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   FG Berlin, 12.06.2006 - 9 K 9093/06   

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https://dejure.org/2006,7130
FG Berlin, 12.06.2006 - 9 K 9093/06 (https://dejure.org/2006,7130)
FG Berlin, Entscheidung vom 12.06.2006 - 9 K 9093/06 (https://dejure.org/2006,7130)
FG Berlin, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - 9 K 9093/06 (https://dejure.org/2006,7130)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreiheit von "Trinkgeldern" als anteilige Einnahmen eines Spielbank-Angestellten; Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Steuerfreiheit von "Trinkgeldern" als anteilige Einnahmen eines Spielbank-Angestellten; Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 51

  • RA Kotz

    Trinkgelder als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 51
    Einnahmen aus einem Spielbank-Tronc steuerfrei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einnahmen aus einem Spielbank-Tronc steuerfrei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Einnahmen eines Croupiers als steuerfreies Trinkgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 2374
  • EFG 2006, 1405
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.10.2003 - III R 32/01

    Trinkgelder bei Heilbehandlung keine außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Berlin, 12.06.2006 - 9 K 9093/06
    a.) Unter dem Begriff "Trinkgeld" ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH das einem Arbeitnehmer oder sonstigen Dienstleistenden anlässlich einer Dienstleistung über die hierfür zu beanspruchende Vergütung hinaus von Dritten freiwillig gewährte Entgelt zu verstehen (Urteil vom 30. Oktober 2003 III R 32/01, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFHE - 204, 108, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 270 unter Berufung auf Brockhaus, Die Enzyklopädie).
  • BFH, 18.08.2005 - VI B 40/05

    Steuerbefreiung für Trinkgelder gemäß § 3 Nr. 51 EStG für "Tronc-Einnahmen"?

    Auszug aus FG Berlin, 12.06.2006 - 9 K 9093/06
    die Aussetzung der Vollziehung in gleichgelagerten Fällen in Kenntnis dieser Meinungen seinerseits keinerlei Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 51 EStG n. F. hat erkennen lassen (vgl. dazu Beschlüsse vom 18. August 2005 VI B 40/05, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2005, 2190 und vom 10. November 2005 VI B 68/05, BFH/NV 2006, 530).
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus FG Berlin, 12.06.2006 - 9 K 9093/06
    Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht die sehr viel niedrigeren einkommensteuerfreien pauschalierten Aufwandsentschädigungen von Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes im Falle ihres Tätigwerdens in den Neuen Bundesländern i. S. von § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG a. F. für verfassungswidrig erachtet hat (Beschluss vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BStBl II 1999, 502) wird die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber mit der grenzenlosen Steuerfreistellung von Trinkgeldern (nur zugunsten von Arbeitnehmern) den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt hat, zumal mit der unbeschränkten Befreiung u. a. die steuerliche Belastung im Niedriglohnsektor gesenkt werden sollte (in diesem Sinne Kruse, Steuer und Wirtschaft - StuW - 2001, 366 ff., 371, besonders ausführlich unter eingehender Würdigung der Entstehungsgeschichte des § 3 Nr. 51 n. F. von Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG-Großkommentar, § 3 Nr. 51 Rdnrn. B 51/8 ff.; 36 ff.; vgl. auch Zumbansen/Kim, Be­t­rie­b­s-Berater - BB - 1999, 2454, jeweils m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Februar 1999 VI R 43/95, BStBl II 1999, 361).
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 8/06

    Zahlungen aus Spielbanktronc kein steuerfreies Trinkgeld

    Auszug aus FG Berlin, 12.06.2006 - 9 K 9093/06
    Bei den streitgegenständlichen Einnahmen des Klägers aus dem Spielbank-Tronc in Höhe von 18.219,43 EUR handelt es sich um Trinkgeld i. S. von § 3 Nr. 51 EStG 2004 mit der Folge, dass diese Einnahmen bei einfacher Gesetzesanwendung nicht einkommensteuerpflichtig sind (vgl. dazu bereits Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 15. Dezember 2005 5 K 1742/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 630, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 8/06).
  • BFH, 10.11.2005 - VI B 68/05

    Spielbankangestellte; Steuerfreiheit von Tronc-Einnahmen

    Auszug aus FG Berlin, 12.06.2006 - 9 K 9093/06
    die Aussetzung der Vollziehung in gleichgelagerten Fällen in Kenntnis dieser Meinungen seinerseits keinerlei Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 51 EStG n. F. hat erkennen lassen (vgl. dazu Beschlüsse vom 18. August 2005 VI B 40/05, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2005, 2190 und vom 10. November 2005 VI B 68/05, BFH/NV 2006, 530).
  • FG Brandenburg, 15.12.2005 - 5 K 1742/04

    Trinkgelder im Sinne des § 3 Nr. 51 EStG - Legaldefinition - Trinkgelder der im

    Auszug aus FG Berlin, 12.06.2006 - 9 K 9093/06
    Bei den streitgegenständlichen Einnahmen des Klägers aus dem Spielbank-Tronc in Höhe von 18.219,43 EUR handelt es sich um Trinkgeld i. S. von § 3 Nr. 51 EStG 2004 mit der Folge, dass diese Einnahmen bei einfacher Gesetzesanwendung nicht einkommensteuerpflichtig sind (vgl. dazu bereits Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 15. Dezember 2005 5 K 1742/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 630, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 8/06).
  • BFH, 19.02.1999 - VI R 43/95

    Freiwillige Trinkgelder als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Berlin, 12.06.2006 - 9 K 9093/06
    Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht die sehr viel niedrigeren einkommensteuerfreien pauschalierten Aufwandsentschädigungen von Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes im Falle ihres Tätigwerdens in den Neuen Bundesländern i. S. von § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG a. F. für verfassungswidrig erachtet hat (Beschluss vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BStBl II 1999, 502) wird die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber mit der grenzenlosen Steuerfreistellung von Trinkgeldern (nur zugunsten von Arbeitnehmern) den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt hat, zumal mit der unbeschränkten Befreiung u. a. die steuerliche Belastung im Niedriglohnsektor gesenkt werden sollte (in diesem Sinne Kruse, Steuer und Wirtschaft - StuW - 2001, 366 ff., 371, besonders ausführlich unter eingehender Würdigung der Entstehungsgeschichte des § 3 Nr. 51 n. F. von Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG-Großkommentar, § 3 Nr. 51 Rdnrn. B 51/8 ff.; 36 ff.; vgl. auch Zumbansen/Kim, Be­t­rie­b­s-Berater - BB - 1999, 2454, jeweils m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Februar 1999 VI R 43/95, BStBl II 1999, 361).
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 49/06

    Gelder aus dem Spielbanktronc sind keine steuerfreien Trinkgelder

    Das Finanzgericht (FG) entsprach mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1405 veröffentlichten Gründen dem Begehren der Kläger, die Troncgelder steuerfrei zu belassen.
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