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   FG Berlin, 24.07.2006 - 9 K 9052/03   

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https://dejure.org/2006,18708
FG Berlin, 24.07.2006 - 9 K 9052/03 (https://dejure.org/2006,18708)
FG Berlin, Entscheidung vom 24.07.2006 - 9 K 9052/03 (https://dejure.org/2006,18708)
FG Berlin, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - 9 K 9052/03 (https://dejure.org/2006,18708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuermindernde Berücksichtigung von Ansparabschreibungen; Verpflichtung zum Beleg der betrieblichen Veranlassung für geltend gemachte Betriebsausgaben; Dokumentation einer Ansparabschreibung durch Einreichung ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuermindernde Berücksichtigung von Ansparabschreibungen; Verpflichtung zum Beleg der betrieblichen Veranlassung für geltend gemachte Betriebsausgaben; Dokumentation einer Ansparabschreibung durch Einreichung ...

  • Judicialis

    EStG § 7g Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g
    Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04

    Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach §

    Auszug aus FG Berlin, 24.07.2006 - 9 K 9052/03
    Die Ansparabschreibung hätte deshalb durch Einreichung korrigierter Einnahme-Überschussrechungen für die Jahre 2000 und 2001 dokumentiert werden müssen, was im Streitfall unterblieben ist (vgl. dazuUrteile vom 6. März 2003 IV R 23/01, BStBl II 2004, 187 ff.,190 undvom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl II 2006, 462).
  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG Berlin, 24.07.2006 - 9 K 9052/03
    Die Ansparabschreibung hätte deshalb durch Einreichung korrigierter Einnahme-Überschussrechungen für die Jahre 2000 und 2001 dokumentiert werden müssen, was im Streitfall unterblieben ist (vgl. dazuUrteile vom 6. März 2003 IV R 23/01, BStBl II 2004, 187 ff.,190 undvom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl II 2006, 462).
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