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   FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03   

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FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03 (https://dejure.org/2006,11506)
FG Berlin, Entscheidung vom 14.06.2006 - 2 K 4129/03 (https://dejure.org/2006,11506)
FG Berlin, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 2 K 4129/03 (https://dejure.org/2006,11506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Vorsteuern aus sachlichen Billigkeitsgründen; Bedingungen für eine Haftung bei einer Kette von Nichtleistungen für die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer; Berücksichtigung des Grundsatzes der Neutralität der Umsatzsteuer; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Vorsteuern aus sachlichen Billigkeitsgründen; Bedingungen für eine Haftung bei einer Kette von Nichtleistungen für die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer; Berücksichtigung des Grundsatzes der Neutralität der Umsatzsteuer; ...

  • Judicialis

    AO § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163
    Kein Vorsteueranspruch im Billigkeitswege bei Empfang einer sog. Nichtleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Vorsteueranspruch im Billigkeitswege bei Empfang einer sog. Nichtleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1469
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2006 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken

    Auszug aus FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des EuGH und BFH und damit den Wertungen des Gesetzgebers, dass ein Vorsteuerabzug nur in Betracht kommt, soweit neben anderen Voraussetzungen die ausgewiesene Steuer aufgrund tatsächlich erbrachter Leistungen geschuldet wird (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 C-342/87 - Genius Holding, UR 1991, 83; BFH, Urteile vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695; vom 6. Mai 2004, V R 73/03, BFHE 205, 531, BStBl II 2004, 856; vgl. auch die Generalanwältin Sharpston, Schlussanträge vom 8. Juni 2006 C-35/05 - Reemtsma, Rz. 51, veröffentlicht im Internet unter www.curia.eu.int/de).

    Gleiches gilt im Ergebnis, soweit die Generalanwältin Sharpston die Gewährung von Vorsteuer für möglich gehalten hat, wenn ein Steuerpflichtiger ausländische Vorsteuer an einen ausländischen Leistungserbringer gezahlt hat, obwohl die Leistung im Ausland nicht der Umsatzsteuer unterlag und die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Rückforderungsanspruchs gegen den Leistenden aus tatsächlichen Gründen aussichtslos ist (Schlussanträge vom 8. Juni 2006 C-35/05 - Reemtsma, Rz. 87 ff., veröffentlicht im Internet unter www.curia.eu.int/de).

    Eine ungerechtfertigte Bereicherung des Steuerfiskus (vgl. Generalanwältin Sharpston, Schlussanträge vom 8. Juni 2006 C-35/05 - Reemtsma, Rz. 92, veröffentlicht im Internet unter www.curia.eu.int/de) liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die von der Steuerpflichtigen begehrte Vorsteuer nicht durch entsprechende Zahlungen des Rechnungsausstellers gedeckt ist.

  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

    Auszug aus FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03
    Im Übrigen ergebe sich auch aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -EuGH- vom 12. Januar 2006 C-354/03, C-355/03, C-484/03 - Optigen u. a. (Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2006, 157), dass unbeachtlich sei, wenn ein Umsatz vorausgehe, der mit Betrug behaftet sei.

    Das EuGH-Urteil in UR 2006, 157 betreffe eine andere Fallgestaltung.

    Aus dem EuGH-Urteil in UR 2006, 157 ergibt sich nichts Abweichendes.

  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03
    Danach kann auch ein Vorsteueranspruch aus Billigkeitsgründen zu gewähren sein, wenn der Gesetzeswortlaut die Entstehung eines Vorsteueranspruchs an Voraussetzungen knüpft, deren Erfüllung im Einzelfall vom leistungsempfangenden Unternehmer unter Beachtung der Wertungen des Gesetzgebers nicht verlangt werden kann (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 127, 71, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1979, 345).

    Ein Gutglaubensschutz des Rechnungsempfängers wird in ständiger Rechtsprechung des BFH abgelehnt (BFH, Urteile vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BStBl II 1979, 345; vom 1. Februar 2001 V R 6/00, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV-2001, 941 a. E.; Beschluss vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, BFH/NV 2002, 381).

  • BFH, 08.03.2001 - V R 61/97

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03
    Denn das vom EuGH entwickelte Konzept sieht vor, dass grundsätzlich jeder Beteiligte in einer solchen Kette von Nichtleistungen für die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG a. F. (heute: § 14 c Abs. 2 UStG) haftet, solange nicht auf der Ebene des Rechnungsempfängers die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt bzw. der in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht wurde (EuGH, Urteil vom 19. September 2000 C-454/98 - Schmeink & Cofreth/Strobel, UR 2000, 470; BFH, Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517; BStBl II 2004, 373; Beschluss vom 25. April 2002 V B 73/01, BFHE 198, 71, BStBl II 2004, 343).
  • BFH, 25.04.2002 - V B 73/01

