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   FG Berlin, 31.10.2006 - 9 K 9206/03   

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https://dejure.org/2006,18746
FG Berlin, 31.10.2006 - 9 K 9206/03 (https://dejure.org/2006,18746)
FG Berlin, Entscheidung vom 31.10.2006 - 9 K 9206/03 (https://dejure.org/2006,18746)
FG Berlin, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 9 K 9206/03 (https://dejure.org/2006,18746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Haftung des ehemaligen Geschäftsführeres einer GmbH für rückständige Lohnsteuer; Unterlassen der Lohnsteueranmeldung als grob fahrlässige Pflichtverletzung; Schutz des Vertrauens auf die Richtigkeit einer Umsatzsteuervoranmeldung; Ausschluss der Haftung ...

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Haftung des ehemaligen Geschäftsführeres einer GmbH für rückständige Lohnsteuer; Unterlassen der Lohnsteueranmeldung als grob fahrlässige Pflichtverletzung; Schutz des Vertrauens auf die Richtigkeit einer Umsatzsteuervoranmeldung; Ausschluss der Haftung ...

  • Judicialis

    EStG § 38 Abs. 4 S. 1; ; EStG § 38 Abs. 4 S. 2; ; AO 1977 § 69; ; AO 1977 § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 69 Abs. 1 § 34
    Haftung des GmbH-Geschäftsführers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 810
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.07.1986 - VII R 132/83

    Verpflichtung zur Einbehaltung von Lohnsteuer und Weitergabe an das Finanzamt -

    Auszug aus FG Berlin, 31.10.2006 - 9 K 9206/03
    Der im Streitfall vorliegende Sachverhalt ist mit dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juli 1986 VII R 132/83, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 74 nicht vergleichbar, weil der Kläger im hiesigen Fall nicht auf die Existenz eines verrechenbaren Umsatzsteuerguthabens vertrauen durfte.
  • BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04

    Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz

    Auszug aus FG Berlin, 31.10.2006 - 9 K 9206/03
    b.) Die Haftung des Klägers für die streitgegenständliche Lohnsteuerschuld entfällt auch nicht wegen Nichteintritt eines kausalen Schadens im Hinblick auf gesetzliche Anfechtungsmöglichkeiten des Konkursverwalters nach §§ 30 ff. der Konkursordnung (KO; vgl. dazu allgemein BFH-Beschluss vom 11. August 2005 VII B 244/04, BFH/NV 2005, 2084 sowie Erörterungsschreiben des Berichterstatters vom 19. September 2005).
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