Rechtsprechung
FG Berlin, 15.05.1997 - 4084/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,17365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.01.1989 - VII B 147/88
Maßgeblichkeit des Anstellungsverhältnisses für die Beurteilung einer wirksamen …
Auszug aus FG Berlin, 15.05.1997 - 4084/96
Der Bundesfinanzhof hat in Fällen, in denen Rechtsmittel "im Auftrag" des Prozeßbevollmächtigten eingelegt worden waren und eine schriftliche Vollmacht oder Untervollmacht trotz Aufforderung nicht vorgelegt worden war, die Kosten des Rechtsmittelverfahrens jeweils dem Unterzeichner der Rechtsmittelschrift - und nicht dem Prozeßbevollmächtigten - auferlegt (vgl. BFH, Beschluß vom 9. Januar 1989, VII B 147/88 , BFH/NV 1989, 594, 595). - BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
Auszug aus FG Berlin, 15.05.1997 - 4084/96
Als Bevollmächtigter im Sinne der §§ 80 Abs. 1 Satz 1, 122 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 gilt auch derjenige, der ohne Vollmacht gegenüber den Finanzbehörden wie ein Bevollmächtigter auftritt, wenn der von ihm durch sein Auftreten erzeugte Rechtschein der Bevollmächtigung dem Vertretenen zurechenbar ist (Bundesfinanzhof -;BFH-;, Urteil vom 25. September 1990 IX R 84/88 , Bundessteuerblatt -;BStBl-; 1991 II, 120, 123 m. w. N.).