Rechtsprechung
FG Berlin, 24.07.2006 - 9 K 9052/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuermindernde Berücksichtigung von Ansparabschreibungen; Verpflichtung zum Beleg der betrieblichen Veranlassung für geltend gemachte Betriebsausgaben; Dokumentation einer Ansparabschreibung durch Einreichung ...
- Wolters Kluwer
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuermindernde Berücksichtigung von Ansparabschreibungen; Verpflichtung zum Beleg der betrieblichen Veranlassung für geltend gemachte Betriebsausgaben; Dokumentation einer Ansparabschreibung durch Einreichung ...
- Judicialis
EStG § 7g Abs. 3 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g
Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 24.07.2006 - 9 K 9052/03
- BFH, 07.11.2007 - X R 16/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04
Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach § …
Auszug aus FG Berlin, 24.07.2006 - 9 K 9052/03
Die Ansparabschreibung hätte deshalb durch Einreichung korrigierter Einnahme-Überschussrechungen für die Jahre 2000 und 2001 dokumentiert werden müssen, was im Streitfall unterblieben ist (vgl. dazuUrteile vom 6. März 2003 IV R 23/01, BStBl II 2004, 187 ff.,190 undvom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl II 2006, 462). - BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage
Auszug aus FG Berlin, 24.07.2006 - 9 K 9052/03
Die Ansparabschreibung hätte deshalb durch Einreichung korrigierter Einnahme-Überschussrechungen für die Jahre 2000 und 2001 dokumentiert werden müssen, was im Streitfall unterblieben ist (vgl. dazuUrteile vom 6. März 2003 IV R 23/01, BStBl II 2004, 187 ff.,190 undvom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl II 2006, 462).