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FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3078/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Grundstückswert für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger Reichsheimstätten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Grundstückswert für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger Reichsheimstätten
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3078/00
- BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 05.05.2004 - II R 45/01
Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück
Auszug aus FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3078/00
Sie trägt außerdem vor, der Bundesfinanzhof -BFH- (II R 45/01, 5. Mai 2004) habe in zutreffender Weise entschieden, dass § 148 BewG nicht unumstößliches Gesetz sei, sondern verfassungsgemäß auszulegen sei.Nur dann wäre es in verfassungskonformer Auslegung der einschlägigen Vorschriften zulässig, abweichend von der Regelung in § 148 Abs. 1 S. 2 BewG den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für das Erbbaurecht zuzulassen, wenn die Belastungsfolgen einer schematisierenden Bewertung eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG gegen das Übermaßverbot verstießen oder - anders ausgedrückt - die Folgen auch unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellungen durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt wären (vgl. BFH-Urteil vom 29. September 2004 II R 57/02, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 1041; BFH- Urteil vom 5. Mai 2004 II R 45/01, BStBl II 2004, 1036, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 204, 570).
Eine derartige Verletzung des Übermaßverbots hat der BFH angenommen, wenn der ermittelte Wert mehr als das Dreifache des gemeinen Wertes ausmacht (Urteil vom 5. Mai 2004, a.a.O.).
- BFH, 29.09.2004 - II R 57/02
Bewertung eines Erbbaurechts: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes und …
Auszug aus FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3078/00
Nur dann wäre es in verfassungskonformer Auslegung der einschlägigen Vorschriften zulässig, abweichend von der Regelung in § 148 Abs. 1 S. 2 BewG den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für das Erbbaurecht zuzulassen, wenn die Belastungsfolgen einer schematisierenden Bewertung eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG gegen das Übermaßverbot verstießen oder - anders ausgedrückt - die Folgen auch unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellungen durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt wären (vgl. BFH-Urteil vom 29. September 2004 II R 57/02, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 1041; BFH- Urteil vom 5. Mai 2004 II R 45/01, BStBl II 2004, 1036, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 204, 570). - BFH, 08.06.2005 - II R 8/03
Verfassungswidrigkeit des § 148 BewG
Auszug aus FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3078/00
Überbewertungen, die nicht so erheblich sind, dass sie gegen das Übermaßverbot verstoßen, sind hinzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03 (NV), Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 2170).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von …
Auszug aus FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3078/00
Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in seiner Grundsatzentscheidung vom 22. Juni 1995 (2 BvR 552/91) ausgeführt, dass für sog. "kleinere Vermögen" gemäß Art. 14 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes -GG- keine Erbschaftsteuer anfallen dürfe. - BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
Auszug aus FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3078/00
Dabei muss das Gericht nicht nur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der entscheidungserheblichen Norm haben, sondern von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein (BVerfG-Beschluss vom 7. April 1992 1 BvL 19/91, Sammlung der Entscheidungen des BVerfG -BVerfGE- 86, 52; Kammerbeschluss vom 9. Juli 2003 2 BvL 2/03, 2 BvL 4/03, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2003, 3264). - BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03
Zur Besoldung der beisitzenden Richter im Bereich der Zivilkammer am Landgericht
Auszug aus FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3078/00
Dabei muss das Gericht nicht nur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der entscheidungserheblichen Norm haben, sondern von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein (BVerfG-Beschluss vom 7. April 1992 1 BvL 19/91, Sammlung der Entscheidungen des BVerfG -BVerfGE- 86, 52; Kammerbeschluss vom 9. Juli 2003 2 BvL 2/03, 2 BvL 4/03, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2003, 3264).