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   FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3494/99   

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https://dejure.org/2006,17220
FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3494/99 (https://dejure.org/2006,17220)
FG Berlin, Entscheidung vom 16.05.2006 - 3 K 3494/99 (https://dejure.org/2006,17220)
FG Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 3 K 3494/99 (https://dejure.org/2006,17220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Grundstückswertes für ein aufgrund des Erbbau-Heimstättenvertrages vom 25. Oktober 1958 an einem Grundstück bestelltes Erbbaurecht; Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachweises eines niedrigeren gemeinen Wertes für ein Erbbaurecht; Voraussetzung für ...

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Grundstückswertes für ein aufgrund des Erbbau-Heimstättenvertrages vom 25. Oktober 1958 an einem Grundstück bestelltes Erbbaurecht; Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachweises eines niedrigeren gemeinen Wertes für ein Erbbaurecht; Voraussetzung für ...

  • Judicialis

    BewG § 145 Abs. 3; ; BewG § 146; ; BewG § 147; ; BewG § 148 Abs. 1 S. 2; ; BewG § 149

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Grundstückswerts für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger Reichsheimstätten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Grundstückswerts für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger Reichsheimstätten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1492
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.05.2004 - II R 45/01

    Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück

    Auszug aus FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3494/99
    Sie trägt außerdem vor,der Bundesfinanzhof -BFH-(II R 45/01, 5. Mai 2004) habe in zutreffender Weise entschieden, dass § 148 BewG nicht unumstößliches Gesetz sei, sondern verfassungsgemäß auszulegen sei.

    Nur dann wäre es in verfassungskonformer Auslegung der einschlägigen Vorschriften zulässig, abweichend von der Regelung in § 148 Abs. 1 S. 2 BewG den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für das Erbbaurecht zuzulassen, wenn die Belastungsfolgen einer schematisierenden Bewertung eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG gegen das Übermaßverbot verstießen oder -anders ausgedrückt -die Folgen auch unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellungen durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt wären (vgl. BFH-Urteil vom 29. September 2004 II R 57/02, Bundessteuerblatt -BStBl-II 2004, 1041; BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 II R 45/01, BStBl II 2004, 1036, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE-204, 570).

    Eine derartige Verletzung des Übermaßverbots hat der BFH angenommen, wenn der ermittelte Wert mehr als das Dreifache des gemeinen Wertes ausmacht (Urteil vom 5. Mai 2004, a.a.O.).

  • BFH, 29.09.2004 - II R 57/02

    Bewertung eines Erbbaurechts: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes und

    Auszug aus FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3494/99
    Nur dann wäre es in verfassungskonformer Auslegung der einschlägigen Vorschriften zulässig, abweichend von der Regelung in § 148 Abs. 1 S. 2 BewG den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für das Erbbaurecht zuzulassen, wenn die Belastungsfolgen einer schematisierenden Bewertung eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG gegen das Übermaßverbot verstießen oder -anders ausgedrückt -die Folgen auch unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellungen durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt wären (vgl. BFH-Urteil vom 29. September 2004 II R 57/02, Bundessteuerblatt -BStBl-II 2004, 1041; BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 II R 45/01, BStBl II 2004, 1036, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE-204, 570).
  • BFH, 08.06.2005 - II R 8/03

    Verfassungswidrigkeit des § 148 BewG

    Auszug aus FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3494/99
    Überbewertungen, die nicht so erheblich sind, dass sie gegen das Übermaßverbot verstoßen, sind hinzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03 (NV), Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV-2005, 2170).
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