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   FG Berlin, 21.12.2001 - 8 B 8408/01   

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https://dejure.org/2001,1909
FG Berlin, 21.12.2001 - 8 B 8408/01 (https://dejure.org/2001,1909)
FG Berlin, Entscheidung vom 21.12.2001 - 8 B 8408/01 (https://dejure.org/2001,1909)
FG Berlin, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 8 B 8408/01 (https://dejure.org/2001,1909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermietung von Baukränen als anspruchsbegründende Bauleistung für eine Freistellungsbescheinigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauabzugssteuer; Anspruch auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung; einstweiliges Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 48b Abs. 1; EStG § 48 Abs. 1 Satz 2
    Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Bauabzugsteuer - Freistellungsbescheinigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauabzugssteuer: Darf eine Freistellungsbescheinigung versagt werden? (IBR 2002, 118)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1143
  • NZBau 2002, 228
  • NZM 2002, 188
  • EFG 2002, 330
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • FG Sachsen, 02.07.2002 - 6 V 844/02

    Befristete Erteilung einer Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugsteuer im

    Die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung könne nur dann versagt werden, wenn das Verhalten des Steuerpflichtigen den Schluss zulasse, dass er nicht gewillt sei, die Steuergesetze einzuhalten (vgl. Beschluss des Finanzgerichts -FG-Berlin vom 21.Dezember 2001 8 B 8408/01, EFG 2002, 330).

    für einen begrenzten Zeitraum eine endgültige Bescheinigung zu erteilen (vgl. FG Berlin, Beschluss vom 21.Dezember 2001, a.a.O.).

    zu erteilende endgültige Bescheinigung auf eine Dauer von neun Monaten zu beschränken (vgl. auch FG Berlin, Beschluss vom 21.Dezember 2001, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 22.08.2002 - 14 K 1418/02

    Bauabzugssteuer; Freistellungsbescheinigung; Gefährdung des Steueranspruchs;

    Soweit der Kläger ausführe, die Versagung der Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG käme dem Entzug der Gewerbeerlaubnis gleich, beziehe er sich offensichtlich auf den Beschluss des Finanzgerichts Berlin vom 21.12.2001 (8 B 8408/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 330).

    Auch unter Zugrundelegung des seitens des FG Berlin (Beschluss vom 21. Dezember 2001, 8 B 8408/01, EFG 2002, 330, 331) aufgestellten Maßstabes für die Versagung der Freistellungsbescheinigung ergäbe sich keine andere Beurteilung des vorliegenden Falles.

  • FG Hamburg, 15.09.2003 - II 293/03

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

    In diesem Zusammenhang verweist der Antragsteller auf einen Beschluss des Finanzgerichts Berlin vom 21. Dezember 2001, Aktz. 8 B 8408/01.

    Auch das Finanzgericht Berlin stellt auf subjektive Elemente ab, indem es prüft, ob das Verhalten des Steuerpflichtigen den Schluss rechtfertigt, dass er nicht gewillt ist, die Steuergesetze einzuhalten (Finanzgericht Berlin, Beschluss vom 21.12.2001, 8 B 8408/01, EFG 2002, 330 ).

  • FG Hamburg, 06.03.2003 - II 47/03

    Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG

    Auch das Finanzgericht Berlin stellt auf subjektive Elemente ab, indem es prüft, ob das Verhalten des Steuerpflichtigen den Schluss rechtfertigt, dass er nicht gewillt ist, die Steuergesetze einzuhalten (Finanzgericht Berlin, Beschluss vom 21.122001 8 B 8408/01, EFG 2002, 330 ).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 10 V 1007/02

    Steuerabzug bei Bauleistungen; Freistellungsbescheinigung; Inländischer Anbieter;

    Die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen und unregelmäßige Steuerzahlungen seien, wie das Finanzgericht Berlin (Beschluss vom 21. Dezember 2001 8 B 8408/01) entschieden habe, keine Kriterien für die Erteilung oder Versagung der Freistellungsbescheinigung.
  • FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3553/06

    Pflicht zur Erteilung einer Steuernummer sowie zur Ausstellung einer

    Es reicht das berechtigte Interesse des Klägers aus, aufgrund der Freistellungsbescheinigung am Baumarkt tätig werden zu wollen (so auch FG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001, 8 B 8408/01, EFG 2002, 330).
  • FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 6 V 55/02

    Freistellungsbescheinigung für Bauabzugssteuer

    Das Finanzgericht Berlin hat sich in seinem Beschluss vom 1. Dezember 2001, EFG 2002, 330, ohne nähere Ausführungen der in der Gesetzesbegründung und im BMF-Schreiben zu Ausdruck kommenden Auslegung des Gesetzes angeschlossen.
  • FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3554/06

    Verfahren: - Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer bei Vorliegen

    Es reicht das berechtigte Interesse des Klägers aus, aufgrund der Freistellungsbescheinigung am Baumarkt tätig werden zu wollen (so auch FG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001, 8 B 8408/01 , EFG 2002, 330).
  • FG Niedersachsen, 29.07.2002 - 10 V 118/02

    Anforderungen an Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes

    Insoweit werde auch auf die hierzu ergangene Rechtsprechung der Finanzgerichts Berlin vom 21.12.1001 (8 B 8408/01, EFG 2002, 330) und des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.03.2002 (10 V 1007/AE(E), EFG 2002, 688) verwiesen.
  • FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 18 V 1183/02

    Freistellungsbescheinigung; Bauabzugssteuer; Steuerrückstände; Gefährdung des

    Wie die Rechtsprechung der Finanzgerichte zeige (FG Berlin Beschluss vom 21. Dezember 2001 8 B 8408/01; FG Niedersachsen Beschluss vom 18. April 2002 6 V 55/02), könne die Freistellungsbescheinigung nicht wegen bestehender Steuerrückstände verweigert werden.
  • FG Hessen, 22.03.2002 - 2 V 548/02

    Einstweilige Anordnung; Freistellungsbescheinigung; Steuerschulden;

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