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   FG Berlin, 27.10.2004 - 2 K 2228/02   

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https://dejure.org/2004,12792
FG Berlin, 27.10.2004 - 2 K 2228/02 (https://dejure.org/2004,12792)
FG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2004 - 2 K 2228/02 (https://dejure.org/2004,12792)
FG Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 2 K 2228/02 (https://dejure.org/2004,12792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung einer Toilette als Geschäftsgrundstück; Automatische Toilettenanlage als Gebäude; Gebäudeeigenschaft bei funktionsfertig errichteter, zweckgemäßer Gesamtkonstruktion

  • Judicialis

    BewG § 129 Abs. 1; ; BewG/DDR § 10; ; BewG/DDR § 11 Abs. 1; ; BewG/DDR § 11 Abs. 2; ; BewG/DDR § 11 Abs. 3 Satz 2; ; BewG/DDR § 50; ; BewG/DDR § 51; ; BewG/DDR § 52; ; BewG/DDR § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gebäudeeigenschaft einer öffentlichen Toilette

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 581
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.06.1969 - III 17/65

    Abgrenzung zwischen wie Grundvermögen und wie bewegliches gewerbliches

    Auszug aus FG Berlin, 27.10.2004 - 2 K 2228/02
    Nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen ist ein Bauwerk als Gebäude anzusehen, wenn es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 13. Juni 1969 III 17/65, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 96, 57 in BStBl II 1969, 517).
  • BFH, 28.10.1998 - II R 37/97

    Grundstücksbewertung in den neuen Ländern

    Auszug aus FG Berlin, 27.10.2004 - 2 K 2228/02
    Schätzungsgrundlage für die Ermittlung des Grundstückswertes ist das Sachwertverfahren in Anlehnung an die Regelungen der §§ 83 ff. BewG, die nach § 129 Abs. 2 BewG nicht anwendbar sind (BFH Urteil vom 28. Oktober 1998 II R 37/97, BFHE 18, 99, in BStBl II 1999, 51; Rössler/Troll, a. a. O. , § 129 BewG Tz. 32; gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen betreffend die Bewertung von Einfamilienhäusern im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991 vom 6. November 1991, BStBl I 1991, 968, Tz. 3.2).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - 3 K 3235/07

    Einheitsbewertung einer öffentlichen Toilette im Beitrittsgebiet:

    Wegen der Einzelheiten der Produktbeschreibung und Funktionsweise wird auf die als Anlage 7 zur Klageschrift vom 1. Juli 2002 vorgelegte Produktdokumentation (Bl. 51 ff. der Streitakte zu 2 K 2228/02) Bezug genommen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf Blatt 46 ff. der Streitakte zu dem Verfahren 2 K 2228/02 Bezug genommen.

    Die fristgemäß erhobene Klage hat das Finanzgericht Berlin mit Urteil vom 27. Oktober 2004 zu dem Aktenzeichen 2 K 2228/02 abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Urteils wird auf Blatt 95 ff. der Streitakte 2 K 2228/02 Bezug genommen.

    Dem Gericht haben bei seiner Entscheidung neben der Streitakte zum vorliegenden Verfahren die Streitakte zu dem Az. 2 K 2228/02, die Akte des Bundesfinanzhofs zu dem Az. II R 68/05 sowie die vom Beklagten für die Klägerin unter der Steuernummer ... geführte Einheitswert- und Grundsteuerakte vorgelegen, auf deren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.

  • BFH, 24.05.2007 - II R 68/05

    Bewertung eines Toilettenhäuschens als Gebäude

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 581 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, die Toilette habe alle Voraussetzungen eines der Einheitsbewertung als Grundstück unterliegenden Gebäudes auf fremdem Grund und Boden erfüllt und sei daher nicht als Betriebsvorrichtung zu beurteilen.
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