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   FG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 9 K 242/12   

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https://dejure.org/2013,4562
FG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 9 K 242/12 (https://dejure.org/2013,4562)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.2013 - 9 K 242/12 (https://dejure.org/2013,4562)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 9 K 242/12 (https://dejure.org/2013,4562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Die Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen zu privaten Risikolebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Kapitallebensversicherungen ist verfassungsrechtlich nicht geboten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Risikolebensversicherung, Unfallversicherung und für verschiedene Kapitallebensversicherungen i.R.d. subjektiven Nettoprinzips

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 1 Nr 2 EStG 2002 vom 16.07.2009, § 10 Abs 1 Nr 3 EStG 2002 vom 16.07.2009, § 10 Abs 1 Nr 3a EStG 2009, § 10 Abs 4 S 4 EStG 2009, § 10 Abs 1 Nr 3 EStG 2009
    Die Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen zu privaten Risikolebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Kapitallebensversicherungen ist verfassungsrechtlich nicht geboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine steuerliche Abzugsfähigkeit von privater Risikolebensversicherung, Unfallversicherung und Kapitallebensversicherung Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 4 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine steuerliche Abzugsfähigkeit von privater Risikolebensversicherung, Unfallversicherung und Kapitallebensversicherung - Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • heise.de (Pressebericht, 14.06.2013)

    Versicherungen sind nicht "lebensnotwendig"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Steuerabzug: Versicherungsbeiträge nicht lebensnotwendig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsbeiträge sind nicht lebensnotwendig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 4 EStG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beiträge zur Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie zur Unfallversicherung gehören nicht zu den notwendigen Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Kapital- und Risikolebensversicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsbeiträge nicht lebensnotwendig - Zum Abschluss einer Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie Unfallversicherung besteht keine gesetzliche Verpflichtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 925
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 9 K 242/12
    Die abgedeckten Risiken Alter, Invalidität und Tod werden typischerweise von den klassischen Altersvorsorgesystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der Beamtenversorgung abgedeckt (ebenso BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BVerfGE 120, 169 unter B.I.1.d der Entscheidungsgründe).

    Private Kapitallebensversicherungen haben daher Kapitalanlagecharakter (BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BVerfGE 120, 169 unter B.I.1.d der Entscheidungsgründe).

    Auch das Bundesverfassungsgericht ist davon ausgegangen, dass die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur privaten Unfallversicherung nicht von Verfassungs wegen geboten sei (BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BVerfGE 120, 169 am Ende der Entscheidungsgründe).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 9 K 242/12
    Der Gesetzgeber habe die Beträge steuerlich zum Abzug zuzulassen, die dem Umfang nach erforderlich sind, um dem Steuerpflichtigen und seiner Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung zu gewährleisten (Aktenzeichen 2 BvL 1/06, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 120, 125).

    Was der Staat dem Einzelnen voraussetzungslos aus allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen hat, das darf er ihm nicht durch Besteuerung seines Einkommens entziehen (BVerfG-Urteil vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06, BVerGE 120, 125 unter D.I.1 der Entscheidungsgründe).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 9 K 242/12
    Für die verfassungsrechtlich gebotene Besteuerung nach finanzieller Leistungsfähigkeit kommt es nicht nur auf die Unterscheidung zwischen beruflichem oder privatem Veranlassungsgrund für Aufwendungen an, sondern auch auf die Unterscheidung zwischen freier oder beliebiger Einkommensverwendung und zwangsläufigem, pflichtbestimmtem Aufwand (BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210 unter C.I.3 der Entscheidungsgründe).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 9 K 242/12
    Der Steuerpflichtige kann nicht darauf vertrauen, dass eine bestehende günstige steuerliche Behandlung für die Zukunft unverändert fortbesteht (BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02 u.a., BVerfGE 127, 1 unter C.I.1.c der Entscheidungsgründe).
  • FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 144/11

    Einkommensteuerrecht: Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 9 K 242/12
    Sie gehören ebensowenig zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 21. September 2012 3 K 144/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 26 unter II.3 der Entscheidungsgründe; andere Auffassung: Schulemann, Olaf (2009): Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, http://hdl.handle.net/10419/45387).
  • BFH, 09.09.2015 - X R 5/13

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des beschränkten Abzugs der sonstigen

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 31. Januar 2013  9 K 242/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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