    Billigkeitserlass bei unrichtigem Steuerausweis

    Auszug aus FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03
    Denn das vom EuGH entwickelte Konzept sieht vor, dass grundsätzlich jeder Beteiligte in einer solchen Kette von Nichtleistungen für die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG a. F. (heute: § 14 c Abs. 2 UStG) haftet, solange nicht auf der Ebene des Rechnungsempfängers die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt bzw. der in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht wurde (EuGH, Urteil vom 19. September 2000 C-454/98 - Schmeink & Cofreth/Strobel, UR 2000, 470; BFH, Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517; BStBl II 2004, 373; Beschluss vom 25. April 2002 V B 73/01, BFHE 198, 71, BStBl II 2004, 343).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03
    Denn das vom EuGH entwickelte Konzept sieht vor, dass grundsätzlich jeder Beteiligte in einer solchen Kette von Nichtleistungen für die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG a. F. (heute: § 14 c Abs. 2 UStG) haftet, solange nicht auf der Ebene des Rechnungsempfängers die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt bzw. der in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht wurde (EuGH, Urteil vom 19. September 2000 C-454/98 - Schmeink & Cofreth/Strobel, UR 2000, 470; BFH, Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517; BStBl II 2004, 373; Beschluss vom 25. April 2002 V B 73/01, BFHE 198, 71, BStBl II 2004, 343).
  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des EuGH und BFH und damit den Wertungen des Gesetzgebers, dass ein Vorsteuerabzug nur in Betracht kommt, soweit neben anderen Voraussetzungen die ausgewiesene Steuer aufgrund tatsächlich erbrachter Leistungen geschuldet wird (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 C-342/87 - Genius Holding, UR 1991, 83; BFH, Urteile vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695; vom 6. Mai 2004, V R 73/03, BFHE 205, 531, BStBl II 2004, 856; vgl. auch die Generalanwältin Sharpston, Schlussanträge vom 8. Juni 2006 C-35/05 - Reemtsma, Rz. 51, veröffentlicht im Internet unter www.curia.eu.int/de).
  • BFH, 01.02.2001 - V R 6/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Scheinfirmen - Beweisaufnahme - Zeuge -

    Auszug aus FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03
    Ein Gutglaubensschutz des Rechnungsempfängers wird in ständiger Rechtsprechung des BFH abgelehnt (BFH, Urteile vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BStBl II 1979, 345; vom 1. Februar 2001 V R 6/00, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV-2001, 941 a. E.; Beschluss vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, BFH/NV 2002, 381).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des EuGH und BFH und damit den Wertungen des Gesetzgebers, dass ein Vorsteuerabzug nur in Betracht kommt, soweit neben anderen Voraussetzungen die ausgewiesene Steuer aufgrund tatsächlich erbrachter Leistungen geschuldet wird (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 C-342/87 - Genius Holding, UR 1991, 83; BFH, Urteile vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695; vom 6. Mai 2004, V R 73/03, BFHE 205, 531, BStBl II 2004, 856; vgl. auch die Generalanwältin Sharpston, Schlussanträge vom 8. Juni 2006 C-35/05 - Reemtsma, Rz. 51, veröffentlicht im Internet unter www.curia.eu.int/de).
  • BFH, 06.05.2004 - V R 73/03

    Grundstücksvermietung im Ausland

    Auszug aus FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des EuGH und BFH und damit den Wertungen des Gesetzgebers, dass ein Vorsteuerabzug nur in Betracht kommt, soweit neben anderen Voraussetzungen die ausgewiesene Steuer aufgrund tatsächlich erbrachter Leistungen geschuldet wird (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 C-342/87 - Genius Holding, UR 1991, 83; BFH, Urteile vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695; vom 6. Mai 2004, V R 73/03, BFHE 205, 531, BStBl II 2004, 856; vgl. auch die Generalanwältin Sharpston, Schlussanträge vom 8. Juni 2006 C-35/05 - Reemtsma, Rz. 51, veröffentlicht im Internet unter www.curia.eu.int/de).
  • BFH, 19.05.1993 - V R 110/88

    Der Widerspruch gegen den gesonderten Steuerausweis in einer Gutschrift wirkt

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2007 - 2 K 2139/06

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Vorbezugskosten bei langer Bauphase

  • BFH, 29.10.1987 - V R 154/83

    1. Vorsteuerabzug aus Rechnungen nicht von Steuerpflicht der bezogenen Leistung

  • BFH, 30.10.2001 - V B 92/01

    Unternehmereigenschaft - Umsatzsteuer - Eintragung die Handwerksrolle - Mangelnde

  • EuGH, 12.01.2006 - C-484/03

    Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerlichen Karussellgeschäften

  • EuGH, 12.01.2006 - C-355/03

    Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerlichen Karussellgeschäften

  • BFH, 10.12.2008 - XI R 57/06

    Kein Vorsteuerabzug im Billigkeitswege aus Rechnungen für Scheinlieferungen

    Das FG wies die Klage ab (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1469).
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