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   FG Berlin, 08.05.1991 - VI 552/89   

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FG Berlin, 08.05.1991 - VI 552/89 (https://dejure.org/1991,7399)
FG Berlin, Entscheidung vom 08.05.1991 - VI 552/89 (https://dejure.org/1991,7399)
FG Berlin, Entscheidung vom 08. Mai 1991 - VI 552/89 (https://dejure.org/1991,7399)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1991, 555
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92

    Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Berlin vom 8. Mai 1991 VI 552/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 555) liege hierin eine Verletzung des Grundsatzes, daß die ehrenamtlichen Richter aus der Bevölkerung des gesamten Gerichtsbezirks vorzuschlagen und zu wählen seien.

    Es hält die Wahl der ehrenamtlichen Richter für wirksam und verweist zur Begründung auf die Entscheidung des FG Berlin in EFG 1991, 555.

    Das ist bei einem Anteil der Einwohner Ostberlins von mehr als einem Drittel der Gesamtbevölkerung Berlins (vgl. FG Berlin in EFG 1991, 555, 556) an sich der Fall.

    Der Senat teilt deshalb die Auffassung des FG Berlin in EFG 1991, 555, daß die Besetzung der Senate dieses Gerichts zumindest für das erste Jahr der am 1. Januar 1991 beginnenden Amtsperiode nicht beanstandet werden kann.

  • BFH, 10.11.1992 - VII R 51/91

    Statthaftigkeit einer Revision ohne Zulassung bei Vorliegen von Verfahrensmängeln

    Es lasse sich nicht ausschließen, daß der vorliegende faktische Ausschluß der Bevölkerung eines Großteils des Gerichtsbezirks das Ergebnis der Rechtsprechung im vorliegenden Einzelfall unmittelbar beeinflußt habe (Vergleich: FG Berlin, Urteil vom 8. Mai 1991 VI 552/89, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 555).

    Da die Bevölkerung Ost-Berlins, die einen Anteil von mehr als einem Drittel der Gesamtbevölkerung Berlins ausmacht (vgl. dazu FG Berlin, EFG 1991, 555, 556), unbestritten nur insoweit bei der Wahl berücksichtigt worden ist, als die Anzahl der ehrenamtlichen Richter in Erwartung der Vergrößerung des Gerichts erhöht worden ist, liegt ein Verstoß gegen diesen Grundsatz vor.

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92

    Arbeitnehmerzuschuß zur Anschaffung eines Firmenwagens

    Das FG entschied vorab, daß es ordnungsgemäß besetzt sei, und verwies zur Begründung auf sein Urteil vom 8. Mai 1991 VI 552/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 555).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 14/92

    Unzulässigkeit der Revision wegen Nichtzulassung und nicht vorgebrachtem

    Der Kläger macht geltend, mit dem Urteil des FG Berlin vom 8. Mai 1991 VI 552/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 555) sei die Ordnungsmäßigkeit der Gerichtsbesetzung jedenfalls für eine Übergangszeit zu bejahen, um einen Stillstand der Rechtspflege zu vermeiden.
  • FG Berlin, 04.06.1992 - I 306/90
    Der Senat teilt zwar die Bedenken des VI. Senats gegen die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung des Gerichts (Finanzgericht Berlin, Urteil vom 8. Mai 1991 VI 552/89, Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1991, 555).
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