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   FG Berlin, 02.03.2004 - 7 K 7225/01   

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https://dejure.org/2004,12964
FG Berlin, 02.03.2004 - 7 K 7225/01 (https://dejure.org/2004,12964)
FG Berlin, Entscheidung vom 02.03.2004 - 7 K 7225/01 (https://dejure.org/2004,12964)
FG Berlin, Entscheidung vom 02. März 2004 - 7 K 7225/01 (https://dejure.org/2004,12964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung des Vorsteuerabzugs für einen Unternehmer; Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei mangelhafter Aufklärung des Sachverhalts wegen fehlender Unterlagen; Aufbewahrungspflichten als materielle Besteuerungsvoraussetzungen; Aufteilung von ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel mit § 15 Abs. 4 UStG vereinbarVorsteuerabzug bei geplanten Umsätzen mit Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1554
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 30.06.2005 - V B 72/04

    Darlegung der Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO in der Beschwerdebegründung

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1554 abgedruckt.
  • OLG Rostock, 10.07.2006 - 3 U 183/05

    Ersatzansprüche des Vermieters bei fehlender Vorsteuerabzugsmöglichkeit des

    Unabhängig davon, wann die erstmalige Verwendung i.S.d. § 15 a UStG den dort geregelten Berichtigungszeitraum in Gang gesetzt hat, konnte das Finanzamt nur diesen noch nicht bestandskräftigen Bescheid ändern, weil eine fehlerhafte Beurteilung der Rechtslage, auch wenn sie sich erst später ergibt, für das Feststellungsjahr nur im Wege der Berichtigung geltend gemacht werden kann, wenn der Vorsteuererstattungsbescheid bereits bestandskräftig ist (BFH Urt. vom 24.02.2000 - V R 33/97 - BFH/NV 2000, 1144; BFH Urt. vom 08.01.1998 - V R 5/97 , V R 6/97 - BFH/NV 1998, 890; BFH Urt. vom 13.11.1997 - V R 140/93 - BFHE 184, 130 = BStBl II 1998, 36; FG Berlin Urt. vom 02.03.2004 - 7 K 7225/01 - EFG 2004, 1454).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 7 K 7150/08

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG auch bei unrichtiger Zuordnung

    Sie gilt auch dann, wenn der Rechtsanwendungsfehler darauf beruht, dass die Finanzbehörde von falschen sachlichen Voraussetzungen ausging (vgl. BFH, Urteil vom 07.07.2005 V R 32/04, BFHE 211, 74, BStBl II 2005, 907 und das Urteil der Vorinstanz, Finanzgericht Berlin, Urteil vom 02.03.2003 7 K 7225/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1554).
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