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   FG Berlin, 09.12.2004 - 3 K 3242/02   

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https://dejure.org/2004,17239
FG Berlin, 09.12.2004 - 3 K 3242/02 (https://dejure.org/2004,17239)
FG Berlin, Entscheidung vom 09.12.2004 - 3 K 3242/02 (https://dejure.org/2004,17239)
FG Berlin, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 3 K 3242/02 (https://dejure.org/2004,17239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO § 171 Abs. 10; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 3; ; VStG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nach Ablauf der Feststellungsfrist ergangener Feststellungsbescheid löst keine Ablaufhemmung für Folgebescheid aus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nach Ablauf der Feststellungsfrist ergangener Feststellungsbescheid löst keine Ablaufhemmung für Folgebescheid aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung oder Abänderung eines Steuerbescheides; Abhängigkeit eines Steuerbescheides von einem Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung für den Steuerbescheid; Auslösung der Ablaufhemmung für Folgebescheide durch einen nach Ablauf der Feststellungsfrist ergangenen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.08.1987 - II R 202/84

    Feststellungsbescheid - Frist - Steuerfestsetzung - Bindungswirkung -

    Auszug aus FG Berlin, 09.12.2004 - 3 K 3242/02
    Vor allem aber löst ein nach Ablauf der Feststellungsfrist ergangener Feststellungsbescheid für Folgebescheide, für die die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung bereits abgelaufen war, die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO nicht mehr aus (Tipke/Kruse, AO/FGO, § 171 AO Rnr. 88 m.w.N.; Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 12. August 1987 II R 202/84, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1988, 318).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 52/90

    Keine analoge Anwendung des § 174 AO im Fall einer doppelt fehlerhaften

    Auszug aus FG Berlin, 09.12.2004 - 3 K 3242/02
    Eine solche rückwirkende Sachverhaltsveränderung tatsächlicher oder rechtlicher Art ist aber Voraussetzung für die Anwendung von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (vgl. BFH, Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 52/90, BStBl II 1992, 126).
  • BFH, 11.05.1993 - IX R 27/90

    Nach Erlaß eines sog. negativen Feststellungsbescheides sind die betreffenden

    Auszug aus FG Berlin, 09.12.2004 - 3 K 3242/02
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH-, Urteil vom 11. Mai 1993 IX R 27/90, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 820 rechtfertige keine andere Beurteilung des Sachverhalts.
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