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   FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04 B   

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https://dejure.org/2009,11965
FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04 B (https://dejure.org/2009,11965)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2009 - 14 K 2532/04 B (https://dejure.org/2009,11965)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 14 K 2532/04 B (https://dejure.org/2009,11965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen auf § 37 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) gestützten Rückforderungsbescheid; Zulässigkeit eines geschäftsmäßigen Erwerbs von Erstattungsansprüchen bzw. Vergütungsansprüchen zum Zwecke der Einziehung und sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung; ...

  • Judicialis

    AO § 46 Abs. 4; ; KWG § 1 Abs. 1; ; ZPO § 170; ; BGB § 406

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abtretungsanzeige mittels Telefax wirksam; Wirksamkeit einer Sicherungsabtretung an ein nicht über eine Erlaubnis nach § 32 KWG verfügendes Versicherungsunternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abtretungsanzeige mittels Telefax wirksam - Wirksamkeit einer Sicherungsabtretung an ein nicht über eine Erlaubnis nach § 32 KWG verfügendes Versicherungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1614
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.10.1987 - VII R 166/84

    Abtretung von Ansprüchen gegen das Finanzamt (FA) auf Gewährung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04
    Er berief sich bei seiner Entscheidung insbesondere auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13. Oktober 1987 VII R 166/84, BFH/NV 1988, 416.

    Die im Urteil des BFH vom 13. Oktober 1987 VII R 166/84, BFH/NV 1988, 416 geäußerte Rechtsauffassung, eine Abtretungsanzeige im Sinne des § 46 AO sei nur im Original und nicht per Telefax zugangsfähig, teilt der Senat nicht (wie der BFH allerdings auch Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 46 AO, Rz. 49; Brockmeyer in Klein, AO, § 46 Rz. 14; Schwarz, § 46 AO, Rz. 14; kritisch Kruse in Tipke/Kruse, § 46 AO, Rz. 18: "übertriebener Formalismus").

  • BFH, 08.07.2004 - VII R 55/03

    Erklärung der Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger nach Abtretung eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04
    Nach dem Urteil des BFH vom 08. Juli 2004 VII R 55/03, BStBl II 2005, 7, auf das sich der Beklagte beruft, soll eine nach Kenntniserlangung von der Abtretung vom Finanzamt gewährte Stundung der Gegenforderung, die auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Abtretung zurückwirkt, die Rechtswirkungen des § 406 BGB nicht beseitigen.
  • BFH, 25.04.1989 - VII R 36/87

    Die Finanzbehörde kann gegenüber dem Neugläubiger (Zessionar) mit einem

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04
    Tritt infolge einer Stundung durch die Behörde die Fälligkeit der Gegenforderung erst nach Kenntniserlangung von der Abtretung und später als die Fälligkeit der abgetretenen Forderung ein, hat die Behörde keine Aufrechnungsmöglichkeit gegenüber dem Zessionar (so zutreffend BFH, Urteil vom 25. April 1989 VII R 36/87, BStBl II 1990, 352).
  • BFH, 04.07.2002 - V R 31/01

    Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04
    Sie berief sich auf die Entscheidung des BFH, Urteil vom 04. Juli 2002 V R 31/01, BStBl II 2003, 45 betreffend Umsatzsteuer- Voranmeldungen.
  • BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94

    Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04
    Die Abtretung wird erst wirksam, wenn der Gläubiger sie in der in § 46 Abs. 3 AO vorgeschriebenen Form der Finanzbehörde anzeigt (§ 46 Abs. 2 AO); die Abtretungsanzeige ist materielle Wirksamkeitsvoraussetzung der Abtretung (BFH in ständiger Rechtsprechung, siehe etwa Urteil vom 06. Februar 1996 VII R 116/94, BStBl II 1996, 557).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 196/82

    Nur Bankunternehmen können Steuererstattungs- oder -vergütungsansprüche in den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04
    Ausweislich der Gesetzesbegründung verfolgt § 46 Abs. 4 AO den Zweck, eine besondere Form der Wirtschaftskriminalität - die Vorfinanzierung von Erstattungsansprüchen aus einem "Lohnsteuer- Jahresausgleich" - zu unterbinden (vgl. BFH, Urteil vom 23. Oktober 1985 VII R 196/82, BStBl II 1986, 124).
  • BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96

    Fehlt bei der Abtretung der Eheleute zustehenden Steuererstattungsansprüche auf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04
    Allerdings kann sich der Zedent zur Übermittlung der Anzeige eines Vertreters oder Boten bedienen, er kann sie daher auch dem Zessionar überlassen, damit dieser sie dem Finanzamt übermittelt (BFH, Urteil vom 13. März 1997 VII R 39/96, BStBl II 1997, 522).
  • BFH, 16.11.1993 - VII R 23/93

    Steuerrechtliche Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen auf Erstattung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04
    Es ist in solchen Fällen unschädlich, wenn die Höhe des tatsächlichen Anspruchs von der Angabe in der Anzeige abweicht (vgl. auch BFH, Urteil vom 16. November 1993 VII R 23/93, BFH/NV 1994, 598).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04
    Auch nach Auffassung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes reiche eine Übermittlung bestimmender, Frist wahrender und eigenhändig zu unterschreibender Schriftsätze per Telefax aus, und zwar in allen Gerichtszweigen (siehe Beschluss vom 05. April 2000 GmS-OGB 1/98; NJW 2000, 2340).
  • BFH, 08.06.2010 - VII R 39/09

    Durch Telefax übersandte Abtretungsanzeige ist formwirksam. - Zum Aufrechnungs-

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 1614 veröffentlicht.
  • FG Niedersachsen, 30.11.2009 - 9 K 73/07

    Wirksamkeit eines aus zwei einzelnen Seiten bestehenden, zusammengehefteten und

    So sieht z.B. das FG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 1. Juli 2009 (14 K 2532/04 B, EFG 2009, 1614, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VII R 39/09) die Übermittlung einer Kopie der Abtretungsanzeige per Fax als wirksam ausreichen.
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