Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7058/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 195 S 1 AO, § 42f Abs 1 EStG 2009, § 3 Abs 1b UStG 2005, § 37b Abs 1 EStG 2009, § 194 Abs 1 S 1 AO
Kein Ausweitung des Prüfungsgegenstands einer Lohnsteuer-Außenprüfung auf Umsatzsteuer - Zulässigkeit von --dem zuständigen FA weiterzuleitenden-- Feststellungen zur Umsatzsteuer während einer Lohnsteueraußenprüfung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Prüfungsanordnung vom 03.09.2012
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Lohnsteuer-Außenprüfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstreckung der Prüfungsanordnung des für die Lohnsteuer-Außenprüfung örtlich zuständigen Betriebsstätten-FA auf Umsatzsteuer unzulässig Kontrollmitteilungen sind möglich, wenn Feststellungen getroffen werden, die sich auf andere Steuerarten auswirken
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erstreckung der Prüfungsanordnung des für die Lohnsteuer-Außenprüfung örtlich zuständigen Betriebsstätten-FA auf Umsatzsteuer unzulässig - Kontrollmitteilungen sind möglich, wenn Feststellungen getroffen werden, die sich auf andere Steuerarten auswirken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Ausweitung auf umsatzsteuerliche Fragen unzulässig
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7058/13
- BFH - VI R 28/14 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1077
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 01.08.1986 - VI R 26/85
Betriebsprüfung in Form der Lohnsteuer-Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7058/13
Diese beschränkt sich aber ihrerseits von Gesetzes wegen auf die Einbehaltung oder Übernahme sowie auf die Abführung der Lohnsteuer, wobei sie sich auf diesbezügliche Vorfragen (zum Beispiel [z.B.]: Feststellung der Arbeitgebereigenschaft des betroffenen Steuerpflichtigen; hierzu: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 1. August 1986 - VI R 26/85 - Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 77) und - wenn überhaupt - auf sog. Annexsteuern im Sinne einer Mitprüfung von Fragen etwa des Solidaritätszuschlags, der Lohnkirchensteuer und der Arbeitnehmer-Sparzulage erweitern lässt.
- FG Niedersachsen, 10.03.2021 - 7 K 1/21
Sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) als …
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 2. April 2014, Az. 7 K 7058/13 entschieden: lasse sich die Berechtigung des FA gegenüber einem Unternehmen bezogen auf dessen Betriebsstätte eine Lohnsteuer-Außenprüfung anzuordnen allenfalls aus § 42f Abs. 1 EStG ableiten, beschränke sich die Prüfung von Gesetzes wegen auf die Einbehaltung oder Übernahme sowie auf die Abführung der Lohnsteuer und lasse sich -wenn überhaupt - nur auf sog. Annexsteuern im Sinne einer Mitprüfung von Fragen etwa des Solidaritätszuschlags, der Lohnkirchensteuer und der Arbeitnehmer-Sparzulage erweitern. - FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21
Nichtigkeit von Prüfungsanordnungen zur Durchführung von …
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 2. April 2014 (7 K 7058/13, EFG 2014, 1077) entschieden: lasse sich die Berechtigung des FA gegenüber einem Unternehmen bezogen auf dessen Betriebsstätte eine Lohnsteuer-Außenprüfung anzuordnen allenfalls aus § 42f Abs. 1 EStG ableiten, beschränke sich die Prüfung von Gesetzes wegen auf die Einbehaltung oder Übernahme sowie auf die Abführung der Lohnsteuer und lasse sich -wenn überhaupt - nur auf sog. Annexsteuern im Sinne einer Mitprüfung von Fragen etwa des Solidaritätszuschlags, der Lohnkirchensteuer und der Arbeitnehmer-Sparzulage erweitern.