden Familie in einem Privathaushalt erbracht werden (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist der Begriff "im Haushalt" räumlich-funktional auszulegen (BFH-Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12, a. a. O. und VI R 56/12, BStBl II 2014, 882).

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 13/15

    Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15
    Zur Begründung machte er geltend, dass die Entscheidung des FA im Widerspruch zum Urteil des FG Düsseldorf vom 4. Februar 2015 15 K 1779/14 E (EFG 2015, 650) stehe (vgl. nachfolgend das BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 13/15, BStBl II 2016, 47).

    Auch die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres sind haushaltsnahe Dienstleistungen, denn Tätigkeiten wie das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres oder im Zusammenhang mit dem Tier erforderliche Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig an und werden typischerweise durch den Steuerpflichtigen selbst oder andere Haushaltsangehörige erledigt (BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 13/15, BStBl II 2016, 47).

  • BFH, 13.07.2011 - VI B 20/11

    Abzug behinderungsbedingter Aufwendungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15
    Der Steuerpflichtige habe ein Wahlrecht, seine behinderungsbedingten Aufwendungen nach § 33 EStG abzuziehen oder den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG geltend zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2011 VI B 20/11, BFH/NV 2011, 1863).

    Der Ansatz des Pauschbetrages bedeutet eine Erleichterung für den Steuerpflichtigen, der die entsprechenden Aufwendungen nicht nachzuweisen braucht (BFH-Beschluss vom 13. Juli 2011 VI B 20/11, juris).

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 18/14

    Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15
    Dort tritt insbesondere keinerlei Leistungserfolg ein (vgl. BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 18/14, BStBl 2016, 272).
  • BFH, 30.07.2013 - VI B 31/13

    Zulassung der Revision im FG-Urteil - Treu und Glauben - Barzahlung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15
    So hat der BFH in ständiger Rechtsprechung zu Barzahlungen, die zur Begleichung der Handwerkerrechnungen erfolgt sind, ausgeführt, dass die formellen Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG ohne Einbindung eines Kreditinstituts und damit ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs nicht erfüllt sind (BFH-Urteile vom 30. Juli 2013 VI B 31/13, BFH/NV 2013, 1786; vom 5. März 2009 VI R 43/08, BFH/NV 2009, 1113; vom 20. November 2008 VI R 14/08, BStBl II 2009, 307; vom 20. November 2008 VI R 22/08, BFH/NV 2009, 736).
  • BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist der Begriff "im Haushalt" räumlich-funktional auszulegen (BFH-Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12, a. a. O. und VI R 56/12, BStBl II 2014, 882).
  • BFH, 20.11.2008 - VI R 14/08

    Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Barzahlung der Rechnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15
    So hat der BFH in ständiger Rechtsprechung zu Barzahlungen, die zur Begleichung der Handwerkerrechnungen erfolgt sind, ausgeführt, dass die formellen Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG ohne Einbindung eines Kreditinstituts und damit ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs nicht erfüllt sind (BFH-Urteile vom 30. Juli 2013 VI B 31/13, BFH/NV 2013, 1786; vom 5. März 2009 VI R 43/08, BFH/NV 2009, 1113; vom 20. November 2008 VI R 14/08, BStBl II 2009, 307; vom 20. November 2008 VI R 22/08, BFH/NV 2009, 736).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 43/08

    Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15
    So hat der BFH in ständiger Rechtsprechung zu Barzahlungen, die zur Begleichung der Handwerkerrechnungen erfolgt sind, ausgeführt, dass die formellen Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG ohne Einbindung eines Kreditinstituts und damit ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs nicht erfüllt sind (BFH-Urteile vom 30. Juli 2013 VI B 31/13, BFH/NV 2013, 1786; vom 5. März 2009 VI R 43/08, BFH/NV 2009, 1113; vom 20. November 2008 VI R 14/08, BStBl II 2009, 307; vom 20. November 2008 VI R 22/08, BFH/NV 2009, 736).
  • BFH, 20.11.2008 - VI R 22/08

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Barzahlung der Rechnung für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15
    So hat der BFH in ständiger Rechtsprechung zu Barzahlungen, die zur Begleichung der Handwerkerrechnungen erfolgt sind, ausgeführt, dass die formellen Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG ohne Einbindung eines Kreditinstituts und damit ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs nicht erfüllt sind (BFH-Urteile vom 30. Juli 2013 VI B 31/13, BFH/NV 2013, 1786; vom 5. März 2009 VI R 43/08, BFH/NV 2009, 1113; vom 20. November 2008 VI R 14/08, BStBl II 2009, 307; vom 20. November 2008 VI R 22/08, BFH/NV 2009, 736).
  • SG Bremen, 24.05.2016 - S 4 KR 153/15
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15
    Speziell auf die Bedürfnisse eines Kranken oder Behinderten ausgebildete Assistenzhunde sind Hilfsmittel im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB V, die - entgegen der Auffassung des FA - keinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens darstellen (SG Bremen, Urteil vom 24. Mai 2016 S 4 KR 153/15, juris).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 20/12

    Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenwohnstift als außergewöhnliche

  • VG Münster, 29.08.2013 - 5 K 1319/12

    Beamter; Beihilfe; Diabetes Mellitus; Diabetikerwarnhund; ärtzliche Verordnung;

  • BFH, 04.11.2004 - III R 38/02

    Kein Pauschbetrag für behinderte Menschen neben als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 14.04.2015 - VI R 89/13

    Aufwendungen für Arzneimittel bei Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung

  • FG Düsseldorf, 04.02.2015 - 15 K 1779/14

    Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem Blindenführhund

  • BFH, 02.09.2015 - VI R 33/13

    Außergewöhnliche Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare

  • BFH, 05.06.2014 - VI R 12/12

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des

  • VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18

    Beihilfefähigkeit eines PTBS-Assistenzhundes

    Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass sie diese Kosten zumindest als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend machen kann (vgl. allgemein zur Einstufung anderweitig nicht gedeckter Krankheitskosten bei Vorliegen einer ausdrücklichen medizinischen Indikation Mellinghoff, in: Kirchhof/Seer, EStG, Kommentar, 19. Aufl. 2020, § 33 EStG m.w.N. zur Rspr. des BFH; vgl. allerdings zum Verhältnis zwischen § 33, § 33b und § 35a EStG im Zusammenhang mit Aufwendungen für einen Epilepsie- bzw. Anfallswarnhund FG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2016 - 2 K 2338/15 -, juris), sofern die entsprechenden Einkommensteuerjahre noch nicht bestandskräftig abgeschlossen oder die in der Abgabenordnung vorgesehenen Voraussetzungen für die - nachträgliche - Änderung von Steuerbescheiden vorliegen.
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