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   FG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 10 K 10238/13   

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https://dejure.org/2014,23760
FG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 10 K 10238/13 (https://dejure.org/2014,23760)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.07.2014 - 10 K 10238/13 (https://dejure.org/2014,23760)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 10 K 10238/13 (https://dejure.org/2014,23760)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch auf Kinderzulage mangels Kindergeldberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kinderzulage nach § 85 EStG für ledigen Vater ohne Anspruch auf Kindergeld Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung auf elektronische Klageerhebung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Kinderzulage nach § 85 EStG für ledigen Vater ohne Anspruch auf Kindergeld - Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung auf elektronische Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1893
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.11.2013 - X R 2/12

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 10 K 10238/13
    Der BFH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Rechtsbehelfsbelehrung auch dann noch vollständig und richtig ist, wenn sie hinsichtlich der Form der Einlegung des Rechtsbehelfs nur den Wortlaut des Gesetzes - hier also des § 64 FGO - wiederholt (BFH, Urteil vom 20. November 2013 - X R 2/12, BStBl. II 2014, 236, Rz. 13 f.).

    Denn der Betroffene wird bereits durch den Hinweis auf das Schriftformerfordernis in die Lage versetzt, sich im Rahmen seiner verfahrensrechtlichen Mitverantwortung darüber kundig zu machen, ob das herkömmliche Verständnis dessen, was unter "schriftlich" aufzufassen sei, angesichts der technischen Weiterentwicklungen zu modifizieren ist (zutreffend BFH, Urteil vom 20. November 2013 X R 2/12, BStBl II 2014, 236, Rz. 16).

  • FG München, 10.05.2012 - 5 K 1325/11

    Zugangsvermutung und Bestreiten des Zugangszeitpunkts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 10 K 10238/13
    Er muss Tatsachen vortragen, die den Schluss darauf zulassen, dass ein anderer Geschehensablauf als der typische - Zugang binnen dreier Tage nach Aufgabe zur Post - ernstlich in Betracht zu ziehen ist (FG München, Urteile vom 10. Oktober 2013 - 5 K 204/12 und vom 10. Mai 2012 - 5 K 1325/11, beide in juris).

    Auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 Halbsatz 2 AO kann erst dann zurückgegriffen werden, wenn trotz erfolgter Sachaufklärung noch Zweifel am gesetzlich vermuteten Zugang eines Bescheides verbleiben (FG München, Urteil vom 10. Mai 2012 - 5 K 1325/11, juris, mwN.).

  • FG München, 10.10.2013 - 5 K 204/12

    Begründete Zweifel an der Dreitagesvermutung bei der Bekanntgabe eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 10 K 10238/13
    Er muss Tatsachen vortragen, die den Schluss darauf zulassen, dass ein anderer Geschehensablauf als der typische - Zugang binnen dreier Tage nach Aufgabe zur Post - ernstlich in Betracht zu ziehen ist (FG München, Urteile vom 10. Oktober 2013 - 5 K 204/12 und vom 10. Mai 2012 - 5 K 1325/11, beide in juris).
  • BFH, 06.07.2011 - III S 4/11

    Prozesskostenhilfe - Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 10 K 10238/13
    Pauschale Hinweise auf immer wieder vorkommende Briefkastenverwechslungen genügen ebenfalls nicht [BFH, Beschluss vom 06. Juli 2011 - III S 4/11 (PKH), BFH/NV 2011, 1717; Ratschow in Klein, Abgabenordnung, 12. Auflage 2014, § 122 AO Rz. 59].
  • BFH, 05.03.2014 - VIII R 51/12

    Belehrung zur elektronischen Klageerhebung nicht zwingend geboten - Bekanntgabe

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 10 K 10238/13
    Der Senat folgt nicht der in der Rechtsprechung des BFH angedeuteten, aber bislang offen gelassenen Rechtsauffassung, dass aufgrund der mit Wirkung ab 01. August 2013 durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl I 2013, 2749) eingeführten Neufassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO für danach erteilte Rechtsbehelfsbelehrungen die zusätzliche Angabe der Möglichkeit einer Klageerhebung auf elektronischem Weg erforderlich ist (BFH, Urteil vom 05. März 2014 VIII R 51/12, BFH/NV 2014, 1010, Rz. 27).
  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 3 K 3046/14

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "übermittelt wird" in § 357 Abs. 2 Satz 4 AO im

    Soweit der BFH sich mit diesem Problem bisher befasst hat, hat er jedoch an der früheren Rechtsprechung festgehalten (vgl. Beschluss des VII. BFH-Senats vom 18. Januar 2017 VII B 158/16, BFH/NV 2017, 603; vgl. auch die Urteile des FG Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2014 10 K 10238/13, EFG 2014, 1893, des FG Hamburg vom 19. Mai 2016 2 K 138/15, juris - die betreffende Nichtzulassungsbeschwerde hat der VII. BFH-Senat durch Beschluss vom 13. Oktober 2016 VII B 93/16 als unzulässig verworfen - und vom 27. Februar 2017 6 K 141/16, EFG 2017, 1062; vgl. auch das frühere Urteil des VIII. BFH-Senats in BFH/NV 2014, 1010, in dem mangels Entscheidungserheblichkeit noch offen gelassen werden konnte, ob sich aufgrund der mit Wirkung ab 1. August 2013 durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl I 2013, 2749) eingeführten Neufassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO für danach erteilte Rechtsbehelfsbelehrungen etwas anderes ergebe).
  • FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22

    Verfahrensrecht - Entfällt die Drei-Tages-Fiktion (generell), wenn innerhalb der

    Denn weder ein allgemeiner Einwand auf Unregelmäßigkeiten innerhalb der Finanzbehörde (BFH, Beschl. v. 16.05.2007, V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454) noch auf Unregelmäßigkeiten bei der Austragung der Post durch den Postdienstleister reichen zur Erschütterung aus (Niedersächsisches FG, Urt. v. 06.08.1996, VII B 96/96, EFG 1997, 3; FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.07.2014, 10 K 10238/13, EFG 2014, 1893).
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