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   FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7058/13   

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https://dejure.org/2014,9344
FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7058/13 (https://dejure.org/2014,9344)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2014 - 7 K 7058/13 (https://dejure.org/2014,9344)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2014 - 7 K 7058/13 (https://dejure.org/2014,9344)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 195 S 1 AO, § 42f Abs 1 EStG 2009, § 3 Abs 1b UStG 2005, § 37b Abs 1 EStG 2009, § 194 Abs 1 S 1 AO
    Kein Ausweitung des Prüfungsgegenstands einer Lohnsteuer-Außenprüfung auf Umsatzsteuer - Zulässigkeit von --dem zuständigen FA weiterzuleitenden-- Feststellungen zur Umsatzsteuer während einer Lohnsteueraußenprüfung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Prüfungsanordnung vom 03.09.2012

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Lohnsteuer-Außenprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstreckung der Prüfungsanordnung des für die Lohnsteuer-Außenprüfung örtlich zuständigen Betriebsstätten-FA auf Umsatzsteuer unzulässig Kontrollmitteilungen sind möglich, wenn Feststellungen getroffen werden, die sich auf andere Steuerarten auswirken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstreckung der Prüfungsanordnung des für die Lohnsteuer-Außenprüfung örtlich zuständigen Betriebsstätten-FA auf Umsatzsteuer unzulässig - Kontrollmitteilungen sind möglich, wenn Feststellungen getroffen werden, die sich auf andere Steuerarten auswirken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ausweitung auf umsatzsteuerliche Fragen unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1077
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.08.1986 - VI R 26/85

    Betriebsprüfung in Form der Lohnsteuer-Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7058/13
    Diese beschränkt sich aber ihrerseits von Gesetzes wegen auf die Einbehaltung oder Übernahme sowie auf die Abführung der Lohnsteuer, wobei sie sich auf diesbezügliche Vorfragen (zum Beispiel [z.B.]: Feststellung der Arbeitgebereigenschaft des betroffenen Steuerpflichtigen; hierzu: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 1. August 1986 - VI R 26/85 - Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 77) und - wenn überhaupt - auf sog. Annexsteuern im Sinne einer Mitprüfung von Fragen etwa des Solidaritätszuschlags, der Lohnkirchensteuer und der Arbeitnehmer-Sparzulage erweitern lässt.
  • FG Niedersachsen, 10.03.2021 - 7 K 1/21

    Sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) als

    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 2. April 2014, Az. 7 K 7058/13 entschieden: lasse sich die Berechtigung des FA gegenüber einem Unternehmen bezogen auf dessen Betriebsstätte eine Lohnsteuer-Außenprüfung anzuordnen allenfalls aus § 42f Abs. 1 EStG ableiten, beschränke sich die Prüfung von Gesetzes wegen auf die Einbehaltung oder Übernahme sowie auf die Abführung der Lohnsteuer und lasse sich -wenn überhaupt - nur auf sog. Annexsteuern im Sinne einer Mitprüfung von Fragen etwa des Solidaritätszuschlags, der Lohnkirchensteuer und der Arbeitnehmer-Sparzulage erweitern.
  • FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21

    Nichtigkeit von Prüfungsanordnungen zur Durchführung von

    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 2. April 2014 (7 K 7058/13, EFG 2014, 1077) entschieden: lasse sich die Berechtigung des FA gegenüber einem Unternehmen bezogen auf dessen Betriebsstätte eine Lohnsteuer-Außenprüfung anzuordnen allenfalls aus § 42f Abs. 1 EStG ableiten, beschränke sich die Prüfung von Gesetzes wegen auf die Einbehaltung oder Übernahme sowie auf die Abführung der Lohnsteuer und lasse sich -wenn überhaupt - nur auf sog. Annexsteuern im Sinne einer Mitprüfung von Fragen etwa des Solidaritätszuschlags, der Lohnkirchensteuer und der Arbeitnehmer-Sparzulage erweitern.
